Die Bundesregierung hat nach wochenlangem Ringen innerhalb der Ampelkoalition ihr drittes „Entlastungspaket“ in diesem Jahr mit einem Volumen von voraussichtlich 65 Milliarden Euro vorgelegt. Mit dem Paket verteilt die Koalition im Wesentlichen inflationsbedingte Steuermehreinnahmen zurück, wobei sie ihrem bisherigen Kurs treu bleibt, dass sie bei den Steuerentlastungen mittlere und obere Einkommen stärker entlastet als untere Einkommen. Für letztere gibt es vor allem Einmalzahlungen, eine (unzureichende) Ausweitung des Wohngelds und eine Erhöhung des Regelsatzes für das Sozialgeld und ALG II um 10 Prozent zum 1. Januar 2023, womit jedoch nicht einmal die Inflation ausgeglichen werden wird. Beim wichtigsten und drängendsten Problem steht die Ampelkoalition mit leeren Händen da: Das Paket enthält keinen Gaspreisdeckel. Sie plant eine Begrenzung des Strompreises („Strompreisbremse“), die allerdings nicht sofort eingeführt werden soll, sondern nach Maßgabe einer Einigung in der EU über eine Gewinnabschöpfung am Strommarkt. Erst wenn diese Einigung in der EU nicht zustande kommt, will die Bundesregierung auf nationaler Ebene handeln. Übergewinne jenseits der Stromproduktion, etwa bei den Mineralölkonzernen, bleiben unangetastet. Eine Weiterführung des 9-Euro-Ticket soll es nicht geben, stattdessen ein Nachfolgeangebot in der Preisspanne 49 bis 69 Euro. Damit verkleinert sich die Zielgruppe deutlich und die untersten Einkommensgruppen (etwa im ALG II-Bezug) werden von dieser Form der Mobilität ausgeschlossen. 

Das Paket beinhaltet viele Einzelmaßnahmen, die sich aber entlang von größeren Bereichen strukturieren lassen. Mit dem Text wollen wir versuchen, einen Überblick zu bieten und dabei den Charakter des Pakets insgesamt zu skizzieren, ohne dass wir dabei auf jede Einzelmaßnahme eingehen können.

Zum Hintergrund 

Die gestiegenen Energiepreise führen zu einer starken Belastung von privaten Haushalten (insbesondere durch Kosten für Strom und Heizung) und Unternehmen. Sie führen zudem zu einer angebotsgetriebenen Inflation. Laut Bundesbankpräsident Dr. Joachim Nagel könnte die Inflationsrate bereits im Herbst 2022 auf 10 Prozent steigen. 2023 soll sie nach der Prognose der Bundesbank noch einmal 4,5 Prozent betragen. Das führt zu erheblichen Problemen.  Viele Menschen können sich mit ihren Einkommen weniger leisten. 

Dabei sind die Einkommensgruppen aufgrund ihrer unterschiedlichen Konsummuster unterschiedlich stark betroffen. Die untersten Einkommensgruppen müssen einen Großteil ihres Einkommens für Güter ausgeben, deren Preise besonders stark gestiegen sind (z.B. Grundnahrungsmittel, Energie, Mobilität). Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ist die Belastung durch die Inflation in den mittleren und unteren Einkommensgruppen (hier in Dezile, also zehn Einkommensgruppen unterteilt) drei- bis viermal so hoch wie in der obersten Einkommensgruppe. Für das unterste Dezil liegt die relative Belastung sogar etwa fünfmal so hoch wie für das oberste Dezil.

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Abbildung 1
Quelle: DIW, S. 392, Stand Juli 2022 [1]

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Die Bundesregierung hatte bisher mit zwei Entlastungspaketen reagiert:

