Der Gewaltbegriff – kein Einzelfall, sondern gesellschaftliche Struktur
Die Konstruktion eines vermeintlich gewaltfreien Normalzustandes und gewaltvoller Einzeltaten als Ausnahmen ermöglicht es, die ‚Ausnahmen’ wieder einem ‚gesunden’ Ganzen rückführen zu wollen. Doch die Folgen von sexualisierter Gewalt sind nicht die Folgen eines Einzelereignisses, sondern einer komplexen gesellschaftlichen Gewaltstruktur. Ein Aspekt davon ist die Entmündigung von Betroffenen und ihre Betrachtung als Kranke mit Posttraumatischer Belastungsstörung oder anderen Diagnosen. „Da ‚Sexuelle Gewalt’ immer in einem konkreten gesellschaftlichen und sozialen Kontext stattfindet, ist jede Auseinandersetzung mit den Folgen auch eine Auseinandersetzung mit diesen Bedingungen und beinhaltet auch eine gesellschaftliche Positionierung. Insofern ist es eigentlich verkürzt, von einer Bearbeitung der Folgen sexueller Gewalt zu reden“ (bkA 2006, 5), schreibt die Arbeitsgruppe betroffenenkontrollierter Ansatz (bkA). Gesellschaftliche Gewaltstrukturen bringen Gewalt hervor, stützen oder verharmlosen sie. Das Benennen von Gewalt, das Sich-Wehren oder Aufklären gehören somit zur Bearbeitung der Folgen. Ariane Brenssell, kritische Psychologin, arbeitete in einem Berliner Krisenzentrum und schreibt über Trauma, dass es etwas Individuelles und Gesellschaftliches, etwas Politisches und Persönliches zugleich sei: „Eine Vergewaltigung ist eine grundlegende Erschütterung, etwas Unfassbares, ein Erleben von Ent-Mächtigung und Ohnmacht – zugefügt durch einen anderen Menschen – mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen. Vergewaltigungen haften gesellschaftliche Vorurteile und Tabus an. Anders als bei Opfern von Unfällen oder Katastrophen wie einem Erdbeben oder einem Tsunami bleiben diese vielfach an den von sexueller Gewalt Betroffenen hängen.“ (Brenssell 2014, 123). Und weiter: „Die Traumaarbeit erfordert daher Wissen über gesellschaftliche Verhältnisse, über Lebenszusammenhänge von Frauen, über Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse, über Mythen und Vorurteile gegenüber den Betroffenen.“ (a.a.O., 124). Dass die Gewalt von Menschen ausgeht und von gesellschaftlichen Machtstrukturen getragen wird, verstärkt das Ohnmachtsgefühl, ebenso die Erfahrung, gewaltsam zum Objekt gemacht zu werden. Die Arbeitsgruppe bkA hierzu: „Für uns folgt daraus, dass von Anfang an die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit und die Vermeidung von neuen Situationen des Ausgeliefertseins im Mittelpunkt stehen. [...] Gewalt als Gewalt zu bezeichnen, die eigene Erfahrung als Gewalterfahrung zu definieren, ist der Beginn der Wiederaneignung des Subjektstatus. Gewalt ist kein persönliches Stigma, sondern erlebtes Unrecht.“ (bkA 2006, 6)
Das Menschenbild – Betroffenheit ist keine Krankheit
Ein solcher emanzipatorischer Gewaltbegriff ist mit einem Menschenbild verbunden, welches Menschen nicht in Kranke und Gesunde aufteilt. Ebenso ist die Aufteilung in Hilfesuchende und Helfende eine situative und keine grundsätzliche. Werden im Gegensatz dazu Betroffene als Kranke oder Traumatisierte wahrgenommen, wird der Blick auf einen kranken Menschen oder eine Krankheit als Folge einer ‚Ausnahme‘-Tat verstärkt und der Blick auf die Betroffenheit von Gewalt und deren gesellschaftlichen Bedingungen geschwächt. Zwar erkennen Diagnosen auch an, dass Gewalt schwere Folgen haben kann, doch auf der anderen Seite werden die Betroffenen pathologisiert. Im Gegensatz dazu wäre es wichtig, das Handeln und die Reaktionen von Betroffenen als gesunde Antworten auf (kranke) gewalttätige Situationen zu begreifen. Jedes Verhalten, auch ungewöhnliches, übernimmt im Leben des jeweiligen Menschen eine Funktion und