»Werkverträge und Zeitarbeit sind auch Instrumente für die Integration von Flüchtlingen. Auch da sind sie wertvoll. Und in unserer arbeitsteiligen Wirtschaft, die gerade durch die Digitalisierung ihre Struktur noch weiter sehr viel verändert, brauchen wir das Instrument der Werkverträge. Das hat seit Jahrzehnten gut funktioniert, auch das Thema Zeitarbeit. Ich weiß überhaupt nicht, warum wir das einschränken sollen und limitieren sollen.« Ulrich Grillo, Bundesverband der Deutschen Industrie im Deutschlandfunk, 26. Februar 2015

Kein Zweifel: Die sozialen Verhältnisse in der Bundesrepublik und insbesondere die Zusammensetzung der Arbeiterklasse werden sich durch die aktuelle Massenflucht nach Europa verändern. Angesichts eines öffentlichen Diskurses, der sich stets neu überschlägt und in dem teils schrille Töne angeschlagen werden, entsteht der Eindruck, dass diese Veränderungen sehr umfangreich sein werden. Zwar kann man mit Recht daran erinnern, dass bis 1970 ein Vielfaches der Menschen, die aktuell vor Krieg und Elend flüchten, allein in die heutigen westlichen Bundesländer eingewandert sind. Dennoch: Die sozialen Herausforderungen sind heute nicht zu unterschätzen. Dies auch deshalb, weil die Debatte von verschiedenen Akteuren genutzt wird, um Pflöcke einzuschlagen: gegen den Mindestlohn, für eine weitere Deregulierung der Arbeitsmärkte, für die Aufrechterhaltung des Leiharbeits- und Werkvertragsunwesens in der bisherigen Form.

Die politische Linke wirkt angesichts der Beschwörung vermeintlicher Bedrohungen und des öffentlich manifestierten Rassismus eher ratlos. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sozial- und arbeitspolitische Perspektiven in den Debatten um aktuelle Migrationsbewegungen nur schwach verankert sind. Es ist deshalb dringend erforderlich, sich (auch analytisch-theoretisch) über das Verhältnis von Migration, Arbeitsmarkt und Sozialpolitik Gedanken zu machen. Wie positionieren wir uns beispielsweise, wenn sich der angekündigte soziale Wohnungsbau als Substandard entpuppt? Wie können wir Versuche kontern, (Langzeit-)Erwerbslose und Geflüchtete gegeneinander auszuspielen? Und wie verhalten wir uns zu den arbeitsmarktpolitischen Forderungen der Kapitalseite, die, wohlgemerkt, in der Bundesrepublik nach wie vor zu den lautstarksten Befürwortern einer sozial selektiven Grenzöffnung zählt?

Arbeitsmärkte erster und zweiter Klasse

Die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der neuen MigrantInnen, die ich im Folgenden diskutieren werde, sind insofern nur eines von vielen drängenden Themen, wenngleich ein wichtiges. Dabei wird auf den ersten Blick deutlich, dass Fragen von Arbeitsmarkt und Arbeitsverhältnissen nicht in der üblichen Engführung diskutiert werden können, wenn es um die (neue) Migrationsgesellschaft geht. Gravitationszentrum des Diskurses wie auch der Versuche einer Neuzusammensetzung der Klasse ›von oben‹ ist nämlich das unendlich verschachtelte System der Aufenthaltsrechte oder vielmehr die Organisierung des Übergangs von einem mehr oder weniger ›geduldeten‹ oder ›bewilligten‹ Status zum nächsten. Ein breiter Konsens im öffentlichen politischen Diskurs zur sogenannten Asylfrage besteht aktuell darin, dass nicht das Asylverfahren selbst, wohl aber diese Übergänge durch Wohlverhalten und Anpassungsbereitschaft gefördert werden können. Das gilt insbesondere für Menschen mit einer Duldung, bei denen die Verfestigung des Aufenthaltsstatus durch »eigene Integrationsleistungen« begünstigt werden kann.

Das ist an sich nichts Neues – Unsicherheit bezüglich des Aufenthaltsstatus und die mehr oder weniger starke Verbindung zwischen Job und Aufenthalt sind bereits seit vielen Jahrzehnten wichtige Merkmale der Unterschichtung des Arbeitsmarktes. Schon zu Zeiten der sogenannten Gastarbeiter haben sich der Kampf um soziale Rechte (gegen das Ausländergesetz oder für Rechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz) und jener für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen notwendigerweise verschränkt. Andersherum ist das Erpressungspotenzial, das Arbeitgeber gegenüber Menschen mit legalem Sonderstatus haben, selbstverständlich ungleich höher.

