Hintergrund ist, dass das Internet, heute weite Teile des öffentlichen und privaten Lebens durchdringt. Ursprünglich vom US-Verteidigungsministerium gefördertes Kommunikationsnetzwerk von Universitäten und Forschungseinrichtungen, dessen technologische Grundlage rund 40 Jahre alt ist, breitet es sich seit Mitte der 1990er Jahre auch in der privaten Nutzung rasant aus. Dazu einige Zahlen: Die Bundesregierung geht davon aus, dass 2011 98,7 Prozent aller deutschen Haushalte im Prinzip ein Internetzugang mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 1 Mbit pro Sekunde zur Verfügung stand. Laut einer von Teilen der deutschen IT-Wirtschaft durchgeführten repräsentativen Nutzungserhebung sind 2013 76,5 Prozent der Menschen in Deutschland tatsächlich online. Ende 2012 gab es rund 31 Millionen Smartphone-NutzerInnen. Durchschnittlich 52 Prozent der Arbeitsplätze in Deutschland waren schon 2010 mit Internetnutzung verbunden. In den Beschäftigungsfeldern, die landläufig als ‚Bürojobs’ bezeichnet werden, liegt der Nutzungsgrad im 90-Prozent-Bereich. Über 900 000 Menschen arbeiten in der engeren „Netzwirtschaft“, mehr als in der Automobil- oder der Chemieindustrie. Gleichzeitig manifestieren sich unterschiedliche digitale Spaltungen. Die Zahl der so genannten Offliner bleibt konstant und auch die Zahl der Internetskeptiker und Gelegenheitsnutzer ist in Deutschland besonders hoch. Während fast alle Haushalte ab 3 000 Euro Monatseinkommen online sind, sind es nur knapp 50 Prozent der Haushalte mit weniger als 1 000 Euro Einkommen. Während der Internetanschluss mittlerweile zur sozialen Grundsicherung in Hartz IV zählt, gilt dies für ein internetfähiges Endgerät explizit nicht, sodass de facto Hartz IV-EmpfängerInnen vielfach vom Netzzugang ausgeschlossen sind. Besonders leistungsfähige Breitbandinternetanschlüsse sind vor allem in den Metropolen vorhanden – anders als z.B. in den bevölkerungsarmen Flächenstaaten im Osten: In Sachsen-Anhalt hat nicht mal die Hälfte der EinwohnerInnen die Möglichkeit, auf Breitbandinternet zuzugreifen. Da immer mehr Verwaltungsvorgänge, Kultur- und Bildungsangebote, Kommunikations- und Mitbestimmungsmöglichkeiten ins Internet verlagert werden oder gar nur noch online-basiert zugänglich sind, geht es nicht bloß um die ‚Online-Affinität’ der Einzelnen. Internet-Zugang wird und ist vielfach bereits schlicht notwendig für gesellschaftliche Teilhabe. Das Internet war von Anfang an mehr als nur ein Medium für den Warenverkauf, mehr als bloß ein Ersatz für stationären Einzelhandel. Es spielt bis heute in immer mehr Lebensbereichen eine immer größere Rolle. Die stets präsente, grenzenlose, vielfach ungefilterte und unzensierte Verfügbarkeit von Kultur, Wissen und Informationen, die Möglichkeiten des Austauschs bei der Meinungs- und Willensbildung, die Bildung regional unbegrenzter sozialer Netzwerke bis hin zur politischen Teilhabe prägen das Internet als gesellschaftlichen Raum. Mit Internet und Digitalisierung öffnen sich eine Reihe von neuen Politikfeldern für eine gesellschaftliche und parteiförmige Linke.