  • Das erste Entlastungspaket im Frühjahr beinhaltete neben der Streichung der EEG-Umlage und einem einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger (270 Euro) vor allem Veränderungen bei der Einkommenssteuer (unter dem Schlagwort „Abschaffung der kalten Progression“). Daran entzündete sich in doppelter Weise Kritik. Erstens wurde damit Menschen, die keine Einkommenssteuer zahlen, etwa Arbeitslosen, Studierenden oder Rentner*innen mit niedrigen Renten oder lohnabhängig Beschäftigten mit Jahreseinkommen unterhalb des bisherigen Grundfreibetrags nicht geholfen.  Zweitens wurden die Veränderungen im Steuersystem selbst als ungerecht kritisiert, denn von der Steuersenkung profitierten in absoluten Beträgen vor allem Gutverdiener.
  • Mit dem zweiten Entlastungspaket für den Zeitraum Juni bis August kamen dann neben dem  „Tankrabatt“ und dem 9-Euro-Ticket auch ein einmaliger Kinderbonus von 100 Euro, sowie einmalige Zuschüsse für Empfänger von ALG II (200 Euro) und ALG I (100 Euro), sowie eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro für alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen, womit etwa Studierende oder Rentner*innen mit niedrigen Renten erneut komplett übergangen wurden. 


Die ersten beiden Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von ca. 30 Mrd. Euro wurden breit kritisiert, denn obwohl Menschen mit kleinen Einkommen deutlich stärker von den gestiegenen Preisen betroffen sind, wurden mittlere und hohe Einkommen absolut gesehen stärker entlastet. Die Unterscheidung in relative und absolute Entlastung ist wichtig. Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung: Wenn eine Person, die den Hartz 4-Regelsatz (449 Euro) erhält, um 10 Prozent ihres Einkommens entlastet wird, ist das absolut eine Entlastung um 44,90 Euro. Wenn eine Person mit 10 000 Euro monatlichem Einkommen um 3 Prozent ihres Einkommens entlastet wird, dann ist das eine absolute Entlastung um 300 Euro. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat berechnet, dass die beiden staatlichen Hilfspakete (Stand Juli 2022) die unteren Einkommensgruppen relativ am stärksten entlasten:

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Abbildung 2
Quelle: DIW Berlin 2022, S.387

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Die soziale Unausgewogenheit der Ampel-Entlastungsmaßnahmen kommt nun dadurch zu Stande, dass die dauerhaften Entlastungen durch die Veränderung von Steuertarifen („Abbau der kalten Progression“) in absoluten Zahlen betrachtet vor allem bei den oberen Einkommensgruppen anfallen. Die Veränderungen bei der Einkommenssteuer kommentiert Marcel Fratzscher vom DIW so: „70 Prozent davon kommen den 30 Prozent mit den höchsten Einkommen zugute […] Menschen mit geringen Einkommen, die keine oder wenig Einkommensteuer zahlen, bekommen praktisch gar nichts davon.“ (taz, 11.8.2022 )

Die Ampelkoalition stand unter erheblichem Druck, weil der drohende soziale Abstieg für breite Teile der Bevölkerung entsprechenden Unmut hervorbringt und auch die Industrie, sowie kleine und mittlere Unternehmen durch die hohen Energiepreise unter Druck geraten und Deutschland nach Einschätzung führender Ökonomen am Anfang einer Rezession steht (tagesschau.de, 6.9.2022). 

Zur Dimension der drei Entlastungspakete

Gemeinsam mit den Entlastungspaketen I und II (Volumen insgesamt ca. 30 Mrd. Euro) hat die Ampelkoalition auf die Energie- und Inflationskrise nun mit staatlichen Maßnahmen von insgesamt ca. 95 Mrd. Euro reagiert, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten für Bürger bzw. Produktionskosten für Unternehmen abzufedern. Zum Vergleich: Das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung rechnet allein für 2023 mit rund 200 Milliarden Euro Mehrbelastung. Es wird also nur ein Teil der Mehrbelastungen von Verbrauchern abgefedert, die Bevölkerung muss Einbußen am Lebensstandard hinnehmen. Die bisherigen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen fallen auch kleiner aus als während der Corona-Pandemie: Diese hatten in den Jahren 2020 und 2021 ein Volumen von über 350 Milliarden Euro. Woher kommt das Geld für die jetzigen Maßnahmen? Während die Corona-Maßnahmen wegen zeitgleich einbrechender Steuereinnahmen im Wesentlichen über Kredite finanziert wurden (und dafür eine Ausnahmeklausel in der Schuldenbremse genutzt wurde), handelt es sich – abgesehen von der Korrektur des aktuell dysfunktionalen Strommarktes – bei den jetzt vorgenommenen Entlastungspaketen im Wesentlichen um eine Rückverteilung der inflationsbedingt gestiegenen Steuereinnahmen des Staates. Ein Großteil der Maßnahmen besteht aus Einmalzahlungen oder wirkt erst ab dem Jahr 2023 und reicht bis ins Jahr 2024. [2] Daher sind für eine Einordnung der insgesamt ca. 95 Milliarden Euro für die drei Entlastungspakete die in der im Mai 2022 aktualisierten Steuerschätzung erwarteten Mehreinnahmen für die Jahre 2022 (40,4 Mrd. Euro), 2023 (46,3 Mrd. Euro) und 2024 (45,7 Mrd. Euro) relevant, die sich insgesamt auf 132,4 Milliarden summieren [vgl. Steuerschätzung November 2021 und Steuerschätzung Mai 2022]: 

