Die griechischen Regierungsstellen erkennen an, dass die von den vorherigen Regierungen vereinbarten Verfahren durch die kürzlich erfolgten Präsidenten- und allgemeinen Wahlen unterbrochen wurden und dass, als Ergebnis, einige der technischen Abmachungen außer Kraft gesetzt wurden [für ungültig erklärt worden sind/ nicht mehr gültig sind]. Die griechischen Regierungsstellen werden ihren Verpflichtungen gegenüber all ihren Kreditgebern nachkommen und betonen ihre Absicht, mit unseren Partnern zusammenzuarbeiten, um technische Behinderungen im Zusammenhang mit dem Master Facility Agreement, welches wir im Hinblick auf dessen finanziellen und verfahrenstechnischen Inhalt als bindend anerkennen, zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ersucht die griechische Regierung nun um die Verlängerung des Master Financial Assistant Facility Agreement für einen Zeitraum von sechs Monaten ab seinem Ablauf. In diesem Zeitraum werden wir gemeinsam weiterarbeiten, unter bestmöglicher Nutzung der in der derzeitigen Vereinbarung vorgesehenen Flexibilität, für dessen erfolgreichem Abschluss und Bewertung [Überprüfung] auf Basis der Vorschläge einerseits der griechischen Regierung und andererseits der Institutionen. Das Ziel der beantragten sechsmonatigen Verlängerung des Agreement ist: (a) Sich auf für beide Seiten zustimmungsfähige finanzielle und administrative Bedingungen zu einigen, deren Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Institutionen Griechenlands Haushaltslage stabilisieren wird, Schuldenstabilität garantieren wird und die Erreichung von Haushaltszielen für 2015 unterstützt, welche die gegenwärtige wirtschaftliche Lage berücksichtigen. (b) Sicherzustellen in enger Zusammenarbeit mit unseren europäischen und internationalen Partnern, dass alle neuen Maßnahmen voll finanziert sind und dabei keine einseitigen Maßnahmen zu ergreifen, welche die Haushaltsziele, die wirtschaftliche Erholung und finanzielle Stabilität gefährden können. (c) Es der EZB zu gestatten, die Verzichtserklärung wieder in Kraft zu setzen in Übereinstimmung mit ihren Verfahren und Bestimmungen (d) Die Verfügbarkeit der EFSF Bonds, die von der HFSF gehalten werden, für die Dauer des Agreement zu verlängern (e) Die Arbeit zwischen den technischen Verhandlungsteams an einem möglichen neuen Abkommen zu Wiederaufbau und Wachstum, das die griechischen Regierungsstellen anstreben zwischen Griechenland, Europa und dem Internationalen Währungsfonds und das auf das laufende Abkommen folgen soll, fortzusetzen (f) Sich auf eine Überwachung im Rahmen der Regeln von EU und EZB zu einigen und im gleichen Sinne mit dem Internationalen Währungsfonds für die Dauer des verlängerten Agreements. (g) Zu Verhandeln über Mittel zur Umsetzung der Entscheidung der Eurogruppe vom November 2012, betreffend mögliche weitere Schuldenmaßnahmen und die Unterstützung zu deren Umsetzung nach dem Auslaufen des verlängerten Agreements und als Bestandteil des Folgekontrakts Ausgehend von den vorstehenden Ausführungen bekräftigt die griechische Regierung ihre Entschlossenheit, eng mit den Institutionen der Europäischen Union und mit dem Internationalen Währungsfonds zusammenzuarbeiten, um: (a) Haushalts- und Finanzielle Stabilität zu erreichen und (b) die griechische Regierung zu befähigen, diejenigen substantiellen und umfassenden Reformen einzuführen, die erforderlich sind, um den Lebensstandard von Millionen von griechischen Bürgern wiederherzustellen durch nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum, ausreichend bezahlte Erwerbsarbeit [einträgliche Arbeitsplätze] und sozialem Zusammenhalt. Mit freundlichen Grüßen Yanis Varoufakis Finanzminister Griechische Republik Der Originaltext in Englisch hier Zurück zum GRIECHENLAND-SPECIAL