In der Klimadebatte ist weithin anerkannt, dass arme Menschen, Arbeiter*innen, People of Color und Migrant*innen in der Klimakrise gleich in dreifacher Hinsicht Ungerechtigkeit erfahren: Diese Gruppen haben am wenigsten zum Klimawandel beigetragen, sind jedoch am stärksten von den Risiken und Folgen betroffen (Leichenko & O’Brien, 2008). Gleichzeitig verfügen sie über die geringsten Ressourcen für eine adäquate Anpassung (Ciplet et al., 2015). Wir wollen mit diesem Artikel auf eine weitere Form der Ungerechtigkeit hinweisen, die mit der Klimakrise verbunden ist: Das Versäumnis der aktuellen städtischen Klimaanpassungspolitik, (a) Strukturen sozialer Herrschaft und Ungerechtigkeit zu beseitigen, und (b) eine emanzipatorische Praxis zu entwickeln, die Heilung für das historische Trauma marginalisierter Gruppen ermöglicht und verhindert, dass es sich wiederholt. Entsprechend unterstützen wir Forderungen nach emanzipatorischer Klimagerechtigkeit in der Stadt und rufen Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen im Feld der Klimafolgenanpassung auf, ihr Augenmerk auf diese Zusammenhänge zu richten.  

Gerechtigkeitslücken in der städtischen Klimafolgenanpassung

Um sich auf die Folgen und Risiken der Klimakrise vorzubereiten, entwickeln Kommunen häufig technische Pläne und Strategien der Anpassung - oder der Resilienz, was sich noch besser vermarkten lässt (Hughes, 2015). Ihre Konzepte und Vorschläge stützen Umweltplaner*innen auf Gefährdungs- und Risikoanalysen, welche die lokale oder regionale Landnutzung, Entwicklung und Verstädterung berücksichtigen. Die Ansätze sind allerdings selten transformativ und neigen dazu, weiterhin die Treiber urbaner Wirtschaftsentwicklung – wie etwa die Immobilienwirtschaft oder neue Tech- und Design-Branchen – zu privilegieren.

Historisch sind Urbanisierungsprozesse weltweit durch die Dynamik der Kapitalakkumulation gekennzeichnet, die auf Rassismus und Klassenherrschaft basiert und die Körper und das Leben verletzlicher Bevölkerungsgruppen abwertet, ausgrenzt, unsichtbar macht und zugleich ausbeutet. Beispielhaft zeigte sich die Kombination aus offiziellem oder inoffiziellem Redlining1 und Rassismus im Kontext der Immobilien- und Hypothekenkrise in den USA (auf kolonisiertem indigenen Land) oder in der Ghettoisierung und Stigmatisierung von Migrant*innen in Europa. Diese Prozesse führen dazu, dass die grundlegenden ökologischen Bedürfnisse marginalisierter Gruppen nicht erfüllt werden. Sie machen sie auch anfälliger für die Folgen des Klimawandels. Die gegenwärtige Praxis städtischer Klimafolgenanpassung wird den kurz- und langfristigen Bedürfnissen und den Identitäten dieser Gruppen keineswegs gerecht. Das liegt unserer Ansicht nach auch an der zunehmenden Abhängigkeit dieser Politik von privatem Kapital und der Ermunterung privater Immobilien- oder Investmentfirmen, sich Land und Fördermittel für Anpassungsmaßnahmen zu sichern (Teicher, 2018). Das führt dazu, dass diese Bewohner*innen mit – intersektional vermittelten – Erfahrungen der Klimaverwundbarkeit konfrontiert sind. Ihr ohnehin geringen Aussichten auf Wohlstand, Gesundheit und Sicherheit schwinden weiter.

