Ostrom untersuchte, wie Gemeingüter kollektiv bewirtschaftet werden, ohne dass es zu einer Übernutzung der Naturressourcen kommt. Sie kommt zum Schluss: Weder der auf Privateigentum basierende Markt, noch staatliche Regulierung können eine nachhaltige und produktive Nutzung von Ressourcen garantieren. Lokale Kooperationen von Menschen, die sich ihre Regeln, Sanktionsmechanismen und Konfliktlösungen selbst geben, können überlegen sein. Ostrom wird insbesondere von der an Ökologie interessierten Bewegung rezipiert. Im Umfeld der Heinrich-Böll-Stiftung hat sich der Commons-Diskurs etabliert, man bezieht sich positiv auf Elinor Ostrom.1 Auch in der »grünen Linken« wird sie genannt, mitunter in einem Atemzug mit Marx: »I am a bit of a Karl Marx and Elinor Ostrom groupie i.e its class struggle and the creation of common pool property rights/ownership of the means of production by the population with ecological rules built in«, so Derek Wall, Autor von The Rise of the Green Left. 2 Bei näherem Hinsehen wird jedoch deutlich, dass Marx und Ostrom sich schlecht zu einem linken Cocktail vermischen lassen – theoretische Voraussetzungen wie politische Ziele könnten unterschiedlicher nicht sein. Ostrom kritisiert zwar die vom Mainstream der ökonomischen Theorie favorisierten Modelle kollektiven Handelns, die im Resultat entweder staatliche oder Marktlö- sungen empfehlen. Sie arbeitet heraus, dass die »Tragik der Allmende« (Garrett Hardin), das Modell des »Gefangenendilemmas« und die »Logik des kollektiven Handelns« (Mancur Olson) die gleiche Grundannahme teilen: Das zentrale Problem beim kollektiven Handeln sei das »Trittbrettfahren«: Wenn eine Gruppe von Leuten eine Ressource gemeinsam bewirtschaftet und niemand von der Nutzung dieser Ressource ausgeschlossen werden kann, dann können Einzelne ihren individuellen Nutzen maximieren, ohne für die gemeinschaftliche Verbesserung der Ressource zu sorgen. Handeln alle Individuen so, erleidet die Ressource Schaden. In der Sprache der Ökonomen: Das rationale, nutzenmaximierende Individuum handelt so, dass ein für das Kollektiv irrationales Ergebnis herauskommt. Am Ende profitiert niemand. Das ist die »Tragik der Allmende«. So erklären sich Ökonomen Umweltzerstörung. Ostrom kritisiert an diesen Modellen, dass in ihnen unabänderliche Bedingungen gesetzt sind. Die statischen Spielregeln der abstrakten ökonomischen Modelle stellen sich in der Praxis als variabel dar. Ostrom untersucht »Allmenderessourcen« (common pool resources, kurz: Commons). Sie bestimmt diese als »ein natürliches oder von Menschen geschaffenes Ressourcensystem, das hinlänglich groß ist, so dass es kostspielig (aber nicht unmöglich) ist, potenzielle Aneigner von seiner Nutzung auszuschließen« (1999, 38). Es geht ihr nicht um ein diffuses »etwas, was allen gehört«, sie hat einen präzisen, wirtschaftswissenschaftlichen Begriff von »Commons«. Beispiele solcher Ressourcensysteme sind Fischgründe, Grundwasserbecken, Weideland, Parkhäuser, zentrale Rechenanlagen, aber auch Flüsse, Seen und Ozeane. Die Entnahme von »Ressourceneinheiten« bezeichnet Ostrom als »Aneignung«, diejenigen, die solche Einheiten entnehmen, als »Aneigner« – wobei dies sowohl Individuen als auch Unternehmen sein können. Hirten, Fischer, Bewässerer, Parkhausnutzer usw. sind daher gleichermaßen »Aneigner«. Diese können ganz Unterschiedliches mit ihrer Entnahme bezwecken: entweder die Nutzung für den eigenen Bedarf, als