Das Internet als neue (Gegen)Öffentlichkeit

Nicht nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk stellt im Netz programmergänzende Informationen bereit. Blogs, Foren, unabhängige Newsportale und Leakingplattformen schaffen es immer wieder, Themen und Ereignisse publik zu machen und ins Bewusstsein breiterer Öffentlichkeiten zu bringen, obwohl die traditionellen Medien über diese selbst nicht berichten. So war eine kritische Gegenöffentlichkeit beim G8-Gipfel in Rostock 2007 maßgeblich der Verdienst der online-basierten Berichterstattung von AktivistInnen rund um das linke Nachrichtenportal Indymedia und diente letztlich als Informationsquelle auch für die etablierten Medien. Heute erreichen Podcasts oder Videocasts aus den Bereichen Information und Unterhaltung, deren Produktion mit wenigen hundert Euro Technikeinsatz von Einzelpersonen, Interessensgruppen, Wissenschaftseinrichtungen aber auch Firmen geleistet wird, ein Publikum von mehreren zehntausend Personen und sind damit auf Augenhöhe mit vielen Zeitungen oder Zeitschriften. Letzteres gilt auch für mediale Berichterstattung jenseits etablierter Medien, beispielsweise als Gegenpol zum embedded journalism im Afghanistan- oder Irakkrieg. In einem von Wikileaks veröffentlichten „Collateral Murder“-Video war zu sehen, wie amerikanische Soldaten im Irak, von einem Hubschrauber aus, auf Reporter und Zivilbevölkerung schossen. Auch die wenigen Informationen aus dem syrischen Bürgerkrieg, die nicht von Regierungsseite stammen, gelangen über Internetvideos und Blogs an die internationale Öffentlichkeit. Die vernetzte Gesellschaft kann so das Informationsmonopol von Staaten aufbrechen. Es kann Sonntagsreden als Lügenmärchen entlarven. Es kann herrschende Politik delegitimieren. Natürlich kann es aber auch zur Desinformation dienen, da die partielle Entmachtung herrschender Informationslieferanten wie staatlicher Medien oder großer Medienkonzerne die Vielfalt der Berichterstattung explodieren lassen und dabei nicht nur ‚die Guten’ die Möglichkeiten haben, ihre Informationen und Sichtweisen zu verbreiten. Kritische Rezeption der verfügbaren Informationen und damit eine neue Dimension von Medienkompetenz werden umso bedeutender, je mehr Menschen und Interessensgruppen im Kampf um Aufmerksamkeit zu Sendern werden.

Soziale Netzwerke

Die skizzierten Vor- und Nachteile des schnelleren und immer mehr Menschen zugänglichen Informationsaustauschs gelten auch für die rasant gewachsenen sozialen Netzwerke. Die derzeit bekanntesten und größten sind Facebook und Twitter mit mehreren hundert Millionen NutzerInnen weltweit. Diese Netzwerke sind einerseits Verbreitungsplattformen für öffentliche Informationen, politische Propaganda und Nachrichten. Andererseits bilden sie eher private Kommunikationsnetzwerke wie Freundeskreise, Interessensgruppen oder ähnliches ab und ermöglichen auch den privaten Austausch relativ unabhängig von aktuellem Wohnort, Zeitzone und sozialem Stand. So zumindest das Gefühl und die Selbstwahrnehmung vieler NutzerInnen – auch werden die Netzwerke so beworben. Gleichzeitig besteht das Geschäftsmodell darin, anhand der von den NutzerInnen preisgegebenen Informationen möglichst zielgenau Werbung zu vermarkten. Dafür werden detaillierte Profile der NutzerInnen erstellt und ausgewertet, die im Zweifel auch schnell von Dritten benutzt werden können, was existenzielle Folgen nach sich ziehen kann. Sei es, dass sie bei der Vergabe von Krediten oder Girokonten als Entscheidungskriterium der Banken herangezogen werden, sei es durch Polizeibehörden und Geheimdienste, die in vielen Ländern der Welt gesetzlich verbriefte umfangreiche Zugriffsrechte auf diese Daten haben, selbst wenn die NutzerInnen maximale Datenschutzeinstellungen für ihre Präsenzen in den sozialen Netzwerken eingestellt haben.