Arbeitsgeberverbände und CDU/CSU versuchen dieses Potenzial im Sinne einer Verallgemeinerung der Absenkung sozialer Standards oder der Abwehr sozialer Verbesserungen zu nutzen: Forderungen wie die nach dem Aussetzen des Mindestlohns in den ersten sechs Monaten nach Ankunft in der Bundesrepublik sind nur die Spitze des Eisbergs. Aber es geht nicht nur um die seit Längerem herbeigesehnte Durchlöcherung des Mindestlohns – die sogenannte Flüchtlingskrise wird gern auch dann herangezogen, wenn die Aufrechterhaltung des OutsourcingRegimes oder die Erosion von Tarifverträgen durch die Bewahrung des Planetensystems von Werk- und Zeitverträgen begründet werden soll. Ähnlich positionieren sich Arbeitergeber in Bezug auf die sogenannte Vorrangprüfung: Bei Geflüchteten in fast allen Statusgruppen ist es bisher so, dass in den ersten vier Jahren des Aufenthalts danach gefragt werden muss, ob es »bevorrechtigte« deutsche oder EU-Bürger auf dem Arbeitsmarkt gibt, bevor mit ihnen eine Stelle besetzt werden kann. Gleichzeitig sollen die branchenüblichen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen auf ihre Einhaltung kontrolliert werden. Vor allem der letztgenannte Aspekt wird von den Arbeitgeberverbänden angegriffen: Er sei mit einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes unvereinbar. An dieser Stelle wird deutlich, dass es bei der ›positiven‹ Haltung vieler Unternehmen und Arbeitgeberverbände keinesfalls um ›offene Grenzen‹, sondern vielmehr um ›offene Arbeitsmärkte‹ geht – eine Forderung, die einer rigiden Reetablierung des europä- ischen Grenzregimes nicht widersprechen muss. Die vorgesehene Unterschichtung des Arbeitsmarkts basiert vielmehr auf einer auf Dauer angelegten und kontinuierlichen sozialen Sortierung der Migration selbst, für die wiederum das Funktionieren des Grenz- und Abschiebesystems eine wesentliche Voraussetzung ist.

Gewerkschaft für alle

Wie dem auch sei: Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen werden zukünftig in weitaus mehr Unternehmen als bislang damit konfrontiert sein, dass nicht nur der Arbeitsvertrag (in Bezug auf seine Form und die unterzeichneten Vertragsparteien), sondern auch der Aufenthaltsstatus von Beschäftigten ihre betrieblichen Rechte und Handlungsmöglichkeiten beeinflusst. Und dieser Umstand wird eine neue Form von Unsicherheit schaffen, die von den betrieblichen Interessenvertretungen bislang eher als Randbedingung begriffen wurde und verdrängt werden konnte. Sie manifestiert sich nicht allein in der Gefahr einer Abschiebung in sogenannte sichere Herkunftsstaaten oder in die Pufferstaaten des neuen Grenzregimes, sondern auch in mangelnder Anerkennung vorhandener Qualifikationen oder in der Zuweisung von Rest-Jobs, die andere nicht übernehmen wollen.

Zweifellos ist vor diesem Hintergrund zunächst richtig, dass sich die DGBGewerkschaften dagegen wenden, den eben eingeführten Mindestlohn noch weiter zu durchlöchern. Auch die Forderung nach einer wirksamen Kontrolle der Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte und Mindestbedingungen ist nicht verkehrt – solange sich dies nicht gegen die Beschäftigten, sondern gegen die Arbeitgeber wendet, die die Menschen für ihr Sozialdumping instrumentalisieren. Es bleibt aber das Problem, dass keine der Forderungen, die die Gewerkschaften an den Staat richten, das Problem der Unterschichtung des Arbeitsmarktes aufhebt. Menschen, die es über die mittlerweile wieder zahllosen europä- ischen Grenzen geschafft haben und deren schlechte Existenzgrundlage aktuell das Asylbewerberleistungsgesetz ist, werden sich kaum daran hindern lassen, durch wie auch immer bezahlte und gegebenenfalls auch illegalisierte Beschäftigung über das Existenzminimum zu gelangen. Die einzige Strategie, die verspricht, der sozialen Spaltung der Beschäftigten entgegenzuwirken, ist, soziale Rechte und Verbesserungen der Arbeits- und Entlohnungssituation für alle Beschäftigten einzufordern. Bei der Durchsetzung dieser Forderung muss versucht werden, an Formen migrantischer Selbstorganisation anzuknüpfen. Nicht ganz unwichtig wäre dabei auch, Gewerkschafts- und BetriebsaktivistInnen für ein solches Projekt zu gewinnen.