Produktionsmittel oder für den Verkauf. Im Gegensatz zu den »reinen öffentlichen Gütern«, bei denen zusätzliche Nutzer dem Gut selbst keinen Schaden zufü- gen (Ostrom zitiert die Wettervorhersage, die jemand »nutzt«, ohne anderen dadurch etwas wegzunehmen), leiden Allmenderessourcen chronisch unter »Verstopfungseffekten« und »Übernutzungsproblemen«. Sie sind »rivalisierend« im Gebrauch, wie die Volkswirtschaftslehre das nennt. Die Gründe für eine Übernutzung sind komplex: Mangelnde Informationen der Aneigner über die Beschaffenheit der Allmenderessource, Unsicherheiten in der Kontinuität ihrer Verfügbarkeit (beispielsweise Dürre) usw. Zentraler Grund für eine Allmendeübernutzung ist für Ostrom fehlende Organisation und Kooperation ihrer Aneigner: »Solange sie ›unorganisiert‹ bleiben, kann ihre gemeinsame Rendite nicht so hoch sein wie die, die sie hätten erzielen können, wenn sie sich in irgendeiner Form zu kollektivem Handeln organisiert hätten.« (49). Vor diesem Hintergrund schildert Ostrom etliche Fallstudien sowohl erfolgreicher als auch gescheiterter »Allmenderessourcen-Institutionen«. Dabei nimmt sie unterschiedslos sowohl über 1 000 Jahre alte als auch zeitgenössische »Institutionen« in den Blick. Als Beispiel für eine nachhaltige Ressourcenorganisation schildert sie die gemeindeeigenen Almweiden in Törbel, einem Dorf von etwa 600 Einwohnern im Kanton Wallis in der Schweiz. Seit Jahrhunderten bauen Kleinbauern hier auf ihren Feldern Korn, Gartengemüse, Obstbäume und Heu für Winterfutter an. Ostrom erwähnt Urkunden aus den Jahren 1224, 1483, 1517 usw., die festlegten, wie die Nutzung des Gemeineigentums geregelt wurde. Die Weidenutzung war streng begrenzt auf Bürger, denen eigens Genossenschaftsrechte gewährt worden waren. Es galt die sogenannte Kuh-Regel: Kein Bürger durfte mehr Kühe auf die Weide bringen, als er im Winter ernähren konnte. Die Bäume für Bau- und Brennholz wurden von Dorfbevollmächtigten markiert und per Los den Haushaltsgruppen zugeteilt, die daraufhin diese, und nur diese, Bäume schlagen durften. Es gab einen örtlichen »Gewalthaber«, der diese Regel überwachte und bei Verstoß Geldbußen einkassierte. Die Überweidung wurde durch strenge, selbst organisierte Kontrolle verhindert. Die gemeinsame Arbeit wurde nach speziellen Kriterien aufgeteilt (die Arbeitsleistung richtete sich nach der Anzahl der auf die Weide entsandten Tiere), so auch die landwirtschaftlichen Produkte. Beispielsweise wurden alle Kühe auf die Alm getrieben und von Hirten sofort gezählt, da bei der jährlichen Käseverteilung die Ration jeder Familie im Dorf nach der Zahl ihrer Kühe bemessen wurde. Als Grund für die Wahl von AllmendePraktiken, die historisch weit zurückliegen, nennt Ostrom deren Nachhaltigkeit, die hier über Jahrhunderte hinweg anhielt. Ostrom erkennt darin einige »Bauprinzipien«: 1) klar definierte Zugangsregeln, 2) die Abstimmung von Zeit, Ort oder Menge der Ressourceneinheiten auf lokale Bedingungen, 3) Personen, die von den Regeln betroffen sind, bestimmen über diese, 4) die Überwachenden sind gegen- über den Aneignern rechenschaftspflichtig oder sind selbst die Aneigner, 5) Sanktionsmechanismen, 6) Konfliktlösungsmechanismen (lokale Arenen), 7) das Recht, eigene Institutionen aufzustellen, wird von keiner externen Behörde in Frage gestellt. Ein Beispiel für Allmenderessourcen im 20. Jahrhundert sind Grundwasserbecken. Ostrom schildert in diesem Kontext eine klassische »Tragedy