In verlässlicher Regelmäßigkeit überschreitet die (eigentlich permanente) Krise der Wohnraumversorgung die Aufmerksamkeitsschwelle von Medien und Politik. Der Widerspruch zwischen Wohnraum als Ware als Produkt kapitalistischer Stadtproduktion auf der einen Seite und Wohnraum als Grundbedürfnis auf der anderen Seite führt dazu, dass sich Proteste am Mangel von für untere und teils auch mittlere Einkommen bezahlbarem Wohnraum entzünden.[1] Die jüngste Welle dieser Mieter*innenbewegung formiert sich seit etwa Mitte der 2000er Jahre in zahlreichen Städten Deutschlands (Rink und Vollmer 2019; Hurlin et al. 2021; Rinn 2016; Schipper 2018). Anlass für die Proteste sind massive Mietsteigerungen, die auf die Neoliberalisierung der Wohnungspolitik seit den 1970er Jahren und den Zustrom globalen Kapitals auf deutsche Immobilienmärkte, insbesondere nach der Finanzkrise 2008, zurückzuführen sind. 

 

Mieter*inneninitiativen gründen sich aus Betroffenheit in einzelnen Häusern oder Siedlungen. In vielen Städten gründen sich auch wohnungspolitische oder Recht auf Stadt-/Stadt für alle-Gruppen aus linken, aktivistischen Gruppen heraus. Mit Mieter*innenvereinen besteht zwar eine klassische Struktur der Interessenvertretung, die allerdings ähnlich wie Gewerkschaften als korporatistischer Partner in das Wohlfahrtsregime (west-)deutscher Prägung eingebunden wurden und erstaunlich wenig Verbindungen mit der aktuellen Mieter*innenbewegung hat. Größtenteils beschränken sich diese Vereine auf die Rechtsberatung, nur in einzelnen Fällen in manchen Städten gibt es engere Verbindungen zwischen Bewegung und Vereinen (Vollmer 2021a). 

 

Die gesellschaftliche Lage in Bezug auf die Wohnraumversorgung wird von der Mieter*innenbewegung als äußerst krisenhaft wahrgenommen. Die existentielle Frage, ob Zugang zu einem (angemessenen) Zuhause besteht, wo sich dieses befindet und welche sozialen Netzwerke und Zugänge zu sozialer und technischer Infrastruktur es mir gewährt, stellt sich für immer breitere Bevölkerungskreise. Die politischen Reaktionen auf diese Krise sind sehr überschaubar, insbesondere auf der Bundesebene, und in keiner Weise geeignet die galoppierenden Mietpreissteigerungen aufzuhalten oder auch nur zu bremsen. In manchen Kommunen bzw. Stadtstaaten experimentieren lokale Regierungen mit weitergehenden politischen Eingriffen in die überwiegend marktwirtschaftlich organisierte Wohnraumversorgung (Schönig et al. 2016; Vollmer und Kadi 2018; Vogelpohl und Buchholz 2017), aber auch diese Eingriffe bleiben aufgrund fehlender Ressourcen, Steuerungskompetenzen oder schlicht mangelndem politischem Willen beschränkt. Ein gutes Beispiel ist hier die Einführung des Mietendeckels in Berlin. Die Berliner Mieter*innenbewegung hatte jahrelang einen Mietenstopp, also die sofortige Aussetzung von Mieterhöhungen in allen Segmenten des Mietmarktes, gefordert. Unter dem Druck des an Fahrt aufnehmenden Volksentscheids Deutsche Wohnen & Co Enteignen formulierte die LINKEN-geführte zuständigen Senatsverwaltung ein Mietendeckel-Gesetz, das auf eine Idee der SPD zurück ging und 2020 eingeführt wurde. Mit diesem Instrument wurden nicht nur weitere Mietsteigerungen auch im privaten Mietmarkt Berlins unterbunden, durch die Festsetzung absoluter Mietobergrenzen konnten Mieten sogar abgesenkt werden. Wenige Monate später wurde dieses Gesetz allerdings vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt, da die Berliner Landesebene nicht für Mietrecht zuständig sei. Auf Bundesebene gibt es zwar eine mietenpolitische Kampagne zur Einführung eines bundesweiten Mietenstopps, aber angesichts der aktuellen politischen Mehrheitsverhältnisse keine Aussicht auf Umsetzung.

