Mit der anstehenden Abgeordnetenhauswahl in Berlin eröffnet sich für die Partei Die Linke zum ersten Mal seit längerer Zeit die Möglichkeit, eine Regierungsbeteiligung mit einer linken Führung einzugehen. Damit geht die Aussicht auf eine linke Regierungspolitik einher, die über punktuelle Verbesserungen hinaus die strukturellen Grundlagen kapitalistischer Eigentums- und Wirtschaftsverhältnisse verschieben kann. Der aktuell wichtigste Hebel dafür ist Vergesellschaftung. Sie verbindet unmittelbare Verbesserungen im Alltag mit einer Demokratisierung der Macht- und Eigentumsverhältnisse, die über Legislaturperioden hinausreicht und ist in ihrer Relevanz für linke Politik in dieser Zeitschrift bereits ausgiebig erläutert worden (vgl. Candeias et al. 2022). Im Bereich der Wohnraumversorgung hat die Berliner Bevölkerung mit dem erfolgreichen Volksentscheid der Initiative Deutsche Wohnen & Co Enteignen (DWE) von 2021 bereits deutlich gemacht, dass sie diesen Schritt für notwendig und wünschenswert hält. Eine Umsetzung von Artikel 15 des Grundgesetztes wäre dabei über die Wohnungsfrage in Berlin hinaus auch ein Präzedenzfall, um die Sozialisierung der Daseinsvorsorge voranzubringen und sozialistische Politik mit Leben zu füllen. Tatsächlich diskutieren Teile der Berliner Linkspartei aktuell, die Vergesellschaftung zur roten Linie in Koalitionsverhandlungen zu erklären und auf Grundlage der Gesetzesentwürfe der Initiative ein echtes Vergesellschaftungsgesetz zu erlassen.

Darüber, wie das gelingen kann, ist in dieser Zeitschrift bereits eine wichtige Debatte im Gang. Kalle Kunkel, Philipp Möller und Fabian Nehring diskutieren, unter welchen Bedingungen eine Regierungsbeteiligung tatsächlich transformativ sein kann und beziehen sich dabei auch auf die Vergesellschaftung – und kommen zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen. Nehring sieht im Fehlen starker außerparlamentarischer Bewegungen ein Argument gegen eine Regierungsbeteiligung: Ohne deren Druck könne Vergesellschaftung als einzig wirklich transformatives Projekt im Programm der Linken nicht über den Weg der Regierungsbeteiligung umgesetzt werden, mitunter weil staatliche Strukturen als Verdichtungen der Kräfteverhältnisse sich nicht einfach von links vereinnahmen lassen. Bei Möller hingegen wird die Vergesellschaftung implizit zum Argument für eine Regierungsbeteiligung: Sie sei ohne eine Linke in der Regierung kaum umsetzbar, schon allein weil die Anstalt öffentlichen Rechts (mehr dazu unten) eine Anschubfinanzierung braucht, die nur eine Regierung gewähren könne. Die auch bei ihm identifizierte Lücke schwacher Bewegungen soll dabei allerdings die Partei selbst als organisierende Klassenpartei füllen. Kunkel hingegen geht von starken außerparlamentarischen Netzwerken und Strukturen aus, die eine Arbeitsteilung zwischen Bewegung und Partei ermöglichen – lässt aber offen, was das konkret für die Vergesellschaftung bedeutet. Letztere bietet für die Debatte jedoch wichtige Anhaltspunkte, um die Diskussion einer linken Regierungsbeteiligung und das Verhältnis zwischen Partei und Bewegungen zu konkretisieren.