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Abbildung 3

* nach Steuerschätzung Mai 2022, 

** nach Angaben der Ampelkoalition, bezogen auf alle drei Entlastungspakete zusammen; Quelle: eigene Grafik

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Es gäbe also allein schon durch die inflationsbedingten Steuermehreinnahmen erheblichen „Verteilungsspielraum“. Anzumerken ist zudem, dass ein erheblicher Teil der 65 Milliarden Euro des dritten Entlastungspakets durch die Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“ im Strombereich gegenfinanziert werden soll. Der Verteilungsspielraum würde durch eine Einkommensteuerreform, die die oberen und vor allem höchsten Einkommen stärker belastet, oder durch die Einführung einer krisenbedingten Übergewinnsteuer noch erheblich erhöht. Aktuell macht die Ampelkoalition das Gegenteil: sie sorgt für Steuerentlastungen vor allem für die oberen Einkommen. Verstärkte Investitionen etwa in den Ausbau der Erneuerbaren Energien oder den Ausbau von klimafreundlicher Verkehrsinfrastruktur (vor allem Busse und Bahnen, sowie Radwege) ließen sich überdies über Kredite finanzieren, wenn die Schuldenbremse auch für 2023 ausgesetzt würde – oder die Ampelkoalition zumindest erneut ihre „Umgehungsstrategien“ (Luxemburg Online, 3.12.2021 ) aus dem Jahr 2021 nutzen würde, indem sie formal die Schuldenbremse für 2023 einhalten würde, weil sie die benötigten Kredite für verstärkte Klima-Investitionen noch im Jahr 2022 sozusagen „auf Vorrat“ aufnehmen und dann das so besorgte Geld erst später investieren würde. 

Maßnahmen im Energiebereich

Die größte Leerstelle im Entlastungspaket: Es gibt keinen Gaspreisdeckel, stattdessen wird das Thema in eine „Expertenkommission“ abgeschoben, die sich mit der Frage beschäftigen soll, „ob und wenn ja wie ein solches Modell in Deutschland oder Europa realisierbar ist“ (Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3.9.2022). Angesichts der Tatsache, dass ein Gaspreisdeckel beispielsweise in Ungarn schon seit Jahren praktiziert und in anderen europäischen Ländern als Reaktion auf die aktuelle Krise längst eingeführt wurde, ist dies ein offensichtliches Ablenkungsmanöver, um die eigene Untätigkeit hinter einer Expertenkommission zu verstecken. Das ist deshalb schwerwiegend, weil der Löwenanteil der Teuerungen in allen Lebensbereichen auf die gestiegenen Gaskosten zurückgeht. Zudem entstehen in den privaten Haushalten die richtig großen Kostensteigerungen beim Heizen, nicht beim Strom.

