Unsere Wirtschaft ist in zunehmendem Maße datengetrieben. Mit Daten lassen sich Arbeitsprozesse steuern, Lieferketten überwachen und ganze Absatzmärkte erschließen. So kommt es nicht von ungefähr, dass sich die wertvollsten Unternehmen der Welt auf ein Kerngeschäft konzentrieren: die Kontrolle von Datenströmen. Egal ob Smartphones, Social Media, E-Commerce-Plattformen, Rechenzentren oder 5G- und Glasfasernetze – eine Handvoll Technologiekonzerne (Google, Amazon, Facebook und Co.) hat die zentralen Infrastrukturen der digitalen Gesellschaft in ihren Besitz genommen.

Diese sogenannte Plattformökonomie löst eine Verschiebung der kapitalistischen Eigentumsbeziehungen aus, in deren Zentrum fortan weniger die Produktionsmittel als die Distributionsmittel stehen: digitale Märkte in Privatbesitz (Staab 2019). So verfügen Plattformen über riesige Mengen an Nutzer*innendaten, die sie mittels Machine-Learning-Technologie auswerten, wodurch sie eine weitreichende Vorhersagemacht über das Verhalten ganzer Gesellschaften entwickeln. Die Folge sind tiefgreifende soziale, ökonomische und demokratische Verwerfungen, die staatliche Akteure durch Plattformregulierung, aber auch mittels eigener öffentlicher Plattformen einzudämmen suchen.

Der Text fragt, inwiefern digitale Plattformen in kommunaler oder staatlicher Hand eine Alternative zur finanzmarktgetriebenen Plattformökonomie darstellen können. Dabei soll auf die Risiken staatlicher Datenkontrolle eingegangen und herausgestellt werden, dass die entscheidende Bedingung für eine demokratische Plattformsteuerung die Vergesellschaftung der Daten selbst ist. Schließlich wird entlang des Vorschlags der »Datengenossenschaften« ein Modell zur kollektiven Selbstverwaltung von Daten skizziert, das sowohl das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als auch eine plattformbasierte Wirtschaftsplanung sicherstellen kann.

States strike back

In den letzten Jahren ist die Zentralisierung von Daten, Macht und Kapital in allen Sparten der Plattformökonomie deutlich vorangeschritten. Einige Plattformen haben sich zu gewaltigen marktübergreifenden Konglomeraten entwickelt, die die Aufmerksamkeit der Nutzer*innen vollständig an sich binden. Für Letztere werden die Plattformkonzerne zur zentralen Schnittstelle zur Außenwelt, die tendenziell die gesamte restliche Wirtschaft als externe Anbieter vermarktet. Die Auswirkungen dieser finanzmarktgetriebenen »Plattformisierung« bekommen zunächst soloselbstständige Dienstleister sowie kleine Unternehmen zu spüren. Sie sehen sich gezwungen, ihre Leistungen ebenfalls auf Plattformen wie Amazon, Google oder Facebook anzubieten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen bzw. nicht den Zugang zu den Konsument*innen zu verlieren, und unterwerfen sich so den ausbeuterischen Regeln der Digitalkonzerne.

Unter dem Begriff Big Data wird die Vorhersagemacht der Plattformkonzerne subsumiert; sie hat sich – neben Kapital und Arbeit – zu einem dritten zentralen Produktionsfaktor im digitalen Kapitalismus entwickelt. Sie wird dazu genutzt, in immer neue Märkte und Geschäftsfelder zu expandieren. Betroffen sind insbesondere konsumentenzentrierte Infrastrukturdienstleistungen wie Gesundheit, Bildung, Mobilität, Logistik, Telekommunikation und Nahversorgung, aber auch der Industriesektor. So dringen Google, Microsoft und Amazon schon heute mit eigenen Industrieplattformen für vernetzte Produktionssysteme, Software für autonomes Fahren und Industrierobotik in zentrale deutsche Exportbranchen wie den Fahrzeug- und Maschinenbau vor.