Vergesellschaftung ist mehr als ein Gesetz

Die Verabschiedung eines Gesetzes ist nur ein Teil der Strategien, die notwendig sind, um Vergesellschaftung umzusetzen. Als Transformationsstrategie für postkapitalistische Alternativen stellt der Weg über staatliche Institutionen einen wichtigen, aber dennoch begrenzten Handlungsspielraum dar. Die Rolle des Staates ist eine wesentliche Dimension zur Unterscheidung verschiedener Transformationsstrategien: Während institutionelle Ansätze versuchen, auf dem Terrain staatlicher Institutionen konkrete Verbesserungen zu erzielen und rechtlich abzusichern, betonen vorwegnehmende Strategien den Aufbau von Alternativen unabhängig von staatlichen Institutionen: alternative Formen des Zusammenlebens, Wirtschaftens und gemeinsamen Entscheidens, die bereits heute erfahrbar machen sollen, wie eine andere Gesellschaft aussehen könnte (Wright 2017). Beide Ansätze haben ihre Grenzen: Institutionelle Strategien sind oft langwierig, ressourcenintensiv und gehen im Zuge parlamentarischer Prozesse nicht selten mit einer Abschwächung radikaler Forderungen einher. Vorwegnehmende Ansätze wiederum bleiben ohne Anbindung an breitere gesellschaftliche Kräfte oft auf Nischen beschränkt und so wenigen Menschen vorbehalten. Für eine umfassende Transformation der Verhältnisse über den Kapitalismus hinaus ist es notwendig, beide Strategien miteinander zu verschränken (Sörensen 2023).

Die Strategie der Initiative Deutsche Wohnen & Co Enteignen, die für die Vergesellschaftung von über 200 000 Wohnungen in Berlin kämpft, versucht genau diese Verschränkung. Mit einem eigenen Vergesellschaftungsgesetz und dem Weg über einen Gesetzesvolksentscheid begibt sie sich bewusst auf staatliches Terrain und nutzt Artikel 15 des Grundgesetzes, um Eigentum der privaten Verfügungsmacht großer Konzerne zu entziehen. Als außerparlamentarische Bewegung kann sich die Initiative den Weg über staatliche Institutionen strategisch aneignen, ohne dabei den Staat affirmieren oder sich mit ihm identifizieren zu müssen. Vielmehr arbeitet sie sich aus Mangel an Alternativen zur Selbstermächtigung am gegebenen rechtlichen und direktdemokratischen Instrumentarium ab – und versucht dabei gleichzeitig dieses auszuweiten. Denn die Vergesellschaftung in Berlin zielt nicht auf eine Verstaatlichung des Wohnungsbestands, sondern auf dessen Überführung in demokratisch verwaltetes Gemeineigentum. Sie stellt somit nicht nur die Marktlogik infrage, sondern auch den Staat in seiner Rolle als Garant bestehender Eigentumsverhältnisse – und nutzt ihn so als Hebel, um Entscheidungsmacht an die Gesellschaft zu übertragen. Das zentrale Element dafür im Vergesellschaftungskonzept von Deutsche Wohnen & Co. Enteignen ist die geplante Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), welche die vergesellschafteten Wohnungen künftig verwalten soll. Das Modell beinhaltet eine demokratische Selbstverwaltung durch die Mieter*innen der vergesellschafteten Wohnungen, die Beschäftigten der AöR, Vertreter*innen der Stadtgesellschaft und den Senat (Demirović/Hamann 2022). Die Verwaltungsstruktur der Mieter*innen ist rätedemokratisch angelegt und folgt dem Subsidiaritätsprinzip: Entscheidungen sollen so weit wie möglich auf der Ebene der Hausgemeinschaften getroffen werden, während gewählte Vertreter*innen auf den jeweils höheren Ebenen an imperative Mandate gebunden sind (DWE 2023). 

Damit entzieht Vergesellschaftung nicht nur Eigentum der privaten Verfügungsmacht, sondern baut zugleich eine neue Infrastruktur gesellschaftlicher Verfügungsmacht auf. Die AöR birgt das Potenzial eines politischen, sozialistischen Projekts, dessen Verwirklichung vom Kräfteverhältnis der gesellschaftlichen Organisationsformen abhängt, die diese Struktur tragen sollen. Gerade darin liegt jedoch auch eine zentrale Herausforderung. Bei über 200 000 Wohnungen bedeutet das, dass viele Menschen dazu in der Lage sein müssen, miteinander zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen, die sich heute meist noch nicht mal beim Namen kennen. Die Partizipation an diesen Entscheidungsprozessen steht den Mieter*innen dabei natürlich offen – sie ist ein Recht, keine Pflicht. Eine solche Struktur der nachbarschaftlichen Organisierung lässt sich jedoch nicht per Gesetz beschließen, sondern erfordert viel Zeit im Aufbau. Hier kommt die vorwegnehmende Strategie ins Spiel: Seit mehreren Jahren initiiert und begleitet Deutsche Wohnen & Co. Enteignen Organizing-Prozesse in Kiezen und Wohnsiedlungen in ganz Berlin. Ziel ist es, Mieter*innen dabei zu unterstützen, sich selbst zu organisieren, kollektive Handlungsfähigkeit aufzubauen und konkrete Verbesserungen ihrer Wohnsituation zu erkämpfen. Aktuell sind das 13 Organizing-Projekte in 10 Berliner Bezirken und zwei berlinweite Projekte, die von verschiedenen Arbeitsgruppen und lokalen Kiez-Teams der Initiative mitgetragen werden. 

