Die EU ist ein eigentümliches Zwitterwesen: Sie ist einerseits mehr als eine Freihandelszone oder ein bloßer Staatenbund, denn es gibt eine Reihe von supranationalen Staatsapparaten wie die Europäische Zentralbank (EZB) und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sowie vielfältige supranationale Regelungen. Sie ist andererseits aber auch kein wirklicher Bundesstaat – die Mitgliedsstaaten bestehen weiter als Nationalstaaten. Das Zusammenwirken von nationalen und supranationalen Institutionen ist in den verschiedenen Politikfeldern unterschiedlich organisiert. Während zum Beispiel die Geldpolitik mit der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) weitgehend zentralisiert und supranational organisiert wurde, ist dies bei der Arbeits- und Sozialpolitik oder der Fiskalpolitik nicht der Fall. Gemäß den europäischen Verträgen ist die Festlegung der Grundprinzipien der sozialen Sicherung Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Union kann die arbeits- und sozialpolitische Tätigkeit der Mitgliedsstaaten lediglich unterstützen und ergänzen, jedoch nur soweit die Erhaltung der »Wettbewerbsfähigkeit« der Union dies zulässt und soweit das »finanzielle Gleichgewicht« der Sozialsysteme der Mitgliedsstaaten dadurch nicht beeinträchtigt wird. In einigen Bereichen wie der Festsetzung der Löhne, dem Koalitions-, Streik- und Aussperrungsrecht sind gemeinschaftliche Regelungen explizit nicht zulässig (vgl. AEUV, Art. 151; 153).

Die Währungsunion: Mechanismus der Disziplinierung der Lohnabhängigen

Diese Mischung aus supranationaler und nationalstaatlicher Regulation führt zu einer enormen Verschärfung der kapitalistischen Konkurrenz und zu einer maximalen Disziplinierung der Lohnabhängigen. Denn zwischen Nationalstaaten, die jeweils über eine eigene Währung verfügen, wird die Konkurrenz normalerweise dadurch gemildert, dass es in den Ländern mit unterdurchschnittlichen Zuwächsen der Arbeitsproduktivität und einer geringeren Konkurrenzfähigkeit in der Regel zu einer Abwertung der Währung kommt, die die Produzenten in diesem Land bis zu einem gewissen Grad vor der ausländischen Konkurrenz schützt. In Ländern mit überdurchschnittlichen Zuwächsen der Arbeitsproduktivität und hoher Konkurrenzfähigkeit kommt es dagegen zu Währungsaufwertungen, die die Konkurrenzvorteile zum Teil zunichtemachen. Internationale Zahlungsbilanzungleichgewichte werden dadurch tendenziell ausgeglichen. Durch die EWWU wurde dieser Ausgleichsmechanismus zwischen den Mitgliedsstaaten beseitigt. Die – für die kapitalistische Produktion charakteristische – ungleiche Entwicklung führt nun dazu, dass in Ländern mit unterdurchschnittlichen Produktivitätszuwächsen und nachlassender Konkurrenzfähigkeit ein verstärkter Anpassungsdruck auf der Lohn- und Fiskalpolitik lastet: Um die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen zu erhalten, müssen die Löhne und Staatsausgaben gesenkt und die Arbeitsbedingungen verschlechtert werden. Innerhalb eines Nationalstaats gibt es verschiedene Bestimmungen, die die Auswirkungen regional ungleicher Entwicklungen begrenzen: An erster Stelle sind hier die Arbeitslosen- und Sozialversicherungen zu nennen, des Weiteren Transfermechanismen wie zum Beispiel der Länderfinanzausgleich in Deutschland oder die nationale Infrastrukturpolitik. Zwischen den Mitgliedsstaaten der EU existieren solche Ausgleichsmechanismen nicht oder nur in geringfügigem Ausmaß. Im Ergebnis gibt es innerhalb der EU nicht nur enorme Diskrepanzen bei den Lebensbedingungen – die Löhne in Dänemark sind etwa zehnmal so hoch wie in Bulgarien –, es gibt auch keine ausreichenden Mechanismen, um diese Diskrepanzen abzubauen. Im Gegenteil: Die Maßnahmen der EU und namentlich der EWWU haben dazu geführt, dass diese Missverhältnisse teilweise weiter zugenommen haben. Ein Beispiel: Im Jahr 2008 betrugen die durchschnittlichen Löhne in der verarbeitenden Industrie in Griechenland etwa 48 Prozent derjenigen in Deutschland; im Jahr 2017 lagen die griechischen Löhne nur noch bei knapp 35 Prozent der deutschen.