Dieser Siegeszug der Plattformkonzerne ruft zunehmend Abwehrreaktionen staatlicher Akteure hervor. So lassen sich mit der Datenschutzgrundverordnung, dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, der geplanten Digitalsteuer oder dem Digital Service Act sowie neuen Kartellgesetzen erste umfassende Versuche erkennen, die größten Missstände in der Plattformökonomie einzudämmen. Auch eine Aufspaltung von Plattformkonzernen entlang einzelner Unternehmensteile wie Amazon-Marketplace und Amazon-Eigenmarken wird wieder diskutiert.

Doch die Schließung der zahlreichen Gesetzeslücken und selbst eine strukturelle Entflechtung von Plattformkonzernen würde den strategischen Vorteil von Digitalkonzernen in einer datengetriebenen Wirtschaft nicht verringern. Die Europäische Union setzt vermehrt auf verdeckte protektionistische Maßnahmen und versucht, die nationale Wirtschaft mit hohen Fördersummen und dem Schutz vor ausländischen Übernahmen zu stärken (Staab/Piétron 2020). Doch auch dieses digitale Wettrüsten stellt ein kalkulierbares Risiko für die Silicon-Valley-Konzerne dar, die mit hohen Lobbybudgets auf allen Ebenen ihre Interessen geltend machen.

So greifen europäische Staaten neben ordnungspolitischer Regulierung und staatlichen Beihilfen häufiger zu einer dritten industriepolitischen Strategie: dem Aufbau staatlicher Plattformen. Beispielhaft ist das Prestigeprojekt der geplanten europäischen Cloud-Plattform »Gaia-X«, die einen regulierten Online-Markt für Industriesoftware etabliert, über den externe Entwickler*innen von Industrie-4.0-Applikationen ihre Produkte anbieten können. Auch im Gesundheitssektor haben mehrere europäische Staaten bereits staatliche Plattformen wie die in Deutschland geplante »elektronische Patientenakte« entwickelt. Im Bereich Bildung haben zahlreiche Bundesländer eigene Open-Source-Lernplattformen für den Schulunterricht aufgebaut.

Ähnliche Entwicklungen sind auf kommunaler Ebene zu beobachten, wo Städte und Landkreise vermehrt auf eigene digitale Plattformen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge setzen. Als Auslöser kann hier ebenfalls die Ausbreitung privater Plattformkonzerne wie Google Maps oder ImmoScout24 gelten, die öffentliche Dienstleistungen zunehmend in die eigenen Wertschöpfungsketten integriert haben. Die dabei anfallenden Daten der Stadtgesellschaft können von den Privaten ungehindert angeeignet und ausgewertet werden, wodurch die technologische Abhängigkeit kommunaler Unternehmen steigt. Um dieser schleichenden Privatisierung zu entgehen, wurden insbesondere in den Bereichen Mobilität, Wohnen und Energie kommunale Plattformen eingerichtet. So existieren inzwischen zahlreiche Plattformen für den öffentlichen Nahverkehr und private Sharing-Dienste (Piétron et al. 2020). Im Bereich Wohnen haben die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin, München und Leipzig eigene Plattformen entwickelt, und öffentliche Stromversorger wie die Stadtwerke Wuppertal betreiben Vertriebsplattformen für verschiedene Energieerzeuger.

Zusammengefasst lassen sich diese öffentlichen Plattformen auf staatlicher und kommunaler Ebene als eine weitreichende Form digitaler Infrastrukturpolitik begreifen. Ihr vorrangiges Ziel ist die Herstellung »neutraler« Plattformmärkte, in denen die formale Unabhängigkeit der Nutzer*innen gewahrt bleibt und der Missbrauch durch private Plattformunternehmen verhindert wird. Doch die Eigentümerschaft ändert wenig am zentralistischen Charakter digitaler Plattformsteuerung. Statt Privatunternehmen sind es nun öffentliche Institutionen, die als Plattformbetreiber umfassende ökonomische Macht ausüben, indem sie Daten zentral erfassen und auswerten, Angebot und Nachfrage zusammenführen und das Verhalten der Marktteilnehmer*innen durch das institutionelle Design der Software vorprogrammieren. In diesem Sinne können öffentliche Plattformen als eine algorithmische Regierungstechnik begriffen werden, die hochgradig ambivalent ist und einer kritischen Abwägung bedarf.

