Um mit dem Positiven zu beginnen: Die Ampelkoalition plant eine Kampagne zur Einbürgerung und wird die Hürden dafür deutlich senken. Endlich! Die Regierungsbeteiligung von CDU/CSU hat im Staatsangehörigkeitsrecht über 16 Jahre hinweg für eine bleierne Zeit gesorgt. Erleichterungen in diesem Bereich wurden von der Union trotz einer, auch im europäischen Vergleich, beschämend niedrigen Einbürgerungsquote konsequent abgelehnt. Die deutsche Staatsbürgerschaft dürfe nicht „verramscht“ werden, formulierte Staatssekretär Ole Schröder 2013 im Parlament – als ginge es um ein kostbares, edles Gut, dessen sich die Eingewanderten als würdig zu erweisen hätten, und nicht um eine gleichberechtigte Zugehörigkeit von Menschen, die längst Teil der Gesellschaft geworden sind. Im Ergebnis dieser Politik leben heute 11,5 Mio. Menschen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit in Deutschland, mehr als doppelt so viele wie 1990. Schon damals hatte das Bundesverfassungsgericht befunden, dass es ein Demokratieproblem sei, wenn so viele dauerhaft hier lebende Menschen nicht an politischen Wahlen teilnehmen können. 

Hier kommt es nun tatsächlich zu einem Paradigmenwechsel: Grundsätzlich ist es künftig erlaubt, nach der Einbürgerung mehrere Staatsbürgerschaften zu besitzen. Mit dieser Mehrstaatigkeit fällt für viele Eingewanderte, insbesondere aus der Türkei, ein Haupthindernis bei der Einbürgerung weg. Auch wird die geforderte Aufenthaltsdauer, ab der eine Einbürgerung möglich ist, von acht auf fünf Jahre deutlich verkürzt. Bei „besonderer Integration“ soll dies schon nach drei Jahren möglich sein. Außerdem wird ein Schritt auf die „Gastarbeitergeneration“ zugegangen, von denen geringere Sprachkenntnisse verlangt werden sollen, um die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen zu können. Auch das ist überfällig, hatte doch die Bundesrepublik gegenüber diesen Menschen, die ihr Leben lang hart für den Wohlstand in Deutschland gearbeitet haben, jahrzehntelang auf kalte Ausreiseprämien statt auf Integrationsförderung und Sprachkurse gesetzt. 

All das ist ein starkes Signal für eine offene und gleichberechtigte Ausgestaltung der Einwanderungsgesellschaft. Damit hier ein echter Forschritt gelingt, müssen allerdings Einbürgerungsbehörden deutlich besser ausgestattet und organisiert werden, um jahrelange Verfahren und entsprechende Enttäuschungen zu vermeiden. Aktuell wurde dies beispielsweise von der neuen Regierung in Berlin so vereinbart. Im Ergebnis wären mittelfristig Millionen Einwander*innen nicht mehr Bürger*innen zweiter Klasse. Zumindest rein rechtlich, denn für eine tatsächliche Gleichstellung in der sozialen Lebenswelt und im Alltag reicht all das noch nicht. Um strukturelle Diskriminierungen und rassistische Ablehnungsmuster überwinden zu können, wird es unter anderem auf die konkreten Inhalte des von der Ampelkoalition angekündigten Partizipationsgesetzes ankommen. Noch wichtiger wären jedoch wirksame Verbesserungen im Bereich der prekären Beschäftigung, von der Migrant*innen überdurchschnittlich negativ betroffen sind, oder Initiativen für bezahlbaren Wohnraum – doch das wurde nicht vereinbart, FDP sei Dank. 

Sprachkurse für alle — Verbesserungen beim Familiennachzug

Einen Paradigmenwechsel wird es auch bei den Integrationskursen geben: Diese sollen künftig allen Menschen, die nach Deutschland kommen, von Anfang an offenstehen. Das ist insbesondere im Umgang mit Schutzsuchenden eine deutliche Abkehr von der gängigen Praxis. Bisher wird nur Geflüchteten mit einer angeblichen „Bleibeperspektive“ ein Zugang zu Sprachkursen ermöglicht. Diese selektive Integrationspolitik führt bislang dazu, dass viele Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben werden (etwa weil viele Asylablehnungen von den Gerichten korrigiert werden oder Abschiebungen wegen der Lage im Herkunftsland nicht möglich sind), über Jahre hinweg ausgegrenzt werden. Auch auf Arbeitsverbote als Mittel der Abschreckung oder Bestrafung gegenüber Geflüchteten soll künftig verzichtet werden.