 

Das abstrakte Ziel der Mieter*innenbewegung – der Zugang aller zu bezahlbarem und gutem Wohnraum – und die daraus abgeleiteten konkreten Forderungen lassen sich in Abkehr von einer neoliberalen Wohnungspolitik unter den drei Rubriken Dekommodifizierung, Bezahlbarkeit und Demokratisierung zusammenfassen (vgl. Vollmer und Kadi 2018). Forderungen, die auf Dekommodifizierung – also der nicht-warenförmigen Organisation der Wohnraumversorgung – zielen, sind etwa solche nach einer Neugründung oder Erweiterung des Bestandes von kommunalen Wohnungsunternehmen oder nach Enteignung von privaten Wohnungskonzernen.[2] Forderungen nach einem Mietendeckel, also einer festen Obergrenze von Mieten oder dem Verbot weiterer Steigerungen, sowie Forderungen nach einer erhöhten Quote von Sozialwohnungen im kommunalen und privaten Neubau zielen auf eine bessere Bezahlbarkeit für untere und mittlere Einkommensschichten. Angesichts der Erfahrung, dass öffentliche Eigentümerschaft nicht vor Mietsteigerungen und Zwangsräumungen schützen – viele Kommunen nutzten und nutzen ihre Wohnungsunternehmen als cash cows für den Haushalt – werden Forderungen nach Dekommodifizierung und Bezahlbarkeit um solche nach Demokratisierung der Wohnraumversorgung ergänzt, zum Beispiel in Form von Mieter*innenräten in öffentlichen Wohnungsunternehmen oder durch mehr Mitbestimmung in kooperativen Stadtentwicklungsprozessen.

 

Wie an den Forderungen deutlich wird, sind die institutionelle Politik und staatliche Akteure Adressaten der Bewegung, auch wenn dieser Bezug nicht ungebrochen positiv ist – nicht zuletzt aufgrund lokaler „Immobilienverwertungskoalitionen“ (Holm 2011), in denen Wohnungswirtschaft und Parteien eng zusammenarbeiten. Direkter Gegner der Mieter*innenbewegung sind einzelne Vermieter*innen oder die Immobilienwirtschaft als Ganzes. Allerdings werden konkrete Forderungen, die über das Einklagen existierender Gesetze hinaus gehen, selten an diesen Gegner adressiert, was vermutlich daran liegt, dass Mieter*innen, anders als Arbeiter*innen, keinen direkten Machthebel gegenüber Vermieter*innen haben.[3] 

 

Die Mittel, derer sich die Mieter*innen zu Erreichung ihrer Ziele bedient, sind sehr heterogen. Sie reichen von zivilem Ungehorsam beim Blockieren von Zwangsräumungen über Demonstrationen bis hin zu direkter Lobbyarbeit bei (kommunalen) Politiker*innen. Auch Instrumente der direkten Demokratie wie Bürger-/Volksentscheide sind auf kommunaler und Landesebene in den vergangenen Jahren für eine Reihe mietenpolitischer Anliegen angewandt worden. Zentraler Teil der Arbeit von Mieter*inneninitiativen sind neben diesen politischen Aktionsformen soziale, vergemeinschaftende Aktivitäten. Denn meist verbindet die Mitglieder von Betroffeneninitiativen über das zufällig gemeinsam in einem Haus/einer Siedlung wohnen zunächst nichts und so müssen soziale Beziehungen erst hergestellt werden. Methoden des Organizing als Strategie an der Schnittstelle von sozialer Beziehungsarbeit und politischer Aktionsform hat in den vergangenen Jahren an Einfluss gewonnen (z. B. AG Starthilfe 2019).

 

Organizing als gezielte, aufsuchende und Kompetenzen ausbauende Ansprache von Betroffenen gilt auch als Mittel um die Träger*innenschaft der Bewegung zu verbeitern. Denn während von der Krise der Wohnraumversorgung besonders einkommensarme und/oder rassistisch diskriminierte Haushalte betroffen sind, sind in der Mieter*innenbewegung Personen aus der Mittelschicht deutlich stärker vertreten. Insgesamt ist die Anzahl der dauerhaft in der Mieter*innenbewegung organisierten Personen in den meisten Städten recht überschaubar. Das liegt auch daran, dass Betroffeneninitiativen sich nach Lösung ihres Problems oder Verdrängung meist recht schnell wieder auflösen und es keine etablierten, langfristigen Strukturen gibt, die Engagierte auffangen würden. Die Mobilisierungsfähigkeit der Bewegung zu einzelnen Demonstrationen variiert stark von Stadt zu Stadt. Während in Hamburg Ende der 2000er Jahre größere Demonstrationen stattfanden, fand die bisher größte Demonstration mit um die 40.000 Teilnehmenden in Berlin im Jahr 2019 statt. In 18 weiteren Städten Deutschlands gingen an dem Tag zusammen etwa 15.000 Menschen auf die Straße.