Öffentliche Plattformen als Alternative? 

In einer Situation, in der große Teile der Marktwirtschaft in den Privatbesitz von Plattformunternehmen übergegangen sind, setzen öffentliche Plattformen der ungezügelten digitalen Monopolmacht eine »Ausweitung des Öffentlichen« (Candeias 2012) entgegen und schaffen auf diese Weise neue Freiräume vom Kapitalverwertungsdruck in der Digitalökonomie. Denn anders als ihre privaten Kontrahenten müssen sich öffentliche Plattformen prinzipiell nicht an den Gewinnerwartungen von Risikokapitalfirmen orientieren und dafür hohe Anteile des produzierten Mehrwerts abschöpfen. Stattdessen verfügen sie über eine vergleichbar gute Finanzierungsgrundlage und eigene öffentliche Güter wie den ÖPNV, Stadtwerke oder Krankenhäuser, die sie als »Hebel« einsetzen können, um eine kritische Masse an Nutzer*innen sowie Netzwerkeffekte zu generieren. Zudem unterliegen sie als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge oder der staatlichen Verwaltung dem verfassungsmäßigen Sozialstaatsprinzip sowie einer weitreichenden Kontrolle durch demokratische Aufsichtsgremien und zivilgesellschaftliche Akteure, gegenüber denen sie sich legitimieren müssen.

Diese relative Autonomie öffentlicher Plattformen von ökonomischen Zwängen bietet eine vielversprechende Infrastruktur für eine nichtmarktliche, bedürfnisorientierte und ökologische Transformation von Wirtschaftskreisläufen. Dabei kann die technische Infrastruktur von Plattformen wie Amazon mit mehr als 300 Millionen Produkten als Vorbild dienen. Sie beweist eindrucksvoll, dass die zentralistische Erfassung und Befriedigung der gesellschaftlichen Nachfrage nicht nur technisch möglich, sondern auch ökonomisch effizient ist (Schaupp/Jochum 2019). Zudem zeigt sie auf, dass die Allokation von Gütern und Dienstleistungen nicht mehr allein über den Preis erfolgen muss, sondern sich direkt an den Bedürfnissen der Verbraucher*innen orientieren kann, die auf Basis umfassender Datenanalysen aggregiert, mit den verfügbaren Ressourcen abgeglichen und entsprechend individueller Prioritäten befriedigt werden.

Insbesondere öffentliche Mobilitäts-, Wohnungs-, Gesundheits- und Energieplattformen in der digitalen Daseinsvorsorge bieten schon heute eine dezentrale technische Grundlage, um essenzielle Versorgungsleistungen via App zugänglich zu machen, sodass sie von den Nutzer*innen selbst personalisiert, das heißt ihrem Bedarf angepasst werden können. Die Auswertung der dabei erhobenen Nutzungsdaten mittels Machine-Learning-Technologie kann auch zukünftige Bedarfe prognostizieren, die Bedarfsplanung in der Kranken- und Pflegeversorgung optimieren oder die Mobilitätswende durch den gezielten Ausbau von ÖPNV, Car- und Bikesharing in den städtischen Außenbezirken vorantreiben. Darüber hinaus ließe sich das algorithmische Steuerungspotenzial öffentlicher Plattformen in den Dienst der sozial-ökologischen Transformation stellen. So wie Amazon heute eigene Produkte bevorzugt, könnten umweltverträgliche Angebote präferiert werden. Statt Nutzer*innen zum Mehrkonsum zu stimulieren, könnten Anreize für umweltbewusstes Verhalten gesetzt werden. Anstelle willkürlicher Diskriminierung von Plattformarbeiter*innen könnte die effektive Ahndung von Verstößen gegen wohnungspolitische Maßnahmen, etwa das Berliner Zweckentfremdungsverbot, treten.

