Die nachfolgend übersetzte Erklärung wurde am 1. August 2018 von einem breiten Bündnis von Frauengruppen und -organisationen in der Türkei veröffentlicht und reagiert auf die zunehmende Verengung des politischen Raumes sowie den Abbau aller Institutionen, die den Rechten und Belangen von Frauen gewidmet sind. Gab es Anfang der 2000er und in den ersten Jahren der AKP-Herrschaft noch eine Welle von Reformerfolgen durch das Wirken der breiten Frauenbewegung mit Rückenwind der EU, so wendete sich das Blatt alsbald. Die Richtungsänderung wurde vom damaligen Ministerpräsidenten Erdoğan angekündigt und begleitet: erst mit der Aufforderung an Frauen, mindestens drei Kinder zu gebären (2008 und 2012), dann mit der Aussage vor Frauenorganisationen, er sei als Ministerpräsident gegen Geschlechtergleichheit (2010). Ab 2011 nahm die Widersprüchlichkeit der Geschlechterpolitik zu: Der Rückbau von Gleichberechtigungseinrichtungen wurde begonnen; gleichzeitig konnte noch 2012 ein progressives Gewaltschutzgesetz verabschiedet werden (s.u.). Frauen wurden von der Regierung rhetorisch nur noch in der Familie verortet, gezielte Maßnahmen wie der Umbau des Bildungssystems und die Forcierung von früheren Heiraten legten sie zunehmend auf abhängige Rollen fest. 2016 schließlich ließ Erdoğan auf der Jubiläumsfeier einer regierungsnahen Stiftung wissen, muslimische Familien ‚praktizierten keine Verhütung‘. 

Gegen all diese Schritte haben sich Feministinnen, Frauenorganisationen und ihre Bündnispartner*innen mit starker Organisierung und lautem Protest gewandt. Als Datum der Veröffentlichung des aktuellen Protestaufrufs wählten die Unterzeichnerinnen den 1. August, um an die Verabschiedung der Konvention’ des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt[1] am gleichen Tag des Jahres 2014 in Istanbul zu erinnern. Bis zum 1. August dieses Jahres waren es 152 Gruppen und Organisationen, die sich als Unterzeichnerinnen dem Aufruf anschlossen; viele von diesen repräsentieren ihrerseits regionale und überregionale Bündnisse, hinter denen weitere Einzelgruppen stehen. 

Die Veröffentlichung der Erklärung wird in der Türkei derzeit von Aktionen auf der Straße und in sozialen Medien sowie gezielter Medienberichterstattung durch der Frauenbewegung verbundene Journalist*innen begleitet.

Bekanntmachung der Beteiligten der Frauenbewegung in der Türkei an die Öffentlichkeit

  1. August 2018

Wir werden uns weder unsere Rechte noch unsere Kämpfe aus der Hand nehmen lassen! 

Der Kampf von Frauen um ihre Gleichheit und Freiheit sowie menschenwürdige Lebensbedingungen dauert seit Jahrhunderten an. Als Frauen, die in der heutigen Türkei leben, haben wir kraft unserer Kämpfe und unserer Solidarität die Verwirklichung zahlreicher in der Verfassung und verschiedenen Gesetzen verankerter Reformen und Mechanismen erreicht, durch die politische und gesellschaftliche Veränderung hin zu mehr Gleichheit möglich wird. 

Meilensteine dieser Entwicklung sind die im Folgenden genannten Beispiele: 
1841: Recht zur Eheschließung vor einem Richter 

1845: Verbot des Kaufs von männlichen und weiblichen Sklaven 

1856: Erteilung des Erbrechts für Töchter 

1860: und folgende Jahre: Eröffnung von Mittelschulen für Mädchen und Ausbildungsstätten für Lehrerinnen, Gleichheit in der Volksschulbildung 

1917: offizielle Beurkundung von Eheschließung und Scheidung durch erstmalige Verankerung von familienrechtlichen Regelungen im Islamischen Recht 

1926: Bürgerliches Gesetzbuch der Türkei 

1930 und 1934: aktives und passives Frauenwahlrecht 

1985: Unterzeichnung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) durch die Türkei 

1990, 1991: Gründung des Generaldirektorats für den Status und die Probleme der Frau und des Staatsministeriums für die Frau 

1998: Verabschiedung des Gesetzes Nr. 4320 zum Schutz der Familie als erstem Gesetz gegen Gewalt an Frauen 

2001, 2004, 2010: positive Änderungen der Verfassungsartikel zu Gleichheit (10) und Familie (41) 

2002: Verabschiedung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs, in dem das Prinzip des ‘Familienoberhauptes’ durch die Gleichberechtigung der Ehepartner*innen ersetzt wird 

2004: Gründung der Kommission zur Erforschung von Ehrverbrechen sowie Gewalt an Frauen und Kindern in der Türkischen Nationalversammlung 

2005: Neues Türkisches Strafrecht, das nun empfindliche Strafen für Verbrechen gegen Frauen und Kinder vorsieht 

2009: Gründung der Kommission zu Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Türkischen Nationalversammlung 

2011 und 2015: Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ( sog. Istanbulkonvention) und beispielgebender Status der Türkei als Erstunterzeichner desselben; dank der Kämpfe der Frauen in der Türkei wird auf den Vorsitz der Institution, die die Einhaltung des Übereinkommens überwachen soll – der Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence (GREVIO) –, im Jahr 2015 eine Frau aus der Türkei gewählt 

2012: Verabschiedung des Gesetzes Nr. 6284 zum Schutz der Familie und zur Prävention von Gewalt gegen Frauen 