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Abbildung 4

Quelle: Philippa Sigl-Glöckner (Dezernat Zukunft), https://twitter.com/philippasigl/status/1566364679974305792

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Dafür soll es einen Strompreisdeckel für einen nicht näher bestimmten Grundverbrauch geben, der „Strompreisbremse“ genannt wird. Die Höhe des angestrebten Strompreises bleibt unklar, ebenso wann diese „Strompreisbremse“ eingeführt wird. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, eine gemeinsame Vereinbarung in der EU zu erreichen und nur wenn dies nicht gelinge, eine nationale Regelung umzusetzen. Wann die Regelung also kommt, bleibt unklar. Im Strombereich sollen Übergewinne, von der Ampelkoalition „Zufallsgewinne“ genannt, abgeschöpft werden. Auch hier bleibt unklar, ab welcher Höhe die „Zufallsgewinne“ abgeschöpft werden sollen. Die FDP konnte sich außerdem mit ihrem Veto gegen eine Übergewinnsteuer für andere Bereiche durchsetzen. Es handelt sich also eher um eine „Übergewinnsteuer light“, deren technische Realisierung nicht als Steuer (über das Steuerrecht) funktioniert, sondern über bestimmte Rahmensetzungen im Strommarktdesign (also im Energierecht) vollzogen werden soll. Somit bleibt das von Lindner aufgestellte Tabu hinsichtlich einer Besteuerung von Übergewinnen bestehen und es werden ausgerechnet Übergewinne der Mineralöl- und Gaskonzerne geschützt, sofern sie nicht bei der Stromerzeugung anfallen.

Die Koalition verschiebt im Übrigen die nächste Stufe der CO2-Bepreisung von Wärme und Mobilität um ein Jahr. Damit fließt auch weniger Geld in den Klima- und Transformationsfonds.

Maßnahmen für untere Einkommensgruppen

Es gibt im Wesentlichen drei Maßnahmen für die unteren Einkommensgruppen: eine Erhöhung der Regelsätze für das Sozialgeld und das ALG II, eine Ausweitung des Wohngelds und Einmalzahlungen.

Der Regelsatz für das Sozialgeld und das ALG II ALG II (Hartz4) wird zum 1.1.2023 um rund 10 Prozent von 449 Euro auf dann „etwa 500 Euro“ (Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022, S. 7) angehoben (und das ganze bekommt einen neuen Namen: Bürgergeld). Das ist, wie Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband zurecht anmerkt, „nicht einmal ein Inflationsausgleich und deshalb überhaupt nicht akzeptabel.“ (RND, 4.9.2022

Die Verachtung der Ampelkoalition für die Ärmsten in der Gesellschaft kommt hier besonders deutlich zum Ausdruck. Denn bis zum 1. Januar nächsten Jahres bleibt es bei den alten Sätzen, die auch vor dem Teuerungsschub nicht reichten, und die Betroffenen müssen sehen, wie sie die Löcher mit den unzureichenden Einmalzahlungen stopfen. Die Ampelkoalition weigert sich zudem, die Höhe des „neuen“ Bürgergelds nach dem realen Bedarf zu richten, sondern setzt eine politische Zahl (500 Euro) fest. Die Koalitionsparteien tun hier so, als habe es die letzten knapp 20 Jahre Kritik am ALG II, an dessen willkürlicher Berechnung und den zu niedrigen Regelsätzen nie gegeben.

Das Wohngeld wird – ebenfalls erst zum 1. Januar 2023 – so reformiert, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten von aktuell rund 600 000 auf 2 Millionen erweitert wird und um eine Heizkostenkomponente ergänzt. Bis es soweit ist, gibt es eine Einmalzahlung als Heizkostenzuschuss (450 Euro). Da Wohngeld von den Betroffenen bei ihren Kommunen beantragt und Anträge geprüft werden müssen, droht hier ein Flaschenhals in der Verwaltung für diese Form der Hilfe. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes zeigte sich unzufrieden: „Wo sind das Kündigungsmoratorium, der Energiepreisdeckel und die Heizkostenzuschüsse für einkommensschwache Haushalte ohne Wohngeldanspruch?“, kommentierte Lukas Siebenkotten. Zudem wies er darauf hin, dass die Ampelkoalition weiterhin Maßnahmen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor immer höheren Mieten schuldig bleibe (Mieterbund). Ohne solche Maßnahmen wirkt das Wohngeld immer auch als indirekte Subventionierung der Renditen der Immobilienbranche durch den Staat. Dieser springt ein, um die für Mieterinnen und Mieter nicht mehr tragbaren Mieten zu subventionieren. 