Neue Wege in Bildung und Forschung

Die Digitalisierung ist aber weit mehr als ein mediales Phänomen. Der Umstand, dass sie immer mehr Menschen ermöglicht, Informationen zu verbreiten und zu rezipieren, betrifft auch ganz entscheidend die Art und Weise, wie wir uns bilden, wie wir forschen und lehren. Wissen ist auch im schulischen und akademischen Kontext online leichter zu verbreiten. So entstand vor einigen Jahren die Open-Access-Bewegung. Sie möchte WissenschaftlerInnen dazu ermutigen, ihre Forschungsbeiträge frei zugänglich zu veröffentlichen. Entweder, indem sie selbst oder ihre Institution einen Zuschuss dafür zahlen, dass der Verlag die Veröffentlichung unter eine freie Lizenz stellt – der Text ist dann gleich nach Erscheinen auch im Netz frei verfügbar. Oder indem sie sich das Recht vorbehalten, den Artikel parallel zur Druckveröffentlichung in ein Online-Archiv einzustellen. Solche Repositorien werden von Fachgruppen, einzelnen Bibliotheken und Hochschulen auf nicht-kommerzieller Basis betrieben. 2001 wurden erstmals auf einer Konferenz in Budapest Kriterien für die Veröffentlichung im Sinne des Open Access-Gedankens aufgestellt. Seitdem zeigt sich unter anderem, dass durch diese Art der Veröffentlichung ForscherInnen aus den Ländern des globalen Südens eine größere Teilhabe an internationalen Wissenschaftsdebatten ermöglicht wird. Die Universitäten und Forschungseinrichtungen dort können sich noch weniger als die Institute der reichen Länder teure Fachzeitschriften leisten oder für ihre WissenschaftlerInnen die notwendigen Zuschüsse für Publikationen in diesen Blättern bezahlen. Open-Access-Zeitschriften haben eine signifikant höhere Quote an Beiträgen aus Ländern des globalen Südens und tragen so zum wissenschaftlichen Austausch zwischen den Hemisphären bei. Einen Schritt weiter gehen die Anstrengungen, die unter dem Begriff Open Science gefasst werden. Die Idee ist, jenseits von hierarchischen Elfenbeintürmen, Erkenntnisprozesse offen, gemeinschaftlich und frei zugänglich anhand digitaler Werkzeuge zu gestalten und zu protokollieren. Im schulischen Bereich wächst als Pendant zu Open Access und Open Science seit geraumer Zeit das Konzept der Open Educational Ressources. Lehr- und Lernmaterialien werden gemeinschaftlich, oft unter Beteiligung der SchülerInnen, erstellt und wiederum zur freien Nachnutzung online gestellt.

Die Organisation von Gemeingütern

Das gemeinschaftliche Erarbeiten und Zusammenstellen von Wissen und Information greift auch weit in alltagspraktische Bereiche über. Interessierte Menschen erstellen anhand von Online-Kartendiensten und öffentlich zugänglichen Daten der Verwaltung Informationen zur Barrierefreiheit ganzer Städte und erleichtern so die Fortbewegung in Rollstühlen oder mit Kinderwagen. Es entstehen selbstorganisierte Tauschnetzwerke für Übernachtungsmöglichkeiten, für Carsharing oder Lebensmittel. Das Konzept der Gemeingüterwirtschaft hat mit der digitalen Vernetzung eine neue Renaissance erlebt. Die digital gestützten Commons erscheinen dabei vielen Menschen als selbstorganisierte Möglichkeit einer bedarfsorientierten Produktion und Verteilung von unterschiedlichen Gütern jenseits der Profitlogik des Marktes und der autoritären Lenkung durch den Staat. Ausgehend von Open Source-Communities im Softwarebereich, wo der Code für Computerprogramme gemeinschaftlich und offen entwickelt, bereitgestellt und dokumentiert wird, gibt es heute entsprechende Projekte in der Landwirtschaft, im Autobau oder für Bekleidung. Dies sind meist noch kleine Gruppierungen, die aber in der Regel global vernetzt sind und wachsen. Aktuell scheinen 3D-Drucker massenkompatibel zu werden. Diese könnten künftig die Produktion einer Vielzahl von Gütern lokal und unabhängig von großen Konzernen oder globalen Verteilungsströmen ermöglichen. Längst aber gibt es auf all diesen Feldern massive Bestrebungen, die Prinzipien des Öffnens und Teilens zu privatisieren und unter Profitlogik zu stellen. Open Educational Ressources werden von Konzernen wie Microsoft oder Apple massiv gefördert, um die entsprechenden Materialien exklusiv an die eigenen Geräte zu binden. Carsharing-Angebote werden als Lifestyle-Produkte von Autokonzernen vermarktet und dienen dazu, potentielle Kunden an die eigene Marke zu binden.