Dies ist einfacher gesagt als getan. Aber vielleicht hilft auch in dieser Hinsicht die Feststellung weiter, dass ein »race to the bottom«, die Unterbietungskonkurrenz der in Lohnarbeit Beschäftigten, keinesfalls erst durch die sogenannte Flüchtlingskrise hervorgebracht wurde. Die Suche nach einer politischen Antwort auf die soziale Neuzusammensetzung der Klasse hat selten zu schnellen Antworten geführt, dennoch blieb und bleibt sie stets auch ein Problem der Solidarität und der kollektiven Organisierung. ›Unterschichtung‹ ist als solche (auch als historiografisch eingeführter Begriff) ja nicht neu: Sie charakterisierte das Gastarbeiterregime der 1960er Jahre bis zum Aufnahmestopp von 1973 – wenngleich mit dem Unterschied, dass sie in dieser Phase weitgehend unter Wachstumsbedingungen stattfand und insofern die Konkurrenz zwischen unterschiedlichen Beschäftigtengruppen relativiert wurde. Festzuhalten ist aber, dass die Verwerfungen, die selbst in den Boom-Jahren mit der Etablierung des Gastarbeiterregimes (Karakayali/Tsianos 2005) einhergingen, nicht so sehr durch moralische Appelle an die Solidarität, sondern vor allem vermittels einer konkreten Bezugnahme auf migrantische Kämpfe bearbeitet wurden: negativ auf der Grundlage rassistischer Deutungen, aber auch positiv, indem sich MigrantInnen mit Arbeits- und Wohnkämpfen Zugang zu sozialen Rechten verschafften. Für die politische Linke bedeutet das, nach den Positionen zu suchen, die es ermöglichen, von der wichtigen Solidaritätsarbeit zu Formen gemeinsamer Organisierung zu kommen – wobei es auch hier weniger auf Konzepte als auf Praxisbeispiele ankommt. 2

Die Dramatik der Fluchtbewegungen und die sich überschlagenden populistischen Diskurse lassen leicht übersehen, auf welche Erfahrungen in der arbeitspolitischen Auseinandersetzung mit der Segmentierung und sogar Fragmentierung von Arbeit und Beschäftigung bereits zurückgegriffen werden kann. In Niedersachsen etwa sind das Auseinandersetzungen um die Arbeitsbedingungen von Werkvertragsnehmern im Oldenburger Land oder auf einer Papenburger Werft, in denen sich die Forderung nach Schutz vor Ausbeutung (als Menschenrecht) und gewerkschaftliche Argumentationen verbunden haben. Immerhin hat der Konflikt zu einer relativ kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen osteuropäischen MigrantInnen, der lokalen Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und lokalen Sozialinitiativen geführt.

Ähnliche Arbeitskämpfe von über Werkverträge Beschäftigten fanden in den letzten Jahren auch in anderen Städten statt.Sie deuten eine Perspektive an, die meines Erachtens insbesondere für die Verbindung zwischen gewerkschaftlicher und politischer Perspektive in Migrationskonflikten wichtig wäre. Die traditionellen Formen (gewerkschaftlicher) Arbeitspolitik reichen nicht mehr aus, denn migrantische Arbeit war und ist zumindest in der ersten Generation in der Regel mit einer umfassend prekären Lebenssituation verknüpft. Das heißt, die Forderung nach guter Arbeit muss zum Beispiel ergänzt werden um Kämpfe für bessere Wohnbedingungen und eine Stabilisierung des legalen Status. Dies ist keine Neuigkeit – dies galt bereits für frühere Generationen. Neu ist bestenfalls die Dimension der Herausforderung, auf die aktuell reagiert werden muss.