Die jüngsten Entwicklungen der sogenannten ‚Grünen Gentrifizierung‘ (Green Gentrification) bringen auf den Punkt, wie Anpassungsmaßnahmen – die durchaus einem ökologischen Ethos verpflichtet sein mögen – benachteiligte Gruppen noch stärker ausgrenzen, unsichtbar machen und verdrängen können. Diese Entwicklung wird von steigenden Boden-, Immobilien- und Mietpreisen begleitet. Gruppen mit höherem sozioökonomischem Status ziehen in besser geschützte, zuvor stigmatisierte Stadtteile, ärmere Gruppen und Minderheiten werden verdrängt (Anguelovski et al., 2016; Keenan et al., 2018). Es gibt auch extreme Fälle, in denen privilegierte Gruppen Staatsbürgerschaften und exklusive Immobilien im Ausland erwerben und so einen persönlichen Notunterschlupf für die Klimakatastrophe schaffen. Um zu verhindern, dass die Klimafolgenanpassung ein Privileg für Wohlhabende und ‚Weiße‘ wird und die Unterschichten unter den Folgen mangelnder Anpassung leiden, braucht es neue Forschungsansätze und andere institutionelle Schutzmechanismen. Sie müssen sowohl der sozialen wie auch der ökologischen Vulnerabilität benachteiligter Gruppen Rechnung tragen (Connolly, 2018).

Die Stärkung emanzipatorischer urbaner Klimagerechtigkeit

Unsere Kernthese lautet daher, dass Forschende und Praktiker*innen in den Prozessen der Anpassung auf emanzipatorische urbane Klimagerechtigkeit hinarbeiten müssen. Dafür ist es zunächst notwendig, die allgegenwärtige soziale Spaltung anzuerkennen, die entlang von rassistisch geprägten Klassenverhältnissen verläuft. Es bedarf eines Verständnisses dafür, wie institutionelle Strukturen, sozialräumliche Ordnungen und Hierarchien, Vorurteile und Diskriminierung verschiedene Kategorien urbaner Ungleichheit erzeugen. Ein solches Verständnis ist unerlässlich, da diese Strukturen einen erheblichen Anteil daran haben, unterschiedliche Gruppen in unterschiedliche Positionen zu drängen. Dadurch werden manche Bevölkerungsgruppen privilegiert und geschützt, und andere einem größeren Risiko ausgesetzt, was Caniglia und Frank als „injustices-in-waiting“ (in etwa: ‚ungelöste Ungerechtigkeiten‘) bezeichnet haben (Caniglia & Frank, 2016). Es ist außerdem notwendig, emanzipatorischer Anpassungsmaßnahmen zu fördern, die diese Ungleichheiten thematisieren und sich der Hegemonie des – rassistischen oder „farbenblinden“, von oben gesteuerten, patriarchalen Kapitalismus und Neoliberalismus zu entziehen, der die Stadentwicklungs- und Anpassungspolitik prägt (Hardy et al., 2017).

Mit einer solchen radikalen Neuausrichtung müssen zweitens Ressourcen für marginalisierte oder unterdrückte Individuen und Gruppen sichergestellt werden, damit sie sich an die Klimafolgen anpassen können und Wohlstand, Gesundheit und Sicherheit erhalten. Zentral dafür ist ein dauerhafter Zugang zu Land und natürlichen Ressourcen – ebenso wie die Schaffung neuer Strukturen der Steuerung, die für dieses Ziel notwendig sind. Ein Großteil städtischer Flächen wird von Investoren kontrolliert, die zwar ihre Immobilienwerte gegen Klima- und andere Risiken schützen, sich aber gleichzeitig die von ärmeren Gruppen, Minderheiten und migrantischen Communities bewohnten Quartiere aneignen, um dort luxuriöse, klimaresiliente Elitenghettos für Privilegierte zu errichten (Anguelovski et al., 2019). Diese städtischen Flächen werden also aus zwei diametral entgegengesetzten Perspektiven betrachtet: Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und von Orten der Begegnung und Gemeinschaft auf der einen Seite, private Vermögensanhäufung und Ausgrenzung auf der anderen. Die Klimaanpassung läuft Gefahr, zu einer neuen Form der kolonialen Siedlungspraxis zu werden – wenn nämlich städtische Wohnquartiere, die zuvor abgewertet wurden und als zu arm, zu ‚schwarz‘ oder zu ‚braun‘ galten, jetzt als vermeintliche Brachflächen betrachtet werden und zum Bauland für die klimaneutralen Wohnfestungen der Reichen werden oder für die Errichtung einer klimaresilienten Infrastruktur dienen.