Neue Konflikte und Möglichkeiten der Distribution für Kultur und Unterhaltung

Besonders auffällig ist der Kampf zwischen emanzipatorischer Öffnung und privater Aneignung in der digitalen Sphäre im Bereich Kultur und Unterhaltung zu erleben. Das technisch problemlose und mit Internetzugang auch vergleichsweise billige Kopieren und Herunterladen von Daten führt dazu, dass es potentiell immer schwieriger wird, Musikstücke, Filme oder Texte über den klassischen Weg der Verknappung der Werkstücke zu vermarkten. Die Medienindustrie reagierte auf diesen Umstand zunächst dadurch, dass sie mittels erfolgreichem lobbyistischen Einsatz für Verschärfungen im Urheberrecht sorgte und mit der Einführung technischer Schutzmaßnahmen VerbraucherInnenrechte beschnitt. Das Recht der Privatkopie wurde für den Online-Bereich eingeschränkt und das Rechtsmittel der Abmahnung zu einem lukrativen Geschäft für Anwaltskanzleien. So wird ein offener und kreativer Umgang mit Kulturgütern selbst im privaten und nichtkommerziellen Bereich deutlich erschwert. Diese Entwicklung steht dem eigentlich durch die Digitalisierung vereinfachten produktiven Umgang mit Quellen diametral entgegen und erschwert eine Kultur des Remixes, die in den Formen der Collage oder satirischen Bearbeitung von Vorhandenem auch eine lange linke Tradition hat. In einem zweiten Schritt wurde der Verkauf von digitalen Werkstücken oftmals durch kostenpflichte Nutzungslizenzen ersetzt. Ein E-Book oder eine Filmdatei gehört den Kunden de jure heute oft nicht. Sie haben lediglich eine begrenzte Erlaubnis, diese Dateien zu nutzen, zahlen aber ähnliche Preise wie für ein gedrucktes Buch oder eine DVD. In jüngerer Zeit kamen legale, kostenpflichtige Streamingdienste als Geschäftsmodell hinzu. Hierbei werden die Mediendateien nur noch temporär für den direkten Konsum auf den Geräten der NutzerInnen gespeichert. Diese Form von Audio- oder Video-on-Demand öffnet den VerbraucherInnen den Zugang zu einer bis vor kurzem ungeahnten Fülle von Medien bei vergleichsweise günstigen Kosten. Die UrheberInnen allerdings verdienen hier bis zu hundert Mal weniger als am Verkauf von physischen Werkträgern. Während die KonsumentInnen also weiter oder wieder Geld für kreative Inhalte auch online ausgeben, ist es der Medienindustrie gelungen, den Anteil der UrheberInnen an den Einnahmen zu verringern. Auf der einen Seite versuchen die Mächtigen der analogen Ära in der Medienbranche ihre Geschäftsmodelle und Profite dadurch zu erhalten, dass sie die Ausbeutung der Kreativen verschärfen, Märkte durch politische Eingriffe künstlich am Leben erhalten lassen und VerbraucherInnenrechte beschneiden. Gleichzeitig werden auf der anderen Seite Alternativen entwickelt und diskutiert. Crowdfunding zum Beispiel setzt darauf, die Fans und KundInnen nicht für den Konsum, sondern für die Produktion bezahlen zu lassen und macht sie damit zu Investoren in neue Kulturgüter. Ausgehend von der Hypothese, dass die digitale Entknappung der Werkstücke eine Vermarktung immer schwieriger werden lässt und im Wissen um marktferne Fördermodelle für Theater, bildende Kunst oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden Pauschalvergütungsmodelle wie die Kulturflatrate oder die Kulturwertmark entwickelt. Die NutzerInnen sollen hier, ähnlich einer Abgabe oder Steuer, eine pauschale Summe für die Rezeption kreativer Werke bezahlen. Die Einnahmen würden dann nach unterschiedlichen Verfahren an die UrheberInnen ausgeschüttet. Gegen diese Modelle regt sich nicht zuletzt auf Seiten der Kreativindustrie großer Widerstand, obwohl ähnliche Modelle seit Aufkommen der Kopiergeräte vor rund 50 Jahren mit verschiedenen Pauschalabgaben auf kopierfähige Geräte oder eben mit dem Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk existieren.