Die Linke und Migration

Festzuhalten bleibt schließlich, dass im migrationspolitischen Diskurs auch der bundesdeutschen Linken das Thema Arbeit nach 1973 lange keine zentrale Rolle spielte, ein Luxus, den wir uns wohl nicht viel länger leisten werden können. Die etablierte Arbeitsteilung, nach der das Thema Beschäftigung und Arbeitskämpfe für antirassistische Politik eher kaum von Bedeutung ist, wird nicht länger aufrechtzuerhalten sein. Die Sichtbarmachung der Berufe von Flüchtlingen oder der Versuch, mehr oder weniger selbstorganisierte gewerkschaftliche Strukturen zu fördern, hat beispielsweise in den Kampagnen der Hamburger Lampedusa-Flüchtlinge eine erste Bresche geschlagen, die aufzeigt, wie und in welchen Formen eine Bearbeitung dieser Thematik überhaupt möglich sein könnte (vgl. Bremme in LuXemburg 1/2015). Auch die erwähnten Skandalisierungen der Ausbeutung von (migrantischer) Werkvertragsarbeit könnten hierfür Anhaltspunkte bieten. Alles in allem ist Arbeitspolitik ebenso wie Sozial-, Stadtentwicklungs- oder Wohnungspolitik mit dem Zusammenbruch und der Neuordnung jenes Grenzregimes konfrontiert, das die weltweiten Fluchtbewegungen bis vor zwei Jahren noch an den europäischen Grenzen aufgehalten hat. Dem Mainstream der aktuellen Politik geht es – bedauerlicherweise bis in die grüne Partei hinein – um eine doppelte Rekonstruktion dieser Grenzen: erstens, indem die Kooperation mit den EU-Grenzländern neu geregelt wird, und zweitens, indem Rechte und Pflichten der Geflüchteten in einer Weise definiert werden, die bezogen auf den Arbeitsmarkt teils dem bereits etablierten Aktivierungsparadigma folgen (Stichwort: Integrationskurse), teils durch Branchenbedingungen und lokale Arbeitsmärkte konfiguriert sind (Stichwort: Qualifizierung in ›Mangelberufen‹) und schließlich in wieder anderen Bereichen mit dem bereits seit vielen Jahren betriebenen Ausbau des Niedriglohnsektors korrespondiert. Ein neues inneres Grenzregime etabliert sich in diesem Nadelöhr zwischen den oben genannten Regulierungskontroversen und ihrer mikropolitischen Umsetzung, die selbst für weite Teile der kritischen Migrationsforschung bis heute terra icognita ist, vielleicht auch weil sie auf dieser Ebene die Frage nach dem Eigensinn und der Selbstorganisation der MigrantInnen ebenso wie die ›praktische‹ Arbeitspolitik selbst systematisch einzubeziehen hätte. Aber es kommt hinzu, dass derzeit die konkrete Ausformung der ›neuen Normalität‹ des inneren Grenzregimes völlig offen erscheint. Und es wird auch eine ganze Weile unklar bleiben, wie die potenziell aus der Unterschichtung betrieblicher Arbeitsmärkte resultierenden sozialen Konflikte ausgetragen werden – einschließlich der meines Erachtens nicht unberechtigten Befürchtung, dass die ohnehin vorhandenen potenziellen Konflikte zwischen Kern- und Randbelegschaften rassistisch konnotiert werden. Obwohl die permanente Neuzusammensetzung migrantischer Arbeit es sicherlich nicht leicht machen wird: Gegen diese Gefahr Formen gemeinsamer und dauerhafter Organisierung zu etablieren und die neue Migration als Herausforderung auch der Formen zu begreifen, in denen der Kampf um soziale Recht und gesellschaftliche Teilhabe bislang ausgetragen wurde, ist aus Sicht der bundesdeutschen Linken bestimmt einer der wichtigsten Herausforderungen und Resultate der Krise des europäischen Grenzregime.

1 Zu migrantischen Protesten der jüngeren Zeit vgl. die zweite Ausgabe der Zeitschrift Movements. Journal für Kritische Migrations- und Grenzregimeforschung.

2 Vgl. hierzu www.linkes-forum-oldenburg.de/88- aktuelles/164-migrantische-arbeit-und-fleischproduktion-inniedersachsen.html. Zur Situation von Menschen aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland vgl. Jobelius 2015.

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