Allerdings birgt die Ausweitung öffentlicher Plattformen – selbst wenn sie nur auf den Bereich der Daseinsvorsorge beschränkt wird – einige Fallstricke, die es zu bedenken gilt: So trägt die Strategie einen impliziten »technischen Solutionismus« (Morozov 2013) in sich, der davon ausgeht, dass gesellschaftliche Probleme vor allem durch digitale Technologien zu lösen seien. Doch eine computergestützte und demokratische Wirtschaftsplanung kann nicht allein durch technokratische Reformen entstehen, sondern setzt einen weitgehenden Ausgleich struktureller gesellschaftlicher Machtgefälle voraus. Zwar ließen sich über öffentliche Plattformen auch neue Formen digitaler Partizipation erproben, die mit transparenten Entscheidungsprozessen und Online-Abstimmungen ein hohes Maß an demokratischer Inklusion ermöglichen könnten, doch die Idee einer selbstregulierenden, kybernetischen Planwirtschaft ist keineswegs frei von Herrschaft. Vielmehr droht die Gefahr einer anonymen, intransparenten Form von Gesellschaftskontrolle, die nur schwer demokratisch zur Verantwortung gezogen werden kann. Ohne ein funktionierendes System demokratischer Kontrolle (checks and balances) kann eine umfassende digitale Quantifizierung der Bevölkerung durch öffentliche Plattformen problemlos in ein willkürliches Überwachungsregime verwandelt werden, in dem soziale Grundrechte den Ermittlungsbefugnissen von Polizei und Geheimdiensten untergeordnet werden.

Im Schatten dieser Dystopie muss sich eine digitale Daseinsvorsorge schon heute dem Vorwurf stellen, dass die »Programmierung der Gesellschaft« (van Laak 2018, 23) mit automatisierten Verteilalgorithmen und sozial-ökologischer Transformationsstrategie ohne eine gleichzeitige Ausweitung demokratischer Partizipation leicht in eine technokratische Fremdsteuerung umkippen kann.

Die Vergesellschaftung von Daten

Trotz der geschilderten Risiken zeichnet sich ab, dass sich kybernetische Plattformsteuerung durch den technologischen Fortschritt weiter ausbreitet. Bleibt am Ende also nur die Wahl zwischen einer Fremdsteuerung durch den Staat oder durch monopolistische Privatkonzerne? Wie sähe eine Handlungsstrategie aus, die beide Ziele – den gesellschaftlichen Nutzen öffentlicher Plattformen und den Schutz vor staatlicher Totalüberwachung – zusammendenkt?

Auch hier empfiehlt es sich, beim Produktionsfaktor Daten und dessen sozialer Einbettung anzusetzen. Ich habe aufgezeigt, dass öffentliche Plattformen die gesellschaftlichen Daten aus der exklusiven Kontrolle privater Plattformunternehmen befreien und somit eine notwendige Bedingung für eine demokratische digitale Wirtschaftsplanung schaffen können. Die hinreichende Bedingung für dieses Ziel kann dagegen nur in Form einer umfassenden Vergesellschaftung digitaler Infrastrukturen erfüllt werden. Nur wenn die Datenkontrolle kollektiviert und im Rahmen eines institutionalisierten Checks-and-Balances-Systems unabhängig von ökonomischen Verwertungsinteressen und staatlicher Überwachung erfolgt, kann das Risiko technokratischer Fremdsteuerung verhindert werden. Dafür müsste die öffentliche Eigentümerschaft an Plattformen in einen lebendigen partizipativ-demokratischen Willensbildungsprozess eingebettet werden, der um die folgende zentrale Frage im digitalen Kapitalismus kreist: Welche gesellschaftlichen Daten sollen von wem gesammelt und für welche Zwecke genutzt werden?