Netzneutralität vs. private Profitinteressen

Zu den Konfliktlinien zwischen den Interessen von UrheberInnen, NutzerInnen und der herkömmlichen Medienindustrie gesellen sich weitere. Die technische Infrastruktur der digitalen Vernetzung wird zu weiten Teilen und vor allem im Bereich des Zugangs zum Netz für jedeN EinzelneN vorrangig durch die großen Telekommunikationskonzerne und Kabelfernsehgesellschaften angeboten. Diese haben aber nicht nur ein Interesse daran, technische Dienstleister zu sein, sondern wollen eigene Inhalte verkaufen. Das reicht von eigenen Medienangeboten über Datenspeicherung bis hin zu online-basierten Verwaltungsdiensten für Firmen oder die öffentliche Verwaltung. Es liegt im natürlichen Interesse dieser Konzerne, die eigenen Produkte und die dazugehörigen Daten in den eigenen Leitungen zu bevorzugen. Eine Bevorzugung bestimmter Daten beim Transport durchs Netz kann technische Gründe haben. Ein Internettelefonat oder ein Livestream, sei es vom Fußballspiel oder von einer Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung, sollte bei NutzerInnen störungsfrei funktionieren und die übermittelten Worte oder Bilder in der zeitlich richtigen Reihenfolge ankommen. Meist aber stecken hinter der Bevorzugung bestimmter Daten in den eigenen Netzen geschäftliche Gründe, denn an der gewinnbringenden Auslieferung der eigenen Angebote hat der Konzern nachvollziehbarerweise mehr Interesse, als an der Durchleitung der Daten anderer Anbieter. Das Prinzip der Netzneutralität gebietet dagegen, jegliche Inhalte im Transport durchs Netz gleich zu behandeln. Bisher gibt es in Deutschland nur wenige Bevorzugungen oder Benachteiligungen bestimmter Inhaltsangebote im Netz und diese vor allem im Mobilfunk- und Kabelfernsehnetz. Aktuell aber hat die Telekom angekündigt, dies auch in ihren Kabelnetzen einzuführen. All den genannten Aspekten der Digitalisierung gemein ist, dass es immer um die Bereitstellung, Verbreitung und das Teilen digitalisierter Informationen und Daten geht. Dieses, in Teilen der heutigen Hackerszene als „Data Love“ bezeichnete Prinzip trifft gerade dort, wo Individuen kommunizieren, oft widersprüchlich auf das traditionslinke Konzept von Datenschutz und Datensparsamkeit, das sich beispielsweise im Widerstand gegen die Volkszählung in den 1980er Jahren in Westdeutschland manifestierte. Die Verbreitung persönlicher Daten über digitale Kommunikationswege kann auch aus herrschaftskritischer Sicht Vorteile haben, solange sie selbstbestimmt und vor schädlichem Zugriff geschützt sind. Wer Open Access publiziert, gibt preis, wo sie oder er zu welchem Thema forscht. Wer sich über soziale Netzwerke zum Protest verabredet, ist leichter zu überwachen, aber auch spontaner und wendiger in der Reaktion auf die Geschehnisse während der Protestaktion. AktivistInnen aus dem arabischen Frühling haben berichtet, dass ihre Facebook-Accounts ein Schutz vor Polizeigewalt sein konnten, weil Freunde schnell aufmerksam wurden, wenn dort keine oder alarmierende Neuigkeiten gepostet wurden. All das ändert nichts am alten Hackergrundsatz, private Daten zu schützen und öffentliche Daten zu nützen, es bedeutet aber, die Art des Schutzes gegebenenfalls zu überdenken.