Zur positiven Bilanz gehört schließlich, dass es beim Ehegattennachzug nicht mehr nötig ist, bereits im Ausland einen Deutsch-Test erfolgreich bestanden zu haben. Diese sozial extrem diskriminierende Regelung hat in den 15 Jahren ihres Bestehens in zehntausenden Fällen zu unermesslichem Leid geführt und sich liebende Menschen auf brutale Weise voneinander getrennt. Auch die menschenrechtswidrige Beschränkung des Familiennachzugs bei subsidiär Geschützten[1] wird wieder zurückgenommen. Diese war mit grotesk übersteigerten Prognosen begründet worden. Das Nachgeben an dieser Stelle dürfte der FDP leichtgefallen sein, ist doch die Zahl der noch ausstehenden Familiennachzüge so überschaubar, dass die Rechtsänderung in der Praxis kaum Auswirkungen haben wird. 

Negative Kontinuitäten - Keine Verbesserung bei Abschiebungen und Abschiebungshaft

Doch es gibt im Koalitionsvertrag auch negative Kontinuitäten, insbesondere in der Asyl- und Abschiebungspolitik. Keine einzige der vielen rechtlichen Verschärfungen der letzten Jahre soll zurückgenommen werden. Im Gegenteil, es wird sogar eine „Rückführungsoffensive“ ausgerufen. Der Begriff erinnert fatal an die von Bundeskanzlerin Merkel im Herbst 2016 verwandte Parole „Rückführung, Rückführung und nochmals Rückführung“. Damit wird es also weiterhin zu unangekündigten Überraschungsabschiebungen kommen, selbst nach langjährigem Aufenthalt. Psychologische Stellungnahmen über Traumatisierungen werden von den Ausländerbehörden nach geltendem Recht auch weiterhin ignoriert, zusätzlich gelten bei ärztlichen Attesten hohe Anforderung, Mitwirkungspflichten und Ausschlussregelungen, die im Ergebnis zu einem untragbaren Umgang mit (psychisch) kranken ausreisepflichtigen Menschen führen. Es häufen sich Berichte über rücksichtslose Trennungen von Familienangehörigen bei Abschiebungen, Festnahmen von Kindern in der Schule oder von schwer Kranken in Krankenhäusern oder aus einer laufenden Behandlung heraus. Und wie kann es sein, dass junge Roma, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, als Volljährige in ein Land abgeschoben wird, das sie nicht kennen und dessen Sprache sie nicht sprechen? So geschehen beispielsweise im Herbst 2021 in Gelsenkirchen, als eine 20jährige, geistig behinderte Romni mit ihren schwer kranken Eltern in den Kosovo abgeschoben wurde, aus dem diese 1999 gewaltsam vertrieben worden waren. Die gebürtige Gelsenkirchenerin hatte nach 14 Jahren Schulunterricht im Sommer 2021 einen Förderschulabschluss erhalten und mehrere volljährige Geschwister leben mit Aufenthaltsrecht weiterhin in Deutschland. Was sind politische Bekenntnisse zur historischen Verantwortung Deutschlands und zum Kampf gegen Antiziganismus wert, wenn so etwas möglich ist – und auch künftig möglich sein wird? 

Hierzu passt: Die Verbesserungen beim Bleiberecht sind zwar zu begrüßen (geforderte Mindest-Aufenthaltsdauern werden verkürzt), sie bleiben aber einem Nützlichkeitsdenken verhaftet, das das Migrationskonzept der Ampelkoalition prägt. Ein Bleiberecht wird nicht etwa nach humanitären Kriterien erteilt. Bleiben darf nur, wer ein ausreichendes Einkommen nachweisen kann. Diese Anforderung ist für viele Geduldete nach jahrelanger Ausgrenzung kaum zu erfüllen, insbesondere nicht von alten oder kranken Menschen oder von Familien mit Kindern, da eine Beschäftigung im Niedriglohnsektor kaum zur Existenzsicherung reicht. Viele langjährig Geduldete werden deshalb weiterhin auf eine „Gnadenentscheidung“ im Härtefallverfahren hoffen müssen. Auch hier wurden keinerlei Verbesserungen vereinbart, ebenso wenig im Bereich der Abschiebungshaft, obwohl es im Abschiebungsalltag geradezu regelmäßig zu rechtswidrigen Inhaftierungen von Menschen kommt, die kein Verbrechen begangen haben. 