 

Die Großdemonstrationen sind auch ein guter Indikator für die Bündnisfähigkeit der Mieter*innenbewegung. In manchen Städten beteiligten sich am Aufruf auch Sozialverbände, Gewerkschaften und kirchliche Organisationen. Bisher ist die Beschäftigung der Sozialverbände und Gewerkschaften mit dem Thema Wohnen aber allenfalls als zaghaft zu bezeichnen. Ein Bündnis zwischen diesen, Bewegung und Mieter*innenvereinen unter dem Titel „Bündnis Wohnen ist Menschenrecht“ konnte bisher eine bundesweite Demonstration in Berlin organisieren, tritt aber sonst selten als Akteur auf. Auf lokaler Ebene kooperieren einzelne Gruppen der Mieter*innenbewegung auch mit Parteiorganisationen, insbesondere den Jugendorganisationen der Partei Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen. Einzelne Kampagnen oder Demonstrationen werden von Parteien bzw. deren lokalen Organisationen unterstützt. So hat zum Beispiel die LINKE Berlin den Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co Enteignen in der Phase der Unterschriftensammlung ganz konkret unterstützt und durch ihre Mitglieder selbst über 30.000 Unterschriften gesammelt. Auf diskursiver Ebene wirken Vertreter*innen der mietenpolitischen Bewegung mit parteinahen Stiftungen, insbesondere der Rosa Luxemburg-Stiftung bei Veranstaltungen und Publikationen zusammen. In einzelnen Fällen sind Aktive der Mieter*innenbewegung in politische Ämter gelangt, etwa Florian Schmidt als grüner Stadtbaurat in Friedrichshain-Kreuzberg, Urike Hamann als Leiterin der AöR Wohnraumversorgen Berlin oder (kurzzeitig) Andrej Holm als linker Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin. Trotz dieser vielfältigen Kooperationen und teils geteilter Ziele produzieren unterschiedlichen Logiken von Parteipolitik und Mieter*innenbewegung Widersprüche und Konflikte - auch aufgrund von Erfahrungen unter verschiedensten lokalen Regierungskoalitionen. - Dennoch braucht es immer wieder sowohl eine produktive Verbindung von Bewegungs- und institutioneller Politik wie eine Autonomie der Mieter*innenbewegung.[4]

 

Die Mieter*innenbewegung ist mit einer Reihe an Herausforderungen konfrontiert. In vielen Städten hat die Corona-Pandemie die Aktivitäten und Sichtbarkeit der Bewegung unterbrochen, auch weil sie so sehr auf den Aufbau sozialer Netzwerke angewiesen ist. Einzig in Berlin schien diese Phase durch die Dynamik des Volksentscheids Deutsche Wohnen & Co Enteignen der Bewegung kaum Abbruch zu tun. In den meisten anderen Städten müssen nun Netzwerke wiederbelebt und die Arbeit wiederaufgenommen werden.

 

Gleichzeitig ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Wohnungskrise in nächster Zeit entschärft. Der Trend der Verstädterung hält auch durch den Abbau der sozialen Infrastruktur im ländlichen Raum an und notwendige politische Eingriffe in den Wohnungsmarkt sind nicht absehbar.[5] Gleichzeitig gelingt es der Bewegung bisher nicht ausreichend die Bundesebene zu adressieren, auf der zentrale politische Regulierungskompetenzen liegen – etwa die Möglichkeit einen Mietenstopp bzw. Mietendeckel einzuführen, die Umlage von (energetischen) Modernisierungskosten abzuschaffen und gleichzeitig energetische Modernisierungen zur Nebenkostensenkung und CO2-Einsparung verpflichtend zu machen und zu bezuschussen oder die Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit, die ihren Namen verdient (Kuhnert 2022). Bis auf einen koordinierten Aktionstag/-woche im Jahr, den Erfahrungsaustausch beim jährlichen Recht auf Stadt-Forum[6] und vereinzelten Kampagnen auf Bundesebene, wie etwa zum Mietenstopp[7], ist die Bewegung äußerst lokal organisiert und fragmentiert.

 

Auf kommunaler und Stadtstaaten-Ebene gelingt die Koordination der Bewegung zwar deutlich besser, aber auch hier gibt es große Herausforderungen bei der Beeinflussung der institutionellen Politik jenseits der fehlenden Regelungskompetenz. Neben dem fehlenden politischen Willen von einer neoliberalen Wohnungspolitik abzukehren und der damit verbundenen engen Verflechtung von lokalen Parteien und Immobilienwirtschaft verhindern auch strukturelle Gründe eine größere Einflussnahme der Mieter*innenbewegung – der es ja in Volksentscheiden regelmäßig gelingt, Mehrheiten für ihre Forderungen zu gewinnen. Diese strukturellen Gründe liegen in der tief eingeschriebenen Neoliberalisierung der Wohnungs- und Stadtpolitik. Privatisierung und Deregulierung haben zum Verlust von Ressourcen geführt, die man nun für ein Gegensteuern gegen die Wohnungskrise bräuchte: Boden wurde verkauft und fehlt jetzt für den kommunalen Neubau; Planer*innen und Architekt*innen in Verwaltung und kommunalen Wohnungsunternehmen entlassen, deren Kompetenz und Arbeitskraft nun fehlt und gar nicht so leicht wieder aufzubauen ist; kommunale Wohnungsunternehmen wurden privatisiert oder auf Profit getrimmt, was ihnen nun gar nicht so leicht wieder auszutreiben ist; und schließlich ist das Wissen und die Netzwerke in Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und auch Wohnungswirtschaft rund um eine gemeinwohlorientierte Wohnraumversorgung verloren gegangen, was nun mühsam wieder aufgebaut werden muss. Selbstauferlegte Verschuldungsbremsen und das Mantra der Austerität tun ihr übriges in der investitionsintensiven Wohnraumversorgung. Die tief eingeschriebene neoliberale Rationalität hat die Staatsapparate weitgehend durchdrungen (Schipper 2021; Kadi et al. 2021).