Zudem gibt es noch weitere Einmalzahlungen, die dieses Mal auch an Rentner*innen (300 Euro) und Studierende (200 Euro) gehen. Die Einmalzahlungen sind für Rentner*innen einkommensteuerpflichtig, womit diese sich für die Betroffenen in vielen Fällen noch einmal reduzieren.

Verkehr 

Das 9-Euro-Ticket wird nicht fortgeführt. Die Ampelkoalition schiebt die Verantwortung an die Länder ab. In dem Papier heißt es trocken: „Die Verantwortung für den Öffentlichen Nahverkehr liegt bei den Ländern und Kommunen.“ Für das 9-Euro-Ticket hatte der Bund den Ländern und Kommunen die ausfallenden Ticketgebühren über eine entsprechende Erhöhung der Regionalisierungsmittel ersetzt. Das kostete 2,5 Milliarden für 3 Monate; bei einer dauerhaften Fortführung des 9-Euro-Tickets wären es also 10 Milliarden Euro pro Jahr gewesen. Zum Vergleich: Die Ampelkoalition versucht sich nun mit einer vergleichsweise geringen Summe (1,5 Mrd. Euro pro Jahr) aus der Affäre zu ziehen, die auch nur dann fließen soll, wenn die Länder bereit sind, noch einmal den gleichen Betrag aufzubringen – wobei bei vielen Ländern, die teilweise auch ihre vom Bund kaputt gesparten Kommunen (Pleitekommunen) unterstützen müssen, unklar ist, wo das Geld herkommen soll. Als Zielmarke stellt sich die Ampelkoalition ein bundesweit gültiges Ticket in der Preisspanne von 49 Euro bis 69 Euro monatlich vor. Damit wird die Zielgruppe deutlich verkleinert, für Empfänger von ALG II („Hartz 4“) etwa sind im Regelsatz aktuell nur Ausgaben von 40,27 Euro für Verkehrsmittel vorgesehen. 

Die Ausgaben für die Schiene sollen zudem einmalig um 500 Millionen Euro gesteigert werden; hinzu kommen eine Milliarde Euro an Kreditermächtigungen für Investitionen. Eine Investitionsoffensive für den ÖPNV „mit Wumms“, verbunden mit einem attraktiven Nachfolger des 9-Euro-Tickets sähe anders aus. Neben dem fehlenden Gaspreisdeckel ist das für viele die zweite große Enttäuschung im Entlastungspaket.

Konzertierte Aktion 

Die Regierung ermuntert die Gewerkschaften, in den anstehenden Tarifauseinandersetzungen auf Einmalzahlungen statt dauerhafter Lohnsteigerungen zu orientieren. Dafür will sie eine Regelung schaffen, dass Einmalzahlungen bis zu 3000 Euro steuerfrei bleiben. Die IG Metall, die nächste Woche in die Tarifverhandlungen startet und deren Tarifabschluss vermutlich Signalwirkung haben wird, hat sich offen für solche Lösungen gezeigt. Die IG Metall hatte sich bisher eine Lohnsteigerung von 8 Prozent zum Ziel gesetzt, die mittlerweile jedoch absehbar nicht einmal die Inflation kompensieren würde. Wenn die Gewerkschaften dem Druck von Arbeitgebern und Regierung nachgeben sollten und die Lohnabhängigen sich mit Einmalzahlungen anstelle dauerhafter Lohnerhöhungen, die mindestens der Höhe der Inflationsrate und des Produktivitätsfortschritts entsprechen, abspeisen lassen, dann sinkt die Kaufkraft weiter und die Umverteilung von unten nach oben wird fortgesetzt. 

Einige Schritte, mit denen Menschen, die in so genannten Midi-Jobs arbeiten, „entlastet“ werden sollen, sind ein vergiftetes Angebot der Ampelkoalition. So werden die Abgaben für die Sozialversicherung reduziert, wobei den Beschäftigten damit Rentenpunkte entgehen, die ihnen von der Bundesregierung auch nicht ersetzt werden. Die Verdienstgrenze für Midi-Jobs soll von 1 300 Euro auf 2 000 Euro angehoben werden.

