Als größter Anti-Terroreinsatz in der Geschichte der Bundesrepublik wurde die Razzia gegen den geplanten Reichsbüger*innen-Putsch Anfang Dezember 2022 beschrieben. Mehr als 5.000 Polizist*innen, davon 1.500 aus Spezialeinheiten, sollen an den Durchsuchungen gegen eine rechte Verschwörung beteiligt gewesen sein. Während AfD und weitere Teile der extremen Rechten das Ganze als Inszenierung und „Operettenputsch“ verharmlosten, zeigten Bundesregierung und Sicherheitsbehörden, wie ernst sie die Bedrohung von rechts inzwischen nehmen. Dass der ‚Kampf gegen rechts‘ mittlerweile auch imageprägend für die Ampel-Regierung ist, konnte man an der doch sehr breiten Vorabinformation an die Presse sehen, die morgens schon vor manchen Häusern auf die Festnahmekommandos der Polizei wartete.

Ohne Zweifel haben sich Kommunikation und Schwerpunktsetzung zur Gefahr von rechts mit der Regierungsübernahme der Ampel und der Besetzung des Bundesministeriums des Inneren (BMI) mit Nancy Faeser verändert. Rechtsextremismus als größte innenpolitische Bedrohung wird klar benannt und zahlreiche Maßnahmen der Regierung richten sich explizit auf die Bekämpfung der extremen Rechten. Allerdings verbleibt diese Schwerpunktsetzung im engen Rahmen staatlicher Sicherheitspolitik und im Korsett eines Extremismusansatzes, dessen Unzulänglichkeit immer offensichtlicher wird.

»Größte innenpolitische Bedrohung«

Der Mord an Walter Lübcke, der antisemitisch motivierte Anschlag auf die Synagoge in Halle und die rassistischen Morde von Hanau, die Jahre 2019 und 2020 haben die tödliche Gefahr durch die extreme Rechte für alle deutlich gemacht. Und das zu einem Zeitpunkt, als die Erinnerung an die Mordserie des NSU noch nicht verblasst war.

Politisch hat diese Entwicklung Spuren auch in der Politik hinterlassen und spätestens mit dem Aufstieg der extremen Rechten in Form der AfD, der Präsidentschaft von Donald Trump und der sich bildenden Protestbasis von rechts in Form von Pegida und den Querdenken-Protesten wurde auch konservativen Sicherheitspolitiker*innen klar, dass es eine tatsächliche Bedrohung der Demokratie von rechts gibt. Hinzu kam eine schier nicht enden wollende Serie von extrem rechten und rassistischen Vorfällen in Teilen der staatlichen Sicherheitsbehörden, mit der das neue Selbstbewusstsein rechter Netzwerke in solchen Behörden deutlich wurde.

Die Beschreibung des Rechtsextremismus als größter innenpolitischer Bedrohung stammt auf Ebene der Bundesregierung nicht zuerst von Nancy Faeser, sondern von Horst Seehofer (Rechtsextremismus: Starker Anstieg politisch motivierter Gewalt – auch durch »Querdenken« - DER SPIEGEL). Was hätte er als Bundesinnenminister nach der oben erwähnten Serie rechter Terroranschläge in den Jahren 2019 und 2020 auch sonst sagen sollen?

Mit Nancy Faeser übernahm nach sechzehn Jahren CDU/CSU-Führung erstmals wieder die SPD und zum ersten Mal überhaupt eine Frau das Innenministerium. Dabei eilte Faeser durch ihre langjährige Mitarbeit im Hessischen NSU-Untersuchungsausschuss der Ruf voraus, klare antifaschistische Überzeugungen zu haben, ohne durch zu große Nähe zu linken gesellschaftspolitischen Vorstellungen die Rollenanforderungen für dieses strukturell konservative Ministerium zu unterlaufen.

Nach sechzehn Jahren konservativer Innenpolitik konnte es fast gar nicht misslingen, hier einige neue und progressive Akzente zu setzen. Mit der klaren Benennung der extremen Rechte als zentraler Bedrohung, mit einem im Frühjahr 2022 vorgelegten „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“, der Ankündigung, mit den Mitteln des Disziplinarrechts „Extremisten“ schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen zu wollen und der Fortführung des von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachten „Demokratiefördergesetzes“ setzte die neue Regierung Akzente, die Antifaschist*innen zumindest erst einmal positiv zur Kenntnis nahmen. Hinzu kommen eine Reihe von Maßnahmen in der Auseinandersetzung mit dem Rassismus und erstmals die Anerkennung, dass es Formen von strukturellem und institutionellem Rassismus gibt, die der Staat mit aller Kraft angehen muss (vgl. Rassismus in Deutschland (integrationsbeauftragte.de)).

„Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“

Mit dem Aktionsplan des BMI (vgl. Aktionsplan gegen Rechtsextremismus (bund.de)) wurde aus dem Hause Faeser schnell eine repressive und präventive Antwort auf die Gewalt von rechts gegeben. Zerschlagung rechter Netzwerke, Durchleuchtung rechter Finanzaktivitäten und die Entwaffnung der Szene sind die wichtigsten Vorhaben des Planes bezogen auf den Terror von rechts. Der Umgang mit Hass und Hetze im Internet sowie mit Verschwörungserzählungen und das Vorgehen gegen (Rechts)“Extremisten“ in den Sicherheitsbehörden sind weitere Schwerpunkte, ergänzt um Formen politischer Bildung in der Auseinandersetzung mit der Ideologie der völkischen Rechten.

Der zentrale und auch von der LINKEN immer wieder geforderte Punkt der Entwaffnung wird bisher vor allem durch den Entzug von Waffenbesitzkarten gegenüber Neonazis und Reichsbürger*innen durchgeführt. Die „persönliche Eignung“ der Antragsteller*innen soll schärfer geprüft werden und „Extremisten“ und auch „psychisch kranke Menschen“ (eine Folgerung aus dem Täter von Hanau) soll die Erlaubnis leichter entzogen werden. Die Überprüfung von „Zuverlässigkeit und Eignung“ soll auch den Entzug bei Reichsbürger*innen erleichtern. DIE LINKE im Bundestag fragt regelmäßig nach Waffenbesitz bei Neonazis und Reichsbürger*innen (vgl. Drucksache 20/5317 (bundestag.de)).

Bei der Entfernung von Rassist*innen und extrem Rechten aus den Sicherheitsbehörden sind noch keine größeren Schritte erfolgt. Zwar erstellt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einen jährlichen Bericht zu „Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden“ aber das Disziplinarrecht als Instrument zu ihrer Entfernung wurde noch nicht verändert. Vielmehr wuchs mit der Ankündigung des BMI, hier schärfer vorzugehen, die Sorge vor einem neuen Radikalenerlass und Formen staatlicher Gesinnungsschnüffelei, die in den 1970er Jahren gegen die politische Linke in Stellung gebracht wurden. In Brandenburg wurde mit dem „Verfassungstreue-Check“ ein solches repressives Instrument neu geschaffen, das geschichtslos die Erfahrungen des Radikalenerlasses ignoriert.

Demokratiefördergesetz

Das schon von der Vorgängerregierung angekündigte „Demokratiefördergesetz“ liegt endlich vor und soll bis zum Sommer 2023 vom Bundestag verabschiedet werden. Ziel des Gesetzes ist es, die seit Jahrzehnten auf Projektbasis erfolgte Förderung der Demokratieprojekte (u.a. Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und Beratung für Opfer rechter und rassistischer Gewalt) endlich auf Dauer zu stellen und dem Bund eine gesetzlich abgesicherte Fördermöglichkeit einzuräumen. Allerdings verbleibt der Entwurf klar im Rahmen des Extremismusschemas, geht vom Ansatz einer „wehrhaften Demokratie“ aus und nimmt die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ zum Maßstab. Damit werden die tatsächlichen Probleme der Demokratiegefährdung, wie sie sich in Rassismus, Antisemitismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Ideologien der Ungleichheit usw. zeigen, nicht benannt.

Auf Kritik stößt der Entwurf der Ampel auch in den Reihen der Demokratieprojekte. Hier wird die fehlende Beteiligung der Zivilgesellschaft an der konkreten Ausgestaltung, die nicht explizit benannte Förderung zentraler Projekte wie der Mobilen Beratung und das Fehlen konkreter Förderzeiträume und Mindestsummen beklagt. Zudem gibt es die Befürchtung, zivilgesellschaftliche Projekte zu eng an die staatlichen Sicherheitsbehörden zu binden und sie damit auf eine Extremismuslogik zu verpflichten, mit der sich die Entwicklung der extremen Rechten nicht beschreiben, geschweige denn bekämpfen lässt (vgl. Demokratiefördergesetz: BMB-Stellungnahme zum Referentenentwurf – Bundesverband mobile Beratung e.V. (bundesverband-mobile-beratung.de))

Falsche Analyse führt zu falscher Politik

Immer deutlicher wird, dass die als Legitimationsideologie der liberalen Demokratie dienende Extremismustheorie ein veritables Hindernis für die Auseinandersetzung mit der modernisierten radikalen Rechten ist, wie sie es auch schon für die klassische extrem Rechte war. Das zwanghafte Bemühen, die Entwicklung der letzten Jahre in das Extremismusschema zu pressen, führt zu Fehlwahrnehmen und systematischer Unterschätzung der Gefahr.

Dass sich Polizist*innen und Bundeswehrangehörig nicht nur individuell, sondern in Gruppen Ideologie und Praxis der extremen Rechten zu eigen machen und auf einen Tag X des erwarteten Umsturzes hinarbeiten, erschien BMI und Verfassungsschutz über Jahre unvorstellbar, allenfalls in Form von Einzelfällen und Ausnahmen möglich. Was lange Zeit als linke Verschwörungserzählung abgetan wurde, musste das BfV im letzten Bericht zu „Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“ selbst einräumen: Dass es sehr wohl Netzwerke und Strukturen der Demokratiefeinde in den Behörden gibt.