Die Polarisierung der Produktionsstrukturen und Lebensverhältnisse

Innerhalb der EU ist es zu einer wachsenden Polarisierung der internationalen Produktionsstrukturen und damit verbunden auch der Lebensverhältnisse gekommen. Einigen wenigen Ländern mit einer breit gefächerten und international konkurrenzfähigen Produktion – an erster Stelle Deutschland – stehen viele periphere Länder gegenüber, die einen kleinen Produktionsapparat haben, der nur in wenigen Bereichen international konkurrenzfähig ist. Die nicht zuletzt durch den Fall des sogenannten Eisernen Vorhangs und die Transformation Chinas verschärfte Konkurrenz zwischen Niedriglohnstandorten hat vor allem zu einem Abwertungsprozess und zu einer zunehmenden Deindustrialisierung in Südeuropa geführt. Letztere betrifft selbst ein Land wie Italien, das bis vor einiger Zeit noch eine ähnlich breit gefächerte Industrie wie Deutschland hatte. In der verarbeitenden Industrie Italiens sind zwischen 2001 und 2011 fast eine Million Arbeitsplätze verloren gegangen (von 4,8 Millionen auf knapp 3,9 Millionen), von 527.000 Betrieben sind mehr als 100 000 in diesem Zeitraum verschwunden. Die EU-Politik hat nicht nur wenig dazu beigetragen, der naturwüchsigen ungleichen kapitalistischen Entwicklung entgegenzuwirken, sie hat vielmehr die kapitalistischen ›Sachzwänge‹ exekutiert und verschärft. Sie hat insbesondere dafür gesorgt, dass die jüngste globale Finanz- und Wirtschaftskrise auf dem Rücken der Lohnabhängigen vorläufig überwunden wurde. 

Vor allem den Ländern, von denen sich die Finanzinvestoren während der Krise abwandten und die zur Refinanzierung ihrer Haushalte auf Beistandskredite und Bürgschaften der EU und des Internationalen Währungsfonds (IWF) angewiesen waren, hat die Troika aus Europäischer Kommission, EZB und IWF umfangreiche Lohnsenkungen und einen umfassenden Sozialabbau oktroyiert. Die Gewerkschaften wurden frontal angegriffen, die Tarifsysteme regelrecht zerstört. Die Austeritätspolitik hat in der EU inzwischen nicht mehr nur temporären und lokalen Charakter, vielmehr zielten zahlreiche Maßnahmen darauf, sie in allen EU-Staaten dauerhaft zu verankern. Die EU-Kommission greift inzwischen im Rahmen der Abstimmungsprozesse des Europäischen Semesters[ref]Der irreführende Begriff des Europäischen Semesters steht seit 2011 für den jährlich wiederkehrenden wirtschaftspolitischen Koordinationsprozess zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und den Mitgliedsstaaten, in dem die Kommission länderspezifische Empfehlungen zur Wirtschafts- und Sozialpolitik gibt und die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, sogenannte Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorzulegen.[/ref] – in gewisser Weise im Widerspruch zu den EU-Verträgen – regelmäßig in die Wirtschafts-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik der Mitgliedsstaaten ein. Immer wieder geht es darum, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen: durch die Dezentralisierung oder gar gänzliche Abschaffung von Tarifverhandlungen, durch Lohnsenkungen, Massenentlassungen im öffentlichen Dienst, die Kürzung von Sozialleistungen und Privatisierungen. 