ist immer auch ein Lösungsversuch einer konfliktreichen Situation oder Krise. Krisen in Folge von sexualisierter Gewalt sind hierbei nicht Ausdruck einer Krankheit oder eines Defizits, sondern einer Überforderung der eigenen Bewältigungsstrategien und des sozialen Umfeldes. Deswegen ist eine Stärkung der Betroffenen und des Umfeldes auch eine entscheidende Antwort auf Gewalt. Reinhard Lütjen sieht so beispielsweise Psychosen als eine nachvollziehbare Folge einer solchen Erfahrung: „Wir müssen also auch bei solchen Lebensäußerungen, die nach außen hin möglicherweise als äußerst schädlich für den Handelnden oder selbstdestruktiv anmuten, wiederum ‚gute Gründe’ unterstellen, wenn wir die Subjekthaftigkeit der Betroffenen nicht negieren wollen. […] ‚Unsinnige’ Handlungen gibt es eigentlich nicht, wir müssen immer davon ausgehen, dass hinter unverständlichen oder destruktiven Verhaltensweisen individuell motivierte Anliegen wirken, deren Zielsetzung uns im Moment vielleicht überhaupt nicht klar ist (Lütjen 2014, 41). Erich Wulff verweist hier auf einen sozialpsychiatrischen Krankheitsbegriff, der für ihn eher latenten Charakter hat. Er könne die Basis, die Leitlinie für konkrete Krankheitsdefinitionen sein, bleibe aber bis zu einem gewissen Grade implizit, unausgesprochen. Es bleibe schwierig, von einem Krankheitsbegriff zu sprechen, vielmehr handelt es sich um eine Sichtweise auf psychisches Kranksein, einen Blickwinkel, eine Perspektive des Psychiaters, der die Definitionsmacht hat oder sich ihr unterwirft (Wulff 2014, 11). Dies soll verdeutlichen, dass auch Verhaltensweisen oder Handlungen in Folge von sexualisierter Gewalt, die vereinzelt Menschen die Psychiatrie aufsuchen lassen oder wegen derer sie zwangsweise eingewiesen werden, nicht verstehbar sind, wenn sie als Ausdruck einer Krankheit betrachtet werden. Betroffenenkontrollierte Ansätze, wie sie im Weglaufhaus in Berlin verfolgt werden, setzen deswegen auch nicht auf Diagnosen, sondern auf Freiwilligkeit. Eingangsvoraussetzung ist hier im Gegensatz zur Psychiatrie nicht die diagnostische Einstufung, sondern die Einschätzung der NutzerInnen, inwiefern die Angebote für sie hilfreich sind. Ariane Brensell schreibt hierzu, „dass Gewalterfahrungen für Menschen gravierende psychische Folgen haben, dass sie tiefgreifende Wunden und Verletzungen hinterlassen. Diese sind vergleichbar mit einer strukturellen Verletzung der Psyche und verbunden mit Folgen für die Handlungsfähigkeit“ (Brenssell 2014, 125). Diese Verletzungen und eingeschränkten Handlungsfähigkeiten sind nicht allein individuell von den Betroffenen bearbeitbar und lösbar, es handelt sich um ein gesellschaftliches Problem. „Nicht die Menschen, die mit diesen Folgen zu tun haben, sind unnormal, sondern unnormal sind die Verhältnisse, in denen diese Gewalt geschieht.“ (ebd.)
Selbstermächtigung – als individuelle und politische Praxis
Nicht Bevormundung, sondern Selbstermächtigung ist ein Schlüssel zur Bearbeitung der Folgen von sexualisierter Gewalt und zur Stärkung von Handlungsfähigkeit. Gerade in Hinblick auf die erlebten Ohnmachtserfahrungen und Erfahrungen des Gewaltsam-zum-Objekt-gemacht-Werdens ist das Vermeiden von neuen Situationen des Ausgeliefertseins zentral. Dies widerspricht nicht dem Bereitstellen von Unterstützungsstrukturen. Einigermaßen stabile Handlungs- und Alltagsstrukturen und unterstützende Rahmenbedingungen können wichtig sein, gerade für Menschen, die grundlegend erschüttert worden sind oder für die Selbstverständlichkeiten des Alltags verlorengegangen sind. Hier sind vielfältige Angebote der Betreuung und Beratung sinnvoll, von wenigen Stunden täglich bis hin zu Angeboten, wo Menschen unbegrenzt bleiben und wohnen können.