 

Um diese zu langsam wieder zu durchbrechen ist es wichtig, dass die Mieter*innenbewegung stärker mit anderen Akteuren zusammenarbeitet. Das Fehlen einer breiten linken zivilgesellschaftlichen Bewegung lässt auch die Mieter*innenbewegung weitgehend als single-issue-Bewegung dastehen. Und dass, obwohl die Wohnungsfrage mit so vielen anderen Facetten der multiplen Krise unserer Zeit verbunden ist – zum Beispiel mit der Klima- und Umweltkrise. In zaghaften Versuchen nähern sich Akteure der Mieter*innenbewegung und aus dem Klima- und Umweltbereich an (Arendt et al. 2023). Hier zeigt sich aber, wie politische Regulierungen eine solche Annäherung erschweren. Die Gesetzgebung zur energetischen Modernisierung ist ein gutes Beispiel dafür wie soziale und ökologische Belange gegeneinander ausgespielt werden und damit sozial-ökologische Zielkonflikte institutionalisiert werden. Denn die energetische Ertüchtigung ist einerseits dringend notwendig, um den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor – immerhin 30% des Gesamt Ausstoßes – zu verringern und auch um Mieter*innen vor explodierenden Heizkosten zu schützen. Durch die Umlage der Kosten der Modernisierung auf die Mieter*innen ohne jegliche Kontrolle der tatsächlichen Einsparung von Energie wirkt die energetische Modernisierung allerdings vor allem als Mietsteigerungs- und Verdrängungsmechanismus – und wird bei den Mieter*innen auch so wahrgenommen.

 

Angesichts der großen Herausforderungen, vor denen die Mieter*innenbewegung steht, ist es in den kommenden Jahren wichtig, dass die Koalition aus mittleren und unteren Einkommensschichten in der Bewegung bestehen bleibt bzw. weiter ausgebaut wird, zum Beispiel durch Organizing-Strategien. Denn die historische Erfahrung zeigt, dass politische Einflussnahme vor allem dann gelingt, wenn Mittelschichten betroffen sind und sich auch artikulieren. Eine dauerhafte Lösung der Wohnungsfrage auch für untere Einkommensschichten gelingt nur durch eine vollständige oder weitgehende Dekommodifizierung der Wohnraumversorgung. Bis dahin sind alle materiellen Zugeständnisse auf dem Feld ein Fortschritt – auch weil Menschen, die Angst um ihr zuhause haben, sich in den seltensten Fällen zu anderen Themen politisch engagieren.

 

Ein Anlass, Organizing-Strategien auf lokaler Ebene mit einer bundesweiten Zusammenarbeit und Adressierung der Bundesebene zu verknüpfen könnte die Einführung von Mindestenergiestandards für Gebäude durch die EU sein, die in den nächsten Jahren im nationalen Rahmen umgesetzt werden müssen. Sie werden Hauseigentümer wie Vermietende zum ersten Mal ordnungsrechtlich zur energetischen Modernisierung zwingen, statt wie bisher auf ein Anreizsystem zu setzen. Aus klimapolitischer Sicht ein enorm wichtiger Schritt, der allerdings soziale Sprengkraft birgt (Kuhn 2023). Werden die immensen Kosten für die Sanierung wie bisher durch Umlage von den Mieter*innen bezahlt, dürfte eine enorme Verdrängungswelle die Folge sein. Aus lokaler Betroffenheit heraus wäre es denkbar,  dass sich Mieter*innen in betroffenen Siedlungen in zahlreichen Städten gleichzeitig organisieren. Da die Regelungskompetenz für energetische Modernisierung auf Bundesebene liegt, wäre die Artikulation von Forderungen an diese naheliegend. Ob dies gelingt, hängt nicht nur von der strategischen Weitsicht der Mieter*innenbewegung ab, sondern auch von ihren Ressourcen.