Die Enquete-Kommission aus Sicht der LINKEN…

Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat zu all diesen Punkten durchaus aus verschiedenen Blickwinkeln umfangreiche Sachstandsberichte erstellt. Sie hat sich darüber hinaus auch mit den Arbeitsbedingungen in der Digitalisierung, mit dem Aspekt der permanenten Erreichbarkeit der Beschäftigten oder mit Datenschutz am Arbeitsplatz befasst. Auch die Frage nach den skandalösen Produktionsbedingungen der für die Digitalisierung notwendigen Hardware für die Menschen in den Computerfabriken Asiens und den Folgen für die Umwelt in den Regionen, wo die teils hochgiftigen Rohstoffe für Computer, Smartphones und Tablets gewonnen werden, wurde gestellt. Verbraucherschutz wurde ebenso diskutiert, wie Fragen der internationalen Regulierung des globalen Netzes. Gleichwohl hatte die Kommission durch die politischen Mehrheiten und die damit zusammenhängende Auswahl der Sachverständigen in der Kommission einen deutlichen Fokus auf die privatwirtschaftlichen Interessen am und im Netz. Während die Oppositionsfraktionen GewerkschafterInnen, NetzaktivistInnen und WissenschaftlerInnen benannt hatten, saßen für die Regierungsmehrheit neben WissenschaftlerInnen vor allem IndustrievertreterInnen am Tisch, die teilweise mit einem Stab von jeweils mehreren MitarbeiterInnen die Arbeit der Kommission begleiteten. Die Sachverständigen der Opposition wie die von der LINKEN benannten Expertinnen Annette Mühlberg von ver.di und die Informatikerin Constanze Kurz vom Chaos Computer Club konnten hingegen keine eigenen MitarbeiterInnen mitbringen. Insofern sind auch die Handlungsempfehlungen der Kommission mehrheitlich industriefreundlich ausgefallen. Nichtsdestotrotz ist es der LINKEN im Bundestag gelungen, eigene Akzente zu setzen und an einigen Punkten überraschende Erfolge zu erzielen. Oftmals in gemeinsamen Sondervoten der Opposition, mitunter aber auch mit Mehrheit oder im Konsens der gesamten Kommission. Während Empfehlungen für digitalen Verbraucherschutz, Datenschutz aber auch eine gesetzlich festgeschriebene Netzneutralität nur Minderheitenvorschläge blieben, wurden staatlichen Überwachungsphantasien, oder paternalistischen Kontrollvorstellungen relativ klare Absagen erteilt. Konsens war auch, die digitalen Möglichkeiten von Bürgerbeteiligung und politischer Partizipation zu stärken. Die Stärkung und politische Förderung der Befreiung von Wissen nach den Prinzipien von Open Access, Open Science etc. empfiehlt die Kommission in einer Form, die den Positionen der LINKEN Bundestagsfraktion sehr nahekommt. Nicht zuletzt hat die LINKE eine ausführliche Darstellung der prekären sozialen Lage der Menschen im Kreativ- und Kulturbereich durchsetzen können und auch eine Reform des Urhebervertragsrechts als Teilantwort auf dieses Problem ist im Grundsatz mit LINKEN Vorstellungen vereinbar.

…und Perspektiven darüber hinaus

Und dennoch: Trotz dieser Erfolge, trotz bald 20 Jahren Digitalisierung und mittlerweile jahrelanger Arbeit auf diesem Feld steht LINKE und linke Netzpolitik immer noch am Anfang des Weges. Enquete-Empfehlungen sind keine Gesetze und die schwarz-gelbe Bundesregierung hat bereits während der Arbeitszeit der Enquetekommission bewiesen, dass sie deren Anregungen gekonnt ignoriert. Auch haben die skizzierten Konflikte gezeigt, dass all den emanzipatorischen, basisdemokratischen, öffnenden, befreienden und linken Potentialen der Digitalisierung Privatisierungs- und Profitinteressen im Wege stehen. Die Potentiale entfalten sich nicht, wenn der Breitbandausbau in dünn besiedelten oder sozial schwachen Regionen ausbleibt, weil er für private Konzerne nicht profitabel ist. Die Potentiale gelten nicht für GeringverdienerInnen und EmpfängerInnen von Transferleistungen, wenn der Zugang zum Internet nicht als Teil des Existenzminimums abgesichert ist. Sie entfalten sich nicht, wenn reale und vermeintliche kommunikative Freiheiten durch Deregulierung von Arbeitszeiten, Überwachung und Kontrolle konterkariert werden. Die aktuellen Angriffe auf die Netzneutralität, der investorengetriebene Umbau von  sozialen Netzwerken zu Werbeplattformen, die privatwirtschaftliche Aneignung und Umdeutung von gemeinwirtschaftlichen und netzbasierten Ökonomien, all das sind Zeichen dafür, dass ein freies Netz für alle Stück für Stück einem Konsum-, Entertainment- und Kontrollkanal weicht. Die weitgehende Durchdringung der Gesellschaft mit allem, was an der Digitalisierung hängt, gebietet es dringend, sich grundsätzlich und vehement genauso offen wie kritisch mit ‚dem Netz’ zu befassen. In der Tagespolitik, in langfristigen Strategien und in der wissenschaftlichen Fundierung von den technischen Protokollen bis hin zu Theorien der Öffentlichkeit und der Gemeinwirtschaft. Die digitale Gesellschaft ist heute genauso gegeben, wie ein sozial-ökologischer Umbau notwendig ist. Die parallel tagende Enquetekommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ wurde völlig zu Recht theoretisch wie praktisch mit eigenen linken Projekten, Publikationen und Konzepten intensiv begleitet. Netzpolitik als Politik der gesellschaftlichen Teilhabe und als Feld freier, offener und solidarischer Kommunikations-, Wissens- und Wirtschaftsmöglichkeiten sollte dem nicht nachstehen.