Mit Pegida und den Querdenken-Proteste wurden die Schwächen des Extremismusansatzes auch für die Behörden offensichtlich. Hier gingen keine gesellschaftlich randständigen „Extremist*innen“ auf die Straße, sondern ein Teil der bürgerlichen Mitte, der gemeinhin als Träger*in des Gemeinwesens gilt. Diese radikalisierten Bürger*innen machten auch vor Gewalt nicht Halt, wie die Welle der Angriffe auf Unterkünfte für Geflüchtete ab 2015 zeigte. Mit Pegida und Querdenken setzte sich diese Entwicklung fort und führt zu bemerkenswerten Veränderungen in der am Extremismusschema orientierten Abbildung dieser Entwicklung in den Statistiken der Behörden. In der polizeilichen Statistik der „politisch motivierten Kriminalität“ (PMK), die sich nach den Bereichen „rechts“, „links“, “ausländisch“ bzw. „religiös“ motiviert unterscheidet, gab es einen dramatischen Aufwuchs der Kategorie „nicht zuzuordnen“. 2019 nahmen diese Fälle um 45 Prozent, 2020 um 30 Prozent und 2021 um sage und schreibe 147 Prozent zu. Ideologisch wären viele dieser Taten klassischen Ideologieelementen der extremen Rechten zuzuordnen: Rassismus, Autoritarismus, Demokratieverachtung etc. Täter*innen und Hintergrund entsprechen jedoch nicht dem klassischen Bild des Extremismus, weshalb die Fälle nicht verortet werden können.

Typisch ist die Reaktion des Verfassungsschutzes auf diese Entwicklung: Nicht das Modell wird hinterfragt, sondern es wird ausgeweitet, um die neue Realität ins Modell zu zwingen. „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ lautet seit 2021 eine bundesweit eingeführte neue Kategorie der Verfassungsschutzämter, um die oben beschriebene gesellschaftliche Entwicklung abzubilden. Mit diesem neuen Phänomenbereich des Extremismus wird eine offensichtlich autoritäre Kategorie der Gesinnungsprüfung in Anschlag gebracht, die den Staat und seine Institutionen vor Kritik schützen soll. Aktuell zielt das vor allem auf die extreme Rechte und ihr Umfeld, wie es sich in Pegida-, Corona- und Montagsprotesten aber auch in einem Phänomen wie den Reichsbürger*innen zeigt. Problemlos lässt sich die Kategorie aber auch gegen Klimaaktivist*innen, Seenotretter*innen u.a. in Anschlag bringen – abhängig von den jeweils herrschenden politischen Ausrichtungen.

Gesellschaftliche Ursachen nicht im Blick

Es zeigt sich, dass die Auseinandersetzung mit der extremen Rechten auch in einem SPD-geführten Innenministerium im Rahmen einer generell autoritären Sicherheitspolitik geführt wird. Vielleicht noch schlimmer ist es allerdings, dass es keinerlei Ansätze gibt, den Ursachen der Entwicklung auf den Grund zu gehen und sie politisch zu bearbeiten. Der weltweite Aufschwung einer autoritären, auf Nationalismus, völkischem Denken und Verschwörungsmythen basierenden Rechten hat nach allen vorliegenden sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen einen Zusammenhang mit einem entgrenzten kapitalistischen Konkurrenzmodell, das eine autoritäre Gegenreaktion hervorruft.

Von den seit Jahren vorgelegten Leipziger Mitte-Studien über die Langzeituntersuchung von Wilhelm Heitmeyer (Deutsche Zustände) bis zu den aktuellen Arbeiten von Carolin Amlinger und Oliver Nachtwey (Gekränkte Freiheit) – immer wieder wird der Zusammenhang von Entwertung, Statusängsten, sozialer Deprivation im globalen Konkurrenzkapitalismus und autoritärer Reaktion darauf beschrieben. Dass eine sozialdemokratisch geführte Regierung diesen Zusammenhang bei der Auseinandersetzung mit der Gefahr von rechts nicht stärker in den Blick nimmt, ist mehr als ein Schatten auf der Zwischenbilanz.

Die größte Überraschung

In einer Sondersitzung des Innenausschusses des Bundestages berichtete der Vertreter des Generalbundesanwaltes, der die Anklage gegen die Reichsbürger*innengruppe die des versuchten Putsches bezichtigt wird führt, umfassend und ausführlich zum Stand der Ermittlungen. Als größte Überraschung für ihn bezeichnete er die Zusammensetzung der Gruppe der Festgenommenen: Hier fänden sich Ärzte, Anwältinnen, (ehemalige) Angehörige von Polizei und Bundeswehr, eine Richterin und sogar ein Prinz.

Aus der Geschichte des Faschismus und auch der extremen Rechten in der Bundesrepublik ist dieses Gesellschaftspanorama nur zu gut bekannt. Wirklichen Anlass zur Beunruhigung gibt, dass es bis heute für Vertreter*innen der Sicherheitsbehörden ein Element der Überraschung ist.