Subventionen für Unternehmen

Für Unternehmen erhöhen sich aufgrund der Inflation die Kosten für Produktionsmittel. Sie können allerdings steigende Kosten auf die Preise der von ihnen angebotenen Waren umlegen oder die Preise sogar über die Kostensteigerungen hinaus erhöhen, sofern die Konkurrenzverhältnisse dies zulassen. Da sich die Konkurrenzverhältnisse in den einzelnen Branchen durchaus unterscheiden, gibt es Unternehmen, deren Profitraten durch die Inflation sinken, während die anderer Unternehmen steigen. Die Bundesregierung will nun nicht nur die bisher eingeführten Hilfsprogramme zugunsten von Unternehmen (Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, günstige Kredite der staatlichen KfW, staatliche Bürgschaften für Kredite, Entlastungen für Unternehmen mit besonders hohem Energieverbrauch, Eigenkapitalzuschüsse für „Unternehmen mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung“) fortführen, sondern diese auch noch ausweiten und durch neue Subventionen ergänzen. Es ist absehbar, dass weiterhin nicht nur Unternehmen mit Liquiditätsengpässen, sondern auch hochprofitable Unternehmen subventioniert werden. 

Politische Konstellation und Dynamik

Ein Blick ins Ausland zeigt, welche Möglichkeiten die momentane Situation bietet. Spanien hat unter der Mitte-Links-Regierung bereits die Strom- und Gaspreise nahezu halbiert, eine Übergewinnsteuer und vom 1. September bis (mindestens) Ende des Jahres ein 0 Euro-Ticket eingeführt (Der Standard, 4.9.2022). In Schottland kündigte die Ministerpräsidentin bereits ein Verbot von Mieterhöhungen („rent freeze“) sowie ein Moratorium für Zwangsräumungen an (The Guardian, 6.9.2022). Beides soll bis mindestens Ende März gelten. In Großbritannien läuft eine Kampagne, die dazu aufruft, ab dem 1. Oktober die Strom- und Gasrechnungen nicht mehr zu bezahlen, sollten die Preise nicht gesenkt werden (die kollektive Zahlungsverweigerung soll erst starten, wenn sich mindestens eine Millionen Menschen angeschlossen haben). Die Kampagne hat bereits über 170 000 Unterstützter*innen. In Neapel haben Menschen Anfang der Woche angefangen, vor dem Rathaus ihre Rechnungen öffentlich zu verbrennen (The London Economic, 3.9.2022).

Die politische Konstellation für den heißen Herbst in Deutschland bleibt spannend. Der Auftakt am 5. September in Leipzig war für die Partei DIE LINKE ein Erfolg, weil sie mit über 5 000 Personen eine ordentliche Kundgebung abgeliefert und sich erfolgreich gegen eine rechte Vereinnahmung verwehrt hat. Dies ist nur gelungen, weil eine breite und bunte Szene der gesellschaftlichen Linken an den Protesten teilnahm und die Antifa ihren Job hervorragend gemacht hat. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gewerkschaften verhalten. Nach der Tarif-Auseinandersetzung der IG Metall steht Anfang 2023 eine weitere im Öffentlichen Dienst an. Wirtschaftlich bleibt die Lage ohnehin extrem angespannt. Wirtschaftsexpert*innen sind sich einig, dass Deutschland in eine Rezession rutschen wird. Durch steigende Arbeitslosigkeit und sinkende Wirtschaftsleistung wird es sicher nicht einfacher, die Zustimmung der Bevölkerung für die Politik der Bundesregierung zu generieren. Laut Deutschlandtrend von Anfang September sind mehr als zwei Drittel der Bevölkerung mit der Arbeit der Bundesregierung nicht zufrieden. Drei Viertel der Befragten stimmten jedoch den äußerst populären Instrumenten eines Gaspreisdeckels, einer (richtigen) Übergewinnsteuer und einer Fortführung des 9-Euro-Tickets zu.[3] Die Ampelkoalition hat hier auf ganzer Linie enttäuscht. Die Verarmung bzw. Absenkung des Lebensstandards für breite Teile der Bevölkerung (der unteren Einkommensgruppen) wird durch Einmalzahlungen, die (unzureichende) Ausweitung des Wohngelds und eine (ebenfalls unzureichende) Inflationsanpassung beim ALG II (Hartz4) abgefedert, aber nicht gestoppt. Die oberen Einkommen werden vor zu großen Belastungen geschützt (die Steuersenkung für die obersten 20 Prozent: 8 Milliarden pro Jahr [taz, 5.9.2022]). Und die viel beschworene Zeitenwende reichte zwar aus, um über Nacht ein 100 Milliarden Euro Sondervermögen für Rüstungsausgaben aus dem Hut zu zaubern, aber für die Fortführung des 9-Euro-Tickets (Kosten 10 Milliarden pro Jahr) und einen Gaspreisdeckel bis Ende 2024 (Kosten ca. 17 Milliarden pro Jahr) ist angeblich kein Geld da. 