of the Commons«: Ein »Pumpwettlauf« zwischen GrundwasserProduzenten in der Region von Los Angeles führte zur Übernutzung der Wasserressourcen. Die »Aneigner« (die das Wasser aus dem Becken pumpten, um es zu verkaufen) verfolgten eine »dominante Strategie: Pumpe soviel Wasser, wie es privat für dich profitabel ist« (179). Das führte dazu, dass die Pegel sanken (was die Pumpkosten für alle erhöht) und Salzwasser in die Becken eindringen konnte. In den meisten Fällen von zerstörerischen »Pumpwettläufen« konnten Regeln und institutionelle Arrangements gefunden werden, die die Entnahme regulierten. Daran beteiligt waren Gerichte, Anwälte, Behörden, Experten (Geologen), die Neugründung von Wasserverbänden etc. Die Gründe des Erfolgs von Institutionen sind ebenso komplex wie die Gründe des Misserfolgs. Lokale Besonderheiten (Witterung, Vegetation, Bodenbeschaffenheit) und politische Rahmenbedingungen haben unterschiedlichen Einfluss. Ostrom beansprucht daher auch nicht, ein »Modell« zu präsentieren.3 Es geht ihr vielmehr darum, die in ihrer Zunft weit verbreitete Dichotomie von staatlichen versus privaten Lösungen aufzubrechen. Die Fragestellung jedoch bleibt: Wie konnten über Jahrhunderte hinweg Allmenden nachhaltig bewirtschaftet werden? Bei dieser Fragestellung zeichnen sich auch die Grenzen von Ostroms Ansatz ab, Grenzen, die sie mit anderen Ansätzen der bürgerlichen Ökonomie teilt und die von Marx grundsätzlich kritisiert wurden. Bei seiner Kapitalismusanalyse unterscheidet Marx zwischen gesellschaftlicher Form und stofflichem Inhalt: Ein Sack Weizen ist »stofflich« betrachtet ein Sack Weizen – sowohl im Kapitalismus des 21. Jahrhunderts als auch im Feudalismus. Der gleiche Sack Weizen aber tritt in unterschiedlichen historischen Epochen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Formen auf: im Kapitalismus in der Form der Ware, im Feudalismus in der Form der Abgabe an den Grundherrn. Die ökonomischen Kategorien wie Ware, Kapital, Geld, Wert etc. sind Ausdrü- cke für die gesellschaftlichen Formen, in denen die Menschen in einer historisch-spezifischen, hier der kapitalistischen Gesellschaft, miteinander verkehren, während die Menschen anderer geschichtlicher Epochen dies in anderen Formen tun. Entsprechend unterscheidet Marx auch kapitalistische und vorkapitalistische Eigentumsverhältnisse, die ganz verschiedene Weisen von Verfügungs- und Nutzungspraktiken beinhalten (vgl. Nuss 2006). Zur Zeit von Ostroms vorkapitalistischen Allmendebeispielen war das bürgerliche Recht genauso wenig ausgebildet wie der bürgerliche Staat. Dadurch wird der Eindruck verstärkt, Ostroms Commons-Konzeption würde sich neben dem Staat bewegen oder sei als alternative Organisation von Gesellschaftlichkeit jenseits des Staates angelegt. Tatsächlich bewegen sich ihre »modernen« Beispiele aber auf der Ebene von – lokaler, kommunaler – Staatlichkeit. Vorbürgerliche Eigentumsverhältnisse waren Ausdruck ganz verschiedener Herrschaftsverhältnisse und Produktionsweisen, die andere Zwecke verfolgten als die Verwertung des Kapitals um der Verwertung willen. Der von der Konkurrenz getriebene Wachstumsimperativ, eine spezifisch kapitalistische Innovationskraft, war vorkapitalistischen Gesellschaften fremd. Die von Ostrom als Allmendebeispiele angeführten historischen Fälle kennen diese Unterscheidung nicht. Sie unterscheidet zwar zwischen einer Entnahme für den eigenen Bedarf und einer Entnahme für den Verkauf, subsumiert