Nichts ändert sich zudem am menschenrechtswidrigen Konzept der Abschreckung bei der Unterbringung von Schutzsuchenden. Sie sollen auch weiterhin für bis zu 18 bzw. 24 Monate in entmündigende Lager gesteckt werden. Dass Seehofers Konzept der Anker-Zentren nicht weiterverfolgt werden soll, ist demgegenüber ein rein symbolischer Schritt: Das Konzept war ohnehin faktisch gescheitert, und welchen Namen die Einrichtungen tragen, in denen Menschen unter oft unwürdigen Bedingungen leben müssen, ist ihnen reichlich egal. Auch beschleunigte Asylverfahren, als Asylverfahren zweiter Klasse für Geflüchtete aus so genannten sicheren Herkunftsstaaten, wird es weiterhin geben. 

Kontinuität der Abschottung - Mittelmeer bleibt Massengrab

Die entscheidenden Stellschrauben in der Asylpolitik werden seit geraumer Zeit auf der EU-Ebene gestellt. An den EU-Außengrenzen steht nicht weniger als der Bestand des internationalen Flüchtlingsrechts, die Verteidigung der Menschenrechte und der Humanität auf dem Spiel – was sich dramatisch anhört, ist es auch. Die EU ist dabei, ihre grundlegenden Werte und ihr menschenrechtsbasiertes Selbstverständnis aufzugeben, um eine – vergleichsweise – überschaubare Zahl von Schutzsuchenden von ihrem Territorium abzuhalten. Sagen wir es so, die EU hat ihre „Seele“ längst „verkauft“! Das Massensterben im Mittelmeer (zehntausende Tote), eine Zusammenarbeit mit libyschen Menschenschindern, Folterern und Vergewaltigern, systematische Misshandlungen und illegale Zurückweisungen von Schutzsuchenden durch „Grenzschützer“ von EU-Mitgliedstaaten – all das ist inzwischen „Alltag“ im Geschäft der europäischen Abschottung. Von der EU-Kommission und den nationalen Regierungen ist hierzu kaum ein kritisches Wort zu hören. Es gibt ein geradezu stillschweigendes Einverständnis zur rechtsbrecherischen Gewalt an den EU-Außengrenzen. Im Koalitionsvertrag finden sich hierzu wichtige und richtige Statements („illegale Zurückweisungen“ und das „Leid an den Außengrenzen“ sollen demnach beendet, eine inhaltliche Asylprüfung in der EU soll gewährleistet werden). Da diese jedoch nirgends konkretisiert werden, klingt all das ein wenig wie in den technokratischen Dokumenten der EU, in denen stets (folgenlos) davon die Rede ist, dass alles im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention und den Menschenrechten stehen müsse. 

Die Realität in den menschenunwürdigen Lagern auf den griechischen Inseln spricht eine andere Sprache, doch zu dieser Realität der EU-Hotspots verhält sich der Koalitionsvertrag nicht. Gleiches gilt für die zentrale Frage der beschleunigten Grenzverfahren, die von der EU-Kommission und der Bundesregierung vorgeschlagen wurden und die zur faktischen oder tatsächlichen Inhaftierung und systematischen Entrechtung von Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen führen würden.[2] Es gibt auch keine Forderung nach einem unabhängigen Überwachungsmechanismus, der Pushbacks und Misshandlungen an den EU-Grenzen wirksam verhindern könnte. Trotz der schönen Worte in der Koalitionsvereinbarung in Bezug auf die EU-Asylpolitik muss also mit einem unerträglichen „Weiter so“ gerechnet werden. Einen Vorgeschmack hierauf boten die Reaktionen der Ampel-Parteien auf die aktuellen Vorgänge an der polnisch-belarussischen Grenze: Schutzsuchende werden dort mit militärischer Gewalt zurückgewiesen, bewusst in Kauf nehmend, dass die Menschen in den Wäldern erfrieren oder verhungern; selbst bereits eingereiste Geflüchtete werden wieder abgeschoben, und dieser klare Verstoß gegen internationales und EU-Recht wurde sogar rechtlich normiert; Hilfe suchende Menschen werden als „Waffen“ in einem (hybriden) „Krieg“ bezeichnet. Das Bedrohungsszenario geht so weit, dass an der Grenze eine militärische Sperrzone errichtet wurde, durch die jede solidarische, humanitäre oder medizinische Hilfe für Geflüchtete und eine unabhängige journalistische Berichterstattung verhindert werden. Diese brutale Abschottungspolitik der illiberalen polnischen Regierung wurde im Bundestag von Redner*innen der neuen Koalition nicht kritisiert. Im Gegenteil wurde Polen volle „Solidarität“ und Unterstützung zugesichert.