Emanzipatorische Klimaanpassung bedeutet deshalb womöglich auch, das urbane Klimareparationen gezahlt werden müssen für diejenigen, deren Land und Boden im Zuge wiederholter Investitions-, Desinvestitions- und Reinvestitionszyklen enteignet, profitabel gemacht, und erneut angeeignet wurde - auch für Prozesse wie die energetische Sanierung. Dafür müssen Forschende und Stadtplaner*innen die ethnische und soziale Zusammensetzung gefährdeter (urbaner) Landschaften und die historische Produktion von Prekarität und Trauma sichtbar machen (Ranganathan & Bratman, 2019). Außerdem braucht es Mechanismen, die sicherstellen, dass das Land zugunsten vulnerabler Bewohner*innen umverteilt wird, um ihnen Möglichkeiten der Anpassung, des Klimaschutzes und der Selbstbestimmung ermöglichen. Konzepte der Klimaanpassung müssen die Geschichte und die Geographien von Unterdrückung, Segregation und Ausgrenzung überwinden und eine Ethik der Heilung und der Sorge befördern. Mit diesen Ressourcen und unter diesen Rahmenbedingungen könnten die Beziehungen, Netzwerke und die örtlichen Bindungen gestärkt werden, über die vulnerable Gruppen im Alltag verfügen. An anderer Stelle haben wir dies als „ethic of indispensability“ (in etwa: ‚Ethik der Unentbehrlichkeit‘) bezeichnet – die Vorstellung, dass alle Mitglieder unserer Gesellschaft gleichermaßen willkommen sind, an der dringenden Aufgabe mitzuwirken, eine gerechte und nachhaltige Zukunft zu schaffen (Pellow, 2017). Ein praktisches Beispiel hierfür ist ‚805 Undocufund‘, ein Katastrophenhilfefonds, der nach den Waldbränden in den kalifornischen Landkreisen Santa Barbara und Ventura 2018 entstand. Er unterstützt etwa migrantische Arbeitskräfte, die ihren Job verloren haben, Familien, die ihre Wohnungen verlassen mussten oder Menschen, die ihre gesundheitlichen Behandlungen nicht mehr zahlen können.

Echte urbane Klimagerechtigkeit muss schließlich neue Verletzungen und Traumata verhindern und anerkennen, dass die Risikowahrnehmungen von unterschiedlichen Gruppen aufgrund ihrer Erfahrungen, Identitäten und Bedürfnisse variieren können. Der Kampf für eine geringere Risikobelastung ist oft mit dem Kampf um eine Anerkennung unterschiedlicher Risikowahrnehmungen verbunden – das gilt insbesondere für Gruppen, die seit jeher mit den sozialen, psychologischen, ökonomischen und physischen Auswirkungen nicht-nachhaltiger und ungerechter Strukturen. Zudem werden manche Risiken zur Durchsetzung bestimmter Anpassungsmaßnahmen politisch instrumentalisiert. Wir müssen noch einiges tun, damit Klimaanpassung und Resilienz nicht nur als Fachgebiet von Expert*innen gilt sondern das Wissen von Bürger*innen und andere Formen des Erfahrungswissens einbezogen wird.

Man sollte im Übrigen nicht vergessen, dass soziale Gruppen den städtischen Raum auf je spezifische Weise aneignen und nutzen. Maßnahmen der Klimaanpassung können solche Nutzungsweisen verunmöglichen. Schon jetzt werden sich in den Städten viele übermäßig kontrolliert, überwacht und gegängelt fühlen – sie könnten nun befürchten, dass die Anpassungsmaßnahmen neue sozialräume Ordnungen schaffen (oder alte verstärken bzw. zu deren Rechtfertigung genutzt werden), unter denen sie leiden. Insbesondere Afroamerikaner*innen erleben eine Kombination aus sich überlagernden Bedrohungen von Leib und Leben – einschließlich staatlich organisierter Kontrolle und Gewalt (Pellow, 2016). Eine Anpassung an den Klimawandel müsste staatliche und privat institutionalisierte Kontrolle an Community- und Basisorganisationen übergeben und dazu beitragen, dass sie auch in chronisch unterfinanzierten und überlasteten Bezirken erhalten bleiben. 