2013: Im Kontext der Verpflichtung von Staat und Kommunen, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zusätzlich zur Eröffnung von Frauenhäusern in allen Provinzen die Einrichtung mindestens eines Zentrums zur Beobachtung und Prävention von Gewalt (türk. Şiddet Önleme ve İzleme Merkezi, ŞÖNİM

Wir haben ein weites Stück Weg zur Akzeptanz dafür zurückgelegt, die Herstellung rechtlicher und tatsächlicher sozialer Gleichheit aller Gruppen von Frauen – mit ihren Unterschieden nach Ethnizität, Klasse, Glaubensrichtung, sexueller Orientierung und Identität sowie Sprache; ob behindert, älter, geflüchtet oder asylsuchend – als eine gesellschaftliche Verantwortung und staatliche Verpflichtung zu begreifen. Wir haben dafür gesorgt, dass der Staat hierfür nationale und lokale Aktionspläne entwickelt. 

Doch heute sind unsere grundlegenden Rechte und Institutionen, obwohl verbrieft durch nationale und internationale Verträge, ernstlich bedroht. Das vorerst letzte Beispiel hierfür war, was mit dem Frauenministerium der Türkei geschah – dem einzigen Ministerium, das ganz der Sache der Frauen gewidmet war: auf die Namensänderung in Ministerium für Familie und Sozialpolitik, die einer Beendung seiner bisherigen Funktion gleichkam, folgte schließlich die Angliederung ans Arbeitsministerium. 

Die seit Jahren seitens der Regierungsmacht und außerhalb dieser gestarteten Kampagnen gegen die gesetzlichen und institutionellen Terraingewinne von Frauen wurden mit dem 2016 veröffentlichten Berichtsentwurf der Parlamentarischen Scheidungskommission faktisch zu einem Regierungsprogramm. Mit diesem Bericht wird angestrebt, Zwangsverheiratungen mit Minderjährigen und die Eheschließung von Vergewaltigungsopfern mit den Tätern zu fördern, Kindesmißbrauchern Straffreiheit zuzugestehen, Frauen ihren durch häusliche Arbeit in der Ehe erworbenen Erbanteil zu verweigern, Männern die Scheidung zu erleichtern und umgekehrt Frauen – mit Methoden wie der Bemessung des Ehegattenunterhalts nach der Dauer der Ehe und der Einsetzung von „Familienvermittler*innen“ – von einer Scheidung abzuhalten sowie Gewaltschutzmaßnahmen an die Beibringung von Belegen für erlittene Gewalt oder Bedrohung zu knüpfen. 

Gab es schon über die letzten Jahre hinweg Initiativen zur Beschneidung jedweder gesetzlichen Vorgaben zugunsten von Frauen, so haben sich diese heute offen in die Forderung nach deren gänzlicher Abschaffung verwandelt. Ansinnen wie “das Konzept des Familienoberhaupts soll wieder eingeführt werden“, „das Sorgerecht für Kinder soll dem Vater gegeben werden“,  „die gleiche Aufteilung der in der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Güter soll abgeschafft werden”, „das Gesetz Nr. 6284 gegen Gewalt an Frauen soll ganz zurückgenommen werden”, „die Türkei soll ihre Unterschrift unter dem Vertrag des Europarats zu Gewalt zurückziehen“ wurden zunehmend in Umlauf gebracht. Mehr noch, die Frauenorganisationen, die als Hindernis für die Verwirklichung dieser Forderungen ausgemacht wurden, konnten offen zur Zielscheibe gemacht werden. 

Angesichts dieses voranschreitenden Prozesses erklären wir als Frauengruppen und -organisationen, die diese Bekanntmachung unterzeichnen: Wir werden niemals auf unsere im Kampf gewonnenen Rechte und auf unseren Anspruch auf Gleichheit und Freiheit verzichten; wir werden uns jedem Diskurs und jeden politischen Schritt, mit dem Geschlechterdiskriminierung bestätigt und vertieft wird, entgegenstellen und die Verantwortlichen öffentlich machen. 

Als freie und gleiche Individuen, die das Entscheidungsrecht über ihr Leben innehaben, werden wir uns weiterhin jeder Form von Gängelung und jedem Herrschaftsanspruch gegenüber unserer Arbeit, unserem Körper und unserer Persönlichkeit widersetzen. 

Wir rufen alle Politiker*innen, Parteien und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen in der Türkei auf, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und solidarisch mit Frauenorganisationen gegen jene Diskurse und Politiken zusammenzustehen, die Frauen den Status als gleichberechtigte Bürgerinnen nehmen, ihre Arbeit ausbeuten und sie schwächen wollen. 

Wir Frauen werden, so wie wir stets in der Geschichte der Türkei gegen männliche Vorherrschaft in all ihren Formen gestanden haben,  uns dieser auch heute entgegenstellen. 

Wir Frauen sagen  aufgrund des Wissens, der Erfahrung und Solidarität einer Jahrtausende dauernden gemeinsamen Kampfgeschichte: Wir werden uns weder unsere Rechte noch unsere Kämpfe aus der Hand nehmen lassen! 

Aus dem Türkischen von Corinna Trogisch

[1] In Deutschland ist die rechtlich bindende Konvention nach Ratifizierung Anfang Februar 2018 in Kraft getreten. Sie ist das erste völkerrechtlich bindende Instrument zur umfassenden Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt an Frauen für den europäischen Raum. Bis Februar 2018 hatten 28 Staaten die Konvention ratifiziert. Vgl. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/frauenrechte/gewalt-gegen-frauen/istanbul-konvention/

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