Während in Rumänien 2007 98 Prozent der Arbeitsverhältnisse tariflich geregelt waren, waren es zehn Jahre später nur noch 35 Prozent. In Griechenland sank die Tarifbindung bis 2013 von 83 auf 40 Prozent. Im EU-Durchschnitt nahm sie zwischen 2009 und 2017 um 7,9 Prozentpunkte ab. Obwohl das Sozialprodukt in der EU seit einigen Jahren wieder wächst, lagen die Reallöhne in neun Mitgliedsstaaten 2017 immer noch unter dem Niveau vor dem Ausbruch der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Reallöhne sanken zwischen 2009 und 2017 in Griechenland um 26 Prozent, in Kroatien um 13, in Zypern um sieben, in Portugal und Ungarn um fünf, in Italien um zwei, in Spanien, Belgien und Großbritannien um ein Prozent. Die Verteilung hat sich in der Eurozone insgesamt zuungunsten der Lohnabhängigen entwickelt: Die Lohnquote sank zwischen 2007 und 2016 um 1,2 Prozent. Während so die Profitabilität wiederhergestellt und die Krise für das Kapital überwunden wurde, besteht die Krise für viele Lohnabhängige weiter. Die Arbeitslosenrate liegt im Durchschnitt der EU und der Eurozone immer noch leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Krise, in Ländern wie Griechenland (21,5 Prozent) oder Spanien (17,2 Prozent) überschreitet sie dieses sehr deutlich. Weiterhin hoch ist vor allem die Jugendarbeitslosigkeit, die im EU-Durchschnitt bei 15,6, in der Eurozone bei 17,3, in Italien bei 31,7, in Spanien bei 35 und in Griechenland bei 43 Prozent liegt. Dort, wo nach der Krise neue Arbeitsverhältnisse entstanden sind, handelt es sich häufig um prekäre Beschäftigung: Teilzeitarbeit, Leiharbeit und befristete Arbeitsverträge haben in den letzten Jahren wieder zugenommen (vgl. Syrovatka u.a. 2018, 12ff). 

Die herrschenden Klassen und ihre Regierungen haben im Grunde keine Antwort auf die sozialen Probleme, die in vielen Ländern auch zu einer politischen Krise und – nach der Niederlage progressiver Protestbewegungen – zum Aufstieg autoritär-populistischer, nationalistischer und neofaschistischer Kräfte geführt haben. Die Herrschenden setzen im Wesentlichen auf ein »Weiter-so« und »Mehr-vom-Bisherigen«. Die neoliberale Politik in der EU soll autoritär weitergeführt werden. Dies wollen in vieler Hinsicht auch die nationalkonservativen und autoritär-populistischen Parteien, nur dass sie die Karten des Nationalismus und Rassismus noch stärker spielen. Sie agieren nach dem Motto »Jeder ist sich selbst der Nächste« und wollen von internationaler Solidarität nichts wissen. Migrant*innen werden rabiat ausgegrenzt und Sozialleistungen soll es nur noch für die eigenen Staatsbürger*innen geben. Der rechte Flügel des Machtblocks setzt also darauf, Gegensätze zwischen innen und außen zu verstärken, um die Gegensätze zwischen oben und unten zu vertuschen. Die auf Initiative der EU-Kommission im Jahr 2017 proklamierte Europäische Säule Sozialer Rechte (ESSR) ändert am Zustand der EU nichts Wesentliches. Zum Teil werden in diesem Manifest lediglich Grundsätze wiederholt, die bereits in den EU-Verträgen oder in der Charta der Grundrechte der EU formuliert wurden. 

Die Proklamation ist in mancher Hinsicht in sich widersprüchlich und dokumentiert die Klassenwidersprüche in der EU. So sollen einerseits unbefristete Beschäftigungsverhältnisse gefördert, prekäre Arbeitsverhältnisse und der Missbrauch atypischer Arbeitsverträge unterbunden werden. Andererseits soll »die notwendige Flexibilität für Arbeitgeber gewährleistet« werden, »damit sie sich schnell an sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen anpassen können« (ESSR 2017, 14). Generell lassen die Formulierungen viel Interpretationsspielraum. So heißt es zum Beispiel: »Arbeitslose haben Recht auf [...] angemessene Leistungen von angemessener Dauer entsprechend ihren Beiträgen und den nationalen Bestimmungen zur Anspruchsberechtigung.« (Ebd., 19) Was ist »angemessen«? Sicherheitshalber wird ergänzt: »Diese Leistungen sollen die Empfänger nicht davon abhalten, schnell wieder in Beschäftigung zurückzukehren.« (Ebd.) Die Leistungen bei Erwerbslosigkeit sollen also so niedrig sein, dass der Zwang, die eigene Arbeitskraft zu verkaufen, nicht aufgehoben wird. Ähnliches gilt für das proklamierte »Mindesteinkommen«:

»Jede Person, die nicht über ausreichende Mittel verfügt, hat in jedem Lebensabschnitt Recht auf angemessene Mindesteinkommensleistungen, die ein würdevolles Leben ermöglichen, und einen wirksamen Zugang zu dafür erforderlichen Gütern und Dienstleistungen. Für diejenigen, die in der Lage sind zu arbeiten, sollten Mindesteinkommensleistungen mit Anreizen zur (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt kombiniert werden.« (Ebd., 20)


Völlig unklar bleibt letztlich, wie diese sozialen Rechte konkretisiert und durchgesetzt werden sollen. Sie kollidieren – wenn sie ernst genommen werden – schnell mit den Freiheiten des Kapitals und den Anforderungen der »Wettbewerbsfähigkeit«, auf die die europäischen Verträge an vielen Stellen abstellen und die die Praxis der europäischen Staatsapparate dominieren.