Wie sähe eine emanzipatorische ökologische Klimaanpassung aus?

Um unser derVision einer echten urbanen Klimagerechtigkeit anzunähern, wollen wir auf einige zunehmend beliebte Instrumente der Klimafolgenanpassung blicken: Naturbasierte und naturnahe Lösungen sowie grüne Infrastruktur. Wir sehen in Projekten wie dem Lafitte Greenway in New Orleans, dem ‚Boston Harbor Plan‘ in Boston oder dem Philadelphia Green City-Clean Waters Plan eine zunehmende Planungsorthodoxie im Bereich der grünen oder naturnahen Klimaanpassungsprojekte. Er birgt unserer Ansicht nach das Risiko, soziale und ökologische Ungleichheiten zu reproduzieren oder gar zu verschlimmern –  es sei denn, die kurzfristigen und langfristigen Bedürfnisse vulnerabler Stadtbewohner*innen würden ins Zentrum rücken.

Damit grüne Anpassungsmaßnahmen tatsächlich für urbane Klimagerechtigkeit sorgen, müssten sie beispielsweise während Hitzewellen gezielt die innerstädtischen „Hitzeinseln“ in den Blick nehmen, wo sich die Wärme staut. Hier gilt es klimatisierte öffentliche Räume zu schaffen, die insbesondere den Geringverdiener*innen, Minderheiten, Kindern und Älteren zur Verfügung stehen, denen es aufgrund von Energiearmut nicht möglich ist, bei Extremhitze die Stadt zu verlassen oder ihre Wohnung zu kühlen. Sie sind zur Erfrischung auf öffentliche Angebote angewiesen. Im öffentlichem Auftrag könnten Regengärten, Rigolen, Kanäle oder begrünte Dächer gebaut werden, die die Hochwasserresilienz von benachteiligten Wohnquartieren verbessern. Hier fehlt es den Vermieter*innen oft an finanziellen Mitteln – oder auch an Willen und Zeit – um dergleichen zu installieren. Auch Eigenheimbesitzer*innen geht es oft ähnlich – viele müssen trotz diskriminierender Kreditvergabepraxis Wohneigentum erwerben, weil sie strukturell keine Alternative haben. Grüne Infrastruktur müsste an den Orten angesiedelt werden, wo auch die vulnerablen Bewohner*innen die Risiken deutlich wahrnehmen. Entsprechende Projekte müssen mit ihnen gemeinsam entwickelt werden, um keine Bedrohungen zu erzeugen, etwa die Angst vor dem Ertrinken in neuen Kanälen oder die Furcht vor Gewalt in sogenannten ‚klimaresilienten Parks‘.

Geplante grüne Anpassungsprojekte könnten verlassene Orte und Brachflächen sowie wiederentdeckte städtebauliche „Lücken“ wieder einer sinnvollen Nutzung zuführen. Dazu müssen sie von den Anwohner*innen selbst zur eigenen Nutzung begrünt werden anstatt erneut durch die Kreativwirtschaft oder private Unternehmen ausgebeutet zu werden. Projekte müssten hier zuallererst gewährleisten, dass diejenigen, die die Flächen betreuen, pflegen und nutzen, auch die Kontrolle innehaben und über den Besitz verfügen. Anstatt zurechtgestutzte, dekorative Grünflächen und formell abgegrenzte Bereiche zu schaffen, müsste der Schwerpunkt darauf liegen, dass die Orte durch die Community selbst – also durch Nachbarschaft und Anwohner