Was tun, LINKE? 

Linke Politik in diesem Feld muss sich in einer internationalistischen und menschenrechtlichen Perspektive solidarisch an die Seite der Hilfe suchenden, ausgebeuteten und verzweifelten Menschen stellen. Aber auch Menschenrechtsverletzungen in Deutschland im Umgang mit Geflüchteten müssen stärker ans Licht geholt werden. Die unerträglichen Zustände in den Aufnahmelagern, Abschiebeknästen und bei Abschiebungen müssen immer wieder klar benannt und kritisiert werden. 

Ein wichtiger Schritt wäre es, der staatlichen „Rückführungsoffensive“ eine zivilgesellschaftliche „Offensive für Humanität und Rechtsstaatlichkeit“ entgegenzustellen. Im Bündnis mit Verbänden und Initiativen, Kirchen und Kommunen, Ärzt*innen und Psycholog*innen, Flüchtlingsräte und Betroffenenorganisationen müsste die LINKE an dieser Stelle der Ampel-Koalition entgegentreten und einer weiteren Verschärfung der Abschiebungspolitik widersprechen. Dabei wird es wichtig sein, die Koalitionsparteien immer wieder öffentlich an ihren eigenen Ansprüchen zu messen. So müssen beispielsweise auch im Umgang mit formell abgelehnten Flüchtlingen rechtsstaatliche Grundsätze gelten - die sich als „Rechtsstaatspartei“ bezeichnende FDP sollte dagegen nichts einzuwenden haben. Unangekündigte Überraschungsabschiebungen von langjährig hier lebenden Menschen sind damit beispielsweise nicht vereinbar.

Bei der EU-Asylpolitik wird es für die neue Koalition sehr schnell zum Schwur kommen: Angesichts der Situation an der polnisch-belarussischen Grenze hat die EU-Kommission wegen illegaler Pushbacks und systematischer Verstöße gegen EU-Asylrecht nicht etwa ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Im Gegenteil, sie hat Vorschläge gemacht, die zu einer Aushebelung des EU-Asylrechts in vermeintlichen Bedrohungssituationen wie diesen führen würden. Stimmt die neue Bundesregierung diesem Vorschlag der Kommission zu, sind die vielen schönen Worte im Koalitionsvertrag schon nach kurzer Zeit nichts mehr wert. Es wird sehr schwer werden, die fortschrittlichen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags gegen den erklärten Unwillen insbesondere einiger osteuropäischer Staaten, überhaupt noch Flüchtlinge aufzunehmen, durchzusetzen, etwa bei der EU-Seenotrettung oder der solidarischen Verteilung von aus Seenot geretteten Menschen. Aber wird diese Bundesregierung wenigstens illegale Zurückweisungen und Misshandlungen von Schutzsuchenden durch EU-Mitgliedstaaten benennen und kritisieren und ein Ende der unsäglichen „Hotspots“ oder der menschenverachtenden Zusammenarbeit mit Libyen bei der Flüchtlingsabwehr fordern? Nichts spricht bisher dafür. 