Der betroffenenkontrollierte Ansatz stellt hier ein Angebot dar, welches aus der Kritik an dem bestehenden Hilfesystem entstanden ist. Die Frauenselbsthilfe Wildwasser, der Verein Tauwetter und das Weglaufhaus „Villa Stöckle“ in Berlin wurden von Betroffenen gegründet, die mit dem bisherigen Hilfeangebot nicht zufrieden waren. Sie verstanden sich als Teil der Frauenbewegung, Antipsychiatriebewegung oder Selbsthilfebewegung. Betroffene, die über Erfahrungen in der Bearbeitung von Folgen von sexualisierter Gewalt verfügen, reflektierten diese gemeinsam mit Betroffenen und Nicht-Betroffenen, abstrahierten von den eigenen Erfahrungen und brachten diese Erkenntnisse in die Beratungspraxis ein. Der betroffenenkontrollierte Ansatz wurde aus der Zusammenarbeit dieser drei Projekte in gemeinsamen Treffen und internen Fachtagen entwickelt und auf Tagungen und Kongressen der Bewegung Betroffenen und Fachleuten vorgestellt. Lena Schultz von der Gruppe ASK Gerd_a Berlin, die Betroffene sexualisierter Gewalt unterstützt und in der Betroffene und Nicht-Betroffene zusammenarbeiten, schreibt dazu: „Beratungsstellen, die nach dem betroffenenkontrollierten Ansatz arbeiten, haben regen Zulauf. Viele Betroffene schätzen ein Gegenüber, das aus eigener Erfahrung weiß, wovon sie oder er spricht. Der Ansatz unterläuft zudem die Hierarchie zwischen Beraterin und Klientin. Klientinnen können so perspektivisch auch Beraterinnen werden.“ (Schultz 2013) Lena Schulz geht davon aus, dass jede Betroffene in ihrem Leben ihren eigenen Weg sucht, Gewalt zu überleben und mit der Gewalterfahrung umzugehen. Übungen und Methoden zur Stabilisierung gehören genauso dazu wie Fragen der Alltagsstrukturierung, der Stärkung der eigenen Kräfte oder Strategien, wie eine/r am besten mit dem Umfeld und der Umwelt umgehen oder sich schützen kann. Sie weißt darauf hin, dass viele Betroffene Ohnmacht und die Erfahrung, in der Gewaltsituation zum Objekt gemacht worden zu sein, nicht wieder erleben wollen. Deshalb schätzen sie BeraterInnen, die mit ähnlichen Erfahrungen von Subjekt zu Subjekt sprechen und keinen Expertenblick von außen auf die ratsuchende Person richten.
Psychiatrie als widersprüchliches Angebot
Angesichts fortgesetzter Ökonomisierung und andauernder Sparpolitik stellt sich einmal mehr die Frage, ob die Psychiatrie in dieser Form verteidigt werden soll oder ob sie grundsätzlich abzulehnen ist. Psychiatrie ist ein Angebot, mit dem Betroffene von sexualisierter Gewalt zuweilen unfreiwillig Erfahrungen machen. Dazu können Zwangseinweisungen und gewaltsame Fixierungen gehören, ein stundenlanges Ausgeliefertsein aber auch psychische Gewalt, wie Anpassungsdruck oder der Druck zur Akzeptanz von Medikalisierung. Für andere wiederum ist die Psychiatrie eine letzte Zuflucht oder einfach der Ort zum Leben, der ihnen am ehesten zu passen scheint. Damit bleibt sie ein widersprüchliches Angebot. Zur Zeit stecken Beschäftigte in der Psychiatrie in einem Abwehrkampf gegen die mögliche Einführung von PEPP, dem Pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik. Vergleichbar mit den sogenannten DRGs, den Fallkostenpauschalen im Krankenhaus, droht ein Ökonomisierungsschub: Jede Behandlung erhält einen pauschalen Preis, der unabhängig von tatsächlicher Dauer und damit realen Kosten, allein abgerechnet werden kann. Das stärkt das konkurrenz- und gewinnorientierte Arbeiten und steht dem Wohle der PartientInnen entgegen. Gerade in der Psychiatrie, wo Gespräche und ein intensiver persönlicher Kontakt wichtig sind, ist eine schnelle Taktung der Arbeitsabläufe verheerend. Ein bloßer Abwehrkampf gegen PEPP zur Verteidigung der bestehenden Strukturen kann jedoch nicht die alleinige Antwort sein. Auch wenn die Psychiatrie nicht von heute auf morgen abgeschafft oder grundlegend transformiert werden kann, sollten Kämpfe gegen das PEPP mit Forderungen nach einer gewaltfreien Psychiatrie verknüpft und der Fokus auch auf Alternativen und vielfältige Angebote gelegt werden, die Selbstermächtigungsansätze stärken und verbreitern.