[1] Die Autorengruppe des DIW hat bei ihrer Berechnung der Inflationsbelastung der verschiedenen sozialen Schichten für das Jahr 2022 die im Juni 2022 von der Bundesbank prognostizierte Inflationsrate von 7,1 Prozent sowie, wie sie uns auf Nachfrage mitteilte, Sparquoten und Einkommenssteigerungen für die einzelnen Einkommensdezile, die dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre entsprechen, zugrunde gelegt. Weil das DIW also annimmt, dass nicht nur die Inflation steigt, sondern dass für alle Einkommensdezile auch die Nominaleinkommen steigen und ein Teil der Einkommen gespart wird, liegen die auf das Haushaltsnettoeinkommen bezogenen, für die Konsumtion erforderlichen Ausgabensteigerungen für alle Einkommensdezile überraschenderweise unterhalb der Inflationsrate. Inzwischen ist die Inflationsrate weiter gestiegen und für das Jahr 2022 wird eine Inflationsrate von etwa 10 Prozent erwartet. Auf dieser Basis ist die Belastung der verschiedenen Einkommensgruppen entsprechend höher. Vgl. dazu auch eine weitere DIW-Studie, die die Inflationsbelastung mit zwei verschiedenen Inflationsszenarien untersucht hat: https://diw-econ.de/wp-content/uploads/Kex_Diakonie_DIWEcon_v4.0.pdf. Wir verweisen hier auf die DIW-Studie, weil sie zu recht die stärkere Inflationsbelastung des ärmeren Teils der Gesellschaft veranschaulicht, auch wenn die konkreten Zahlen von den zugrunde gelegten Annahmen abhängen bzw. überholt sind. 

[2] Leider hat die Bundesregierung bisher keine Aufschlüsselung der durch die einzelnen Maßnahmen erwarteten Kosten und Mindereinnahmen des Staates vorgelegt. Außerdem ist unklar, auf welchen Zeitraum sich der Betrag der Entlastungspakete in Höhe von 95 Mrd. Euro bezieht. In der Pressekonferenz am 4. September konnte oder wollte die Koalition dazu keine Angaben machen, obwohl sie danach gefragt wurde. Es kann sich nicht um jährliche Ausgaben und Mindereinnahmen in Höhe von 95 Mrd. Euro handeln, da die jährlichen Ausgaben und Mindereinnahmen aufgrund der Mischung von Einmalzahlungen und mehrjährigen bzw. dauerhaft angelegten Maßnahmen variieren. Andererseits muss sich der Betrag von 95 Mrd. Euro auf einen bestimmten Zeitraum beziehen, obwohl einzelne Maßnahmen dauerhaft wirken, also auch Kosten bzw. Mindereinnahmen jenseits dieses Zeitraums bedeuten. Wir unterstellen hier, dass sich der Betrag von 95 Mrd. Euro auf die Jahre 2022 bis 2024 bezieht. 

[3] Die Haltung verschiedener sozialer Gruppen zum Energiepreisdeckel und zur Übergewinnsteuer wurde in einer repräsentativen Befragung im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung näher untersucht – vgl. Mario Candeias, Eva Völpel, Uwe Witt: Mehrheit für Energiepreisdeckel und Übergewinnsteuer, Berlin, August 2022, https://www.rosalux.de/publikation/id/46961/mehrheit-fuer-energiepreisdeckel-und-uebergewinnsteuer

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