Die Organisierung in den Mieten-Initiativen setzt bei akuten Problemen wie Nebenkostenabrechnungen oder Mieterhöhungen an und erkämpft konkrete Verbesserungen, reicht zugleich aber auch darüber hinaus. Nachbar*innen lernen einander kennen, formulieren gemeinsame Interessen, treffen Entscheidungen und übernehmen Verantwortung füreinander. Diese solidarischen Beziehungen und praktischen Erfahrungen bilden die Grundlage für eine demokratische Selbstverwaltung, wie sie in der AöR vorgesehen ist – für eine organisierte gesellschaftliche Gegenmacht zu staatlichen Institutionen und großen Konzernen. Die kollektive Abwehr der Mieterhöhung von heute schafft so die Voraussetzung dafür, morgen selbst über Mietpreise, Instandhaltung oder Modernisierung entscheiden zu können. In diesem Sinne ist Organizing keine Mobilisierungs- oder Wahlkampfstrategie, sondern zentraler Bestandteil von Vergesellschaftung selbst. Die in den Mieten-Initiativen entstehenden Strukturen können als Vorformen jener rätedemokratischen Organisation verstanden werden, die später in eine AöR überführt werden sollen. Vorwegnahme von Alternativen bedeutet hier also genau nicht, sich in Nischen alternativer Lebensformen zurückzuziehen, sondern Strukturen aufzubauen, die gesellschaftliche Gegenmacht tragen können. Denn eine Übertragung von Entscheidungsmacht auf die Gesellschaft per Gesetz ohne entsprechende gesellschaftliche Organisationsstrukturen lässt das Vorhaben unnötig abstrakt erscheinen und läuft Gefahr, dem eigenen demokratischen Anspruch nicht gerecht zu werden. Organisierung ohne Aussicht auf reale Entscheidungsmacht verbleibt hingegen in der ewigen Abwehrhaltung und droht langfristig zum Selbstzweck zu werden. Vergesellschaftung erfordert daher die bewusste Verschränkung institutioneller und vorwegnehmender Strategien: den Aufbau kollektiver Selbstverwaltung von unten und die Durchsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen, die diese Entscheidungsmacht dauerhaft absichern. 

Mit Blick auf die kommenden Berliner Abgeordnetenhauswahlen und mögliche linke Mehrheiten steht nun die Möglichkeit im Raum, den Weg der institutionellen Absicherung von Vergesellschaftung nicht mehr ausgehend von der Bewegung über einen Volksentscheid zu organisieren, sondern auf ein Vergesellschaftungsgesetz durch eine mehrheitlich linke Regierung zu setzen. Damit wären gewisse Vorteile verbunden, denn in Bezug auf die beiden Transformationsstrategien haben Bewegung und Partei unterschiedliche Stärken und Limitationen. Die Bewegung muss die institutionelle Rolle von parlamentarischen Akteuren durch eine immense Mobilisierungskraft ersetzen, die sich nicht einfach an- und ausschalten lässt, wenn es die institutionellen Prozesse gerade verlangen. Eine längere und in ihrer Dauer schwer einschätzbare Prüfungsphase vor dem Landesverfassungsgericht gefährdet Bewegungsstrukturen, die im Fall einer Freigabe des Gerichts dann mehr oder weniger plötzlich die Sammlung mehrerer hunderttausend Unterschriften organisieren müssten. Zudem ist der institutionelle Handlungsspielraum der Initiative im Vergleich zur Partei strukturell begrenzter, auch bei einem Volksentscheid mit einem eigenen Gesetz. So kann die Initiative etwa einen Gesetzesentwurf nicht einfach anpassen, sollte es beispielsweise Bedenken vonseiten des Landesverfassungsgerichts geben, sondern müsste ein neues Volksbegehren zum gleichen Thema anmelden, was laut Artikel 62 der Berliner Verfassung allerdings erst wieder in der nächsten Wahlperiode möglich wäre. Ein Vergesellschaftungsgesetz auf Basis von Artikel 15GG, der noch nie zur Anwendung kam, ist eine rechtlich besonders herausfordernde Angelegenheit. Eine Regierungspartei könnte den Prozess mit dem Verfassungsgericht iterativer gestalten und rechtliches Feedback einfacher zur inhaltlichen Anpassung des Gesetzes nutzen. Dadurch stehen ihr auch inhaltlich weitreichendere Vorschläge offen als der Initiative, etwa im Fall der Höhe und genauen Ausgestaltung der Entschädigung oder der demokratischen Einbindung der Stadtgesellschaft in die AöR. 