Vor diesem Hintergrund stellt das Freiheitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung eine bedeutende Quelle kollektiver Gegenmacht in der digitalen Gesellschaft dar. So hat sich in den letzten Jahren der Vorschlag herauskristallisiert, die Daten zu vergesellschaften und kollektiv über ihre Verwendung zu entscheiden, um sie einem unkontrollierten Zugriff von Staat und Privatwirtschaft zu entziehen. Im Zentrum steht dabei das Konzept der unabhängigen Datenverwalter, die als »Datengenossenschaften« (Micheli et al. 2020) im Auftrag ihrer Mitglieder sämtliche Daten sicher speichern und nur für klar definierte Zwecke zur Verfügung stellen. Datengenossenschaften könnten die Kontrolle über die Erhebung, Auswertung und Nutzung von personenbezogenen Daten in ein inklusives Verfahren zur kollektiven Entscheidungsfindung einbetten. Auf diese Weise würde nach dem Prinzip der Gewaltenteilung eine funktionale Trennung zwischen Datenverwaltung und Datennutzung vorgenommen und ein verlässliches demokratisches Fundament für plattformbasierte Wirtschaftsplanung in Bereichen der alltäglichen Vorsorge wie Gesundheit, Bildung, Wohnen und Energie geschaffen.

Konkret könnte dies wie folgt aussehen: Die Datengenossenschaft wird als eigene Rechtspersönlichkeit in Form eines Vereins oder einer Genossenschaft für bestimmte öffentliche Plattformen der digitalen Daseinsvorsorge gegründet. Die Nutzer*innen dieser Plattformen erteilen der Datengenossenschaft eine treuhänderische Vollmacht, ihre persönlichen Daten unter klar definierten Bedingungen für ausgewählte Zwecke zur Verfügung zu stellen. In regelmäßigen Sitzungen können alle Mitglieder demokratisch über die Leitlinien zur Datennutzung und einzelne Nutzungsanfragen entscheiden. Wollen öffentliche Akteure, NGOs, Wissenschaft, Presse oder Unternehmen die Daten verwenden, stellen sie einen Antrag, über den die Datengenossenschaft auf Grundlage der beschlossenen Leitlinien entscheidet.

Gemeinwohlorientierte Plattformen in öffentlicher Hand könnten das Modell der Datengenossenschaften schon heute kon­kret werden lassen, indem sie die Vertretung von individuellen Datenrechten durch unabhängige Datenverwalter anerkennen und die technische Infrastruktur für Datengenossenschaften bereitstellen. Technisch gesehen könnten personenbezogene Nutzer*innendaten in diesem Fall auf den Servern der öffentlichen Plattformbetreiber verbleiben und über eine Datenschnittstelle ausgewählten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Datenanalyse bzw. das Training von Algorithmen könnte dabei auch über ein sogenanntes Remote-Access-Modell durch die Datengenossenschaften selbst erfolgen, sodass die Rohdaten geschützt bleiben.

Aktuell sind Datengenossenschaften ein Nischenphänomen, das nur vereinzelt und ohne reale Verhandlungsmacht gegenüber Plattformbetreibern getestet wird, wenngleich auf europäischer Ebene erste rechtliche Schritte in diese Richtung erfolgen. Als demokratischer Unterbau von öffentlichen Plattformen könnten sie jedoch ein vielversprechendes Einstiegsprojekt zu einer transformativen Politik jenseits des Marktes darstellen. Öffentliche Plattformen in Europa und weltweit werden auf diese Weise zum Ansatzpunkt für gesellschaftliche Kämpfe, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung mit einem sozialen Infrastrukturausbau verbinden und so das Prinzip der demokratischen Selbstverwaltung in das digitale Zeitalter übersetzen.

Eine Langfassung des Textes ist erschienen in: Daum, Timo/Nuss, Sabine (Hg.): Die unsichtbare Hand des Plans. Koordination und Kalkül im digitalen Kapitalismus, Dietz Verlag, Berlin 2021.