aber beide Handlungsrationalitäten unter »Aneignung«. Ebenso unterscheidet sie zwischen Individuen und Unternehmen, subsumiert aber beide unter »Aneigner«. Historische Besonderheiten mit ihren spezifischen Handlungsrationalitä- ten werden nivelliert. Bei den Schilderungen der Allmendepraktiken wird der Unterschied plastisch, wenn z.B. bei der historisch weit zurückliegenden Allmende der Zweck der kollektiven Nutzung darin liegt, die Grundlagen der Subsistenz zu erhalten. Käse wird verteilt, Holzschlag verlost, Arbeit zugeteilt. Geld spielt kaum eine Rolle, bis auf die für Ostrom höchst erstaunlich geringen Geldbußen bei Regelverletzung. Bei den modernen Allmenden ist dann ohne Umschweife von Profit die Rede. Profit und Käse werden unterschiedslos unter die Kategorie »Rendite« subsumiert. Dass der Bauer von 1437 und das private Wasserunternehmen von 1980 gleichermaßen Aneigner sind, die »Rendite« erwirtschaften, ist eine Rückprojektion historisch-spezifischer Kategorien auf vergangene Zeiten. Ostrom betrachtet Commons »in der Art der Ökonomen, die […] in allen Gesellschaftsformen die bürgerlichen sehen« (MEW 13, 636). Dabei wäre es interessant, herauszuarbeiten, inwiefern alte und neue gesellschaftlich dominierende Motive und Zwecke der Ressourcenentnahme der »Aneigner« die jeweiligen Institutionen und ihre Stabilität beeinflussen. Möglicherweise liegt darin ein Schlüssel für Ostroms Frage, warum sich über die Jahrhunderte hinweg Allmenden erhalten konnten. Damit soll nicht gesagt sein, dass in einer kapitalistischen Wirtschaft Allmenderessourcen nicht vor ihrer Vernichtung bewahrt werden können. Ostrom hat gezeigt, wie es funktionieren kann. Und angesichts der ökologischen Krise könnte ihr Ansatz dazu beitragen, die Frage von Ressourcenschonung und nachhaltigem Wirtschaften innerhalb kapitalistischer Vergesellschaftung zu stärken. Damit aber wäre die zerstörerische Dynamik dieser Produktionsweise keineswegs überwunden, so dass die Commons immer wieder neu zur Disposition stünden. Die Aufmerksamkeit, die Ostrom in der Öffentlichkeit zuteil wird, könnte als Versuch gewertet werden, Debatte und Kräfteverhältnisse innerhalb der Wirtschaftswissenschaften zu verschieben. Damit der Ansatz im Rahmen von transformatorischen Konzepten, gar für sozial-ökologische Transformation zum Tragen kommen kann, müssen auch die Grenzen des Ansatzes reflektiert werden. Das nutzenmaximierende Individuum, das auch Ostrom als natürliche Daseinsform des Menschen voraussetzt (obgleich veränderbar mit einem passenden Anreizsystem), ist der historisch erst vor einigen hundert Jahren geborene, profitmaximierende Kapitalist. Hier bleibt sie – trotz der Einführung des Kollektivs als Variable in die individuelle Nutzenmaximierung – herrschenden Subjektformen verhaftet. Wenn das Kapital von sich aus nicht in der Lage ist, finanziell oder aus borniertem Eigeninteresse für diesen Ressourcenerhalt zu sorgen, dann springt der Staat ein. Er ist derjenige, der die »allgemeinen Verwertungsbedingungen des Kapitals« (Marx) gewährleisten kann. Da der Staat im Gegensatz zum einzelnen Unternehmen kein konkurrierendes, borniertes Einzelkapitalinteresse verfolgen muss, sondern als »ideeller Gesamtkapitalist« (Engels) das allgemeine Interesse an einer möglichst reibungslosen Verwertung »seines« Kapitals vertritt, stellt er ggf. diese allgemeinen Verwertungsbedingungen sicher. Entweder indem er sie selbst anbietet und verwaltet