Dilemmata linker Strategien

Linke Parteien in den EU-Staaten verfolgen unterschiedliche Strategien, um mit dieser Situation umzugehen. Ein Vorschlag zielt auf eine Neubegründung Europas, die eine Revision der europäischen Verträge einschließen müsste, um sozialen und ökologischen Zielsetzungen ein stärkeres Gewicht zu verleihen. Teil dieser Strategie ist es, die EWWU durch eine bessere Koordination der Lohn- und Fiskalpolitik zu ergänzen, mit einer sozialökologischen Industriepolitik der Deindustrialisierung ganzer Regionen entgegenzuwirken und Ausgleichsmechanismen zu schaffen, die auf den Abbau von Zahlungsbilanzungleichgewichten zielen. Ohne solche Maßnahmen wird die EU, vor allem aber die EWWU auf Dauer nicht existenzfähig sein. Das Problem ist, dass die notwendigen Änderungen der europäischen Verträge einen Konsens aller beteiligten Regierungen voraussetzen. Linke Politik müsste also in allen EU-Staaten gleichzeitig durchgesetzt werden. Zudem müsste eine erhebliche Umverteilung zugunsten peripherer Regionen durchgesetzt werden. Dies stößt bisher auf Widerstand in jenen Ländern, die hohe Überschüsse produzieren, aber darauf nicht verzichten wollen. Daher verfolgt ein Teil der Linken in der EU eine andere Strategie, nämlich die einer Lockerung der Integration, beispielsweise durch die Aufgabe der gemeinsamen Währung. Diese müsste allerdings entweder übereinstimmend erfolgen, indem etwa ein neues gemeinsames Währungssystem ähnlich dem früheren Europäischen Währungssystem eingeführt wird, oder sie müsste unilateral durch den Austritt von Mitgliedsstaaten aus der Währungsunion und der EU vollzogen werden. 

Eine solidarische Lösung der gegenwärtigen Krise der europäischen Integration stößt unter kapitalistischen Bedingungen auf das Problem, dass jede Veränderung der internationalen Verteilungsverhältnisse auch die Konkurrenzbedingungen des Kapitals in den verschiedenen Staaten verschiebt. Würde man zum Beispiel versuchen, die Löhne und Sozialleistungen der EU-Staaten auf dem hohen Niveau Nordeuropas anzugleichen, so könnte dies die Deindustrialisierung in Südeuropa weiter beschleunigen. Daher zielen viele Lösungsvorschläge für dieses Dilemma, die in der Linken diskutiert werden, zunächst nicht auf die Herstellung einheitlicher Lebensbedingungen in Europa, sondern lediglich darauf, zu verhindern, dass die Diskrepanzen innerhalb und zwischen den europäischen Gesellschaften noch größer werden. Ein Element einer solchen Politik wäre etwa eine europäische Mindestlohnregelung, die die nationalen Mindestlöhne auf jeweils mindestens zwei Drittel des mittleren nationalen Einkommens festsetzt. Die Mindestlöhne wären dann immer noch von Land zu Land unterschiedlich, aber sie würden in den meisten Ländern deutlich steigen und nicht mehr unterhalb der Armutsgrenze liegen. Lohndumping würde dadurch eingedämmt werden. Einzelne Maßnahmen dieser Art helfen natürlich nur begrenzt und können nicht isoliert betrachtet werden. Eine neue Entwicklungsweise in Europa müsste unter anderem eine koordinierte Lohn- und Tarifpolitik, eine sozial-ökologische Industrie- und Dienstleistungspolitik, die gerade im Osten und Süden eine produktive Basis sichert, sowie weitere Ausgleichsmechanismen umfassen. Eine Anhebung und Angleichung der Lebensverhältnisse in ganz Europa auf dem fortschrittlichsten sozial-ökologischen Niveau stößt letztlich nicht nur an die Grenzen der neoliberalen EU-Verträge, sondern kollidiert mit dem Privateigentum an Produktionsmitteln. Es geht also um ein sozialistisches Europa.