Auf der anderen Seite stellt eine weitreichende Organisierung als Teil von Vergesellschaftung für die Partei eine größere Herausforderung dar als für die Bewegung: nur ein Bruchteil der Menschen, die 2021 für die Vergesellschaftung gestimmt haben, haben gleichzeitig auch Die Linke gewählt. Doch auch ganz grundsätzlich bedeutet Vergesellschaftung im Sinne gesellschaftlicher demokratischer Kontrolle, dass Menschen mit sehr unterschiedlichen politischen Einstellungen eingebunden werden müssen. Die Linke hat es als parteipolitischer Akteur nicht nur schwerer, solche überparteilichen Organisationsstrukturen für Vergesellschaftung aufzubauen, es fordert auch ihr eigenes Interesse heraus, selbst zum Ort der Organisierung zu werden. Vergesellschaftung kann nicht für die Gesellschaft umgesetzt werden, sondern nur durch sie – denn sie stellt die Machtfrage gegen Konzerne und staatliche Verwaltungslogiken gleichermaßen, auch dann, wenn die Regierung links ist. Das entscheidende Kräfteverhältnis für die Vergesellschaftung muss deshalb der Organisierungsgrad von Mieter*innen in den Häusern der zu vergesellschaftenden Wohnungen sein. Entsprechend ist der Ort der Organisierung nicht die Partei, sondern die Mieten-Initiativen in den Häusern. Die Aufgabe einer “organisierenden Klassenpartei” besteht darin, ihre Ressourcen in den Aufbau von Strukturen außerhalb der Partei zu investieren und sich ihnen gegenüber verbindlich zu verpflichten. Das wäre eine Verschränkung von Strategien, die außerparlamentarische Organisierung nicht auf eine Voraussetzung reduziert, um dem parlamentarischen Arm den Rücken zu stärken, sondern als Aufbau organisierter Gegenmacht denkt – mit einem parlamentarischen Arm, der die institutionellen Weichenstellungen dafür erkämpft. Das bedeutet konkret: das Gesetz der Initiative parlamentarisch verankern, die Anschubfinanzierung der AöR sichern und zugleich Ressourcen in die Organisierungsstrukturen in den Häusern stecken, statt sie in die eigene Parteilogik einzuschließen. 

Statt also das “Ob” einer Regierungsbeteiligung kausal an aktuelle Kräfteverhältnisse der Berliner Bewegungslandschaft zu knüpfen, sollte das “Wie” unter Berücksichtigung des Zusammenspiels von parlamentarischen und außerparlamentarischen Strategien und den jeweiligen Stärken von Partei und Bewegungen im Vordergrund stehen. Die Frage ist, ob es der Partei gelingt, ihre Rolle in beiden Strategien für Vergesellschaftung wahrzunehmen und diese aufeinander zu beziehen. DWE hat in beiden Strategien vorgelegt: Die Initiative hat das Gesetz geschrieben und aufgezeigt, wie Organisierung für Vergesellschaftung aussehen muss. Die Aufgabe der Partei ist es, auf beiden Ebenen nachzuziehen. Wenn Partei und Bewegungen jetzt an einem Strang ziehen, könnte die Vergesellschaftung in Berlin nicht nur umgesetzt, sondern zum Präzedenzfall für eine Demokratisierung der Daseinsvorsorge werden – und damit zum Meilenstein, um Alternativen zu Kapitalismus, Krieg und Faschismus wieder sichtbar zu machen. Dafür kommt es darauf an, den Punkt der fordernden Haltung an die Politik auf der einen und der leeren Wahlversprechen auf der anderen Seite hinter sich zu lassen – und gemeinsam das historische Möglichkeitsfenster für Vergesellschaftung zu nutzen.