Ein weiterer Baustein LINKER Politik der nächsten Jahre könnte darin liegen, eine wichtige Forderung aus dem Wahlprogramm mit Nachdruck zu verfolgen: eine Härtefallregelung auf kommunaler Ebene. Das direkte Lebensumfeld Betroffener soll Abschiebungen widersprechen können: Schulen, Mitschüler*innen, Betriebe, Sportvereine, Vereinsmitglieder, Nachbar*innen. Viele Bürgerinnen und Bürger, die mit Abschiebungen konfrontiert sind und die Betroffenen persönlich kennen, können die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit solcher Zwangsmaßnahmen nicht verstehen. Die Ankunft vieler Geflüchteter ab 2014/2015 hat in Deutschland ungeahnte ehrenamtliche Kräfte freigesetzt. Millionen „Einheimische“ standen den Geflüchteten helfend zur Seite, emotional, beim Spracherwerb, bei den Schularbeiten, der Jobsuche und dem Kampf gegen die Behörden. Nicht selten wurden sie vor den Kopf gestoßen und frustriert, wenn ihre „Schützlinge“ dann ohne weitere Vorankündigung oder Berücksichtigung ihrer persönlichen Verankerung vor Ort aus dem gesellschaftlichen Leben gerissen wurden. Diese Initiativen könnten weit über explizit linke Kräfte hinaus für den Kampf gegen die angekündigte Abschiebungsoffensive gewonnen werden. Das ist praktische linke Politik in der Kommune. Viele Kommunen haben sich als solidarische, offene Städte zur Aufnahme von Geflüchteten bereit erklärt. Auch sie wären starke Bündnispartner für ein Bleiberecht derjenigen, die in diesen Städten leben. Als einzige verbliebene fortschrittliche Oppositionspartei fällt der LINKEN schließlich auch die Aufgabe zu, solche Initiativen in den parlamentarischen Prozess zu tragen und die neue Koalition mit entsprechenden Forderungen zu konfrontieren. 

Das Konzept einer rationalen Migrationspolitik nach Nützlichkeitskriterien hat sich für die Ampelparteien als tragbarer gemeinsamer Nenner erwiesen. Der lang gehegte grün-liberale Traum eines Punktesystems für ausländische Fachkräfte wird nun Wirklichkeit – dabei sind die Einwanderungsregelungen für (hoch) Qualifizierte längst offen ausgestaltet. Fachkräfte haben im globalisierten kapitalistischen Alltag keine Probleme, die Grenzen zu überwinden. Aufgabe der LINKEN wird sein, für die Rechte und Bewegungsfreiheit der Menschen jenseits nationalstaatlicher und ökonomischer Kalküle einzutreten und immer wieder daran zu erinnern, dass die industrialisierten Wohlfahrtsnationen in vielfältiger Weise mit dafür verantwortlich sind, dass Menschen ihr Herkunftsland verlassen müssen. 

Mit der Übernahme der Führungsspitze im Auswärtigen Amt gehen die Grünen – nicht nur außenpolitisch – ein großes Wagnis ein. Denn in der Visumspolitik herrscht in der Praxis bislang eine oftmals geradezu unnachgiebige Härte. Rechtliche Spielräume werden häufig nicht zugunsten, sondern eher zulasten der Menschen genutzt. Hier manifestiert sich eine jahrzehntelang eingeübte Misstrauens- und Abwehrhaltung, an der viele Tausende Menschen regelrecht verzweifeln, etwa wenn ihr Menschenrecht auf Familienleben in der bürokratischen Mühle regelrecht zermahlen wird. In einigen Ländern der Welt müssen engste Familienangehörige mit einem Rechtsanspruch auf Einreise nach Deutschland weit über ein Jahr lang warten, um überhaupt einen Visumsantrag stellen zu können – begehrte Fachkräfte bekommen hingegen innerhalb von drei Wochen einen Termin, das wurde eigens per Verordnung geregelt. Das sind unerträgliche und unhaltbare Zustände, die in kürzester Zeit beendet werden müssen. Gelingt das nicht, und die Linke im Bundestag wird das kritisch begleiten, haben die Grünen ein echtes Glaubwürdigkeitsproblem.

[1] Personen, die zwar keinen Flüchtlingsstatus nach dem Asylgrundrecht oder der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, aber dennoch schutzbedürftig sind, etwa wegen eines (Bürger-) Kriegs oder drohender Folter, Todesstrafe oder unmenschlicher Behandlung.

[2] Nach Vorschlägen der EU-Kommission sollen viele Asylprüfungen bereits an den EU-Außengrenzen vorgenommen werden, etwa bei einer durchschnittlichen Anerkennungschance von unter 20 Prozent. Den Schutzsuchenden würde eine Einreise rechtlich nicht erlaubt, die bis zu dreimonatigen Verfahren müssten in Haft oder unter haftähnlichen Bedingungen betrieben werden (wie in den „EU-Hotspots“ auf den griechischen Inseln). Faire Asylverfahren, eine zivilgesellschaftliche Betreuung oder rechtliche Beratung und ein effektiver Rechtsschutz wären bei diesen Grenzverfahren faktisch nicht möglich. Bei einer Ablehnung sollen Betroffene an den Grenzen festgehalten und schnell abgeschoben werden.

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