oder indem er die Rahmenbedingungen dafür schafft, dass Unternehmen oder Individuen kooperieren. Commons, wie sie Ostrom versteht, existieren daher nicht jenseits von Staat. Zwar spricht sie sich dagegen aus, dass der Staat selbst zentral die Bewirtschaftung von Allmenderessourcen übernimmt und steuert, aber in seiner Rolle als Setzer von Rahmenbedingungen (etwa indem Kommunen zwischen widerstreitenden Interessen vermitteln oder die Justiz die Arena der Aushandlung darstellt) spielt er bei den Commons eine Rolle. Sowohl Kommunalverwaltungen als auch Justiz sind Teil des bürgerlichen Staates und verstrickt in seine ganz eigene Logik. Ihr Staatsbegriff, der den Staat zentralistisch zu denken scheint, hat hier einen blinden Fleck. Wenn der in der Rezeption nicht kritisch aufgearbeitet wird, besteht die Gefahr, dass die politischen Spielräume nicht richtig ausgelotet werden können. Das Problem der Wasserressourcen in Los Angeles basiert auf spezifischen – privatisierten – Regelungen der Grundwassernutzung, die etwa in Deutschland lange staatlich vermittelt geregelt war. Die Frage einer Ausweitung der Commons sollte nicht übergangen werden, nur weil sie hierzulande als staatlich verfasst gelten könnten. Die Mechanismen der Selbstverwaltung und Eigeninitiative bei der »Rettung« von Commons kommen jedoch einer neoliberalen Staatskritik entgegen, die den Staat zurückfahren möchte, um mehr bürgerliches Engagement darauf zu verpflichten, Staatsaufgaben zu übernehmen.4 Das ist die politische Gefahr der Commons-Debatte, die es zu reflektieren gilt. Ebensowenig sind die Commons entfernt vom Markt: Vielmehr sollen mit den Commons die natürlichen Ressourcen als Existenzbedingung eines Marktes für Grundwasser, Fische etc. geschützt werden. Ostrom untersucht die von der kapitalistischen Handlungslogik selbst verursachten Probleme der Verwertungsbedingungen des Kapitals. Ob das in eine Konzeption jenseits dieser Verwertungsbedingungen münden kann, wird eher eine Frage kritischer Weiterentwicklung sein. Sich auf Commons zu beziehen, ist für viele Linke deshalb attraktiv, weil es scheint, als bewege sich die Aneignung und Selbstverwaltung von Ressourcen jenseits von Markt und Staat. Zumindest bei den von Ostrom beschriebenen modernen Fällen ist dies nicht der Fall.  

LITERATUR

Marx, Karl, und Friedrich Engels: Werke, Berlin/DDR 1957ff, zit. MEW Nuss, Sabine, 2006: Copyright & Copyriot. Geistiges Eigentum im informationellen Kapitalismus, Münster Ostrom, Elinor, 1990: Governing the Commons: The Evolution of Institutions for Collective Action, Cambridge; deutsch: Die Verfassung der Allmende. Thübingen, 1999 Wall, Derek, 2010: The Rise of the Green Left. Inside the Worldwide Ecosocialist Movement, London

Anmerkungen

1 Commons-Blog, siehe http://commonsblog.wordpress. com/ 2 Gepostet am 17. Oktober 2010, siehe http://anothergreen-world.blogspot.com 3 In späteren Arbeiten fragt sie, wie InstitutionenArrangements aussehen, und nach den Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Akteuren. In Understanding Institutional Diversity (Princetown/Oxford 2005) vertieft Ostrom die Hauptprinzipien, die sie 1990 bezüglich nachhaltiger Ressourcenbewirtschaftung formuliert hat. 4 Der Titel eines aktuellen Textes von Ostrom lautet »Gemeingütermanagement – eine Perspektive für bürgerschaftliches Engagement«, erschienen in: Silke Helfrich und Heinrich-Böll-Stiftung (Hg.), 2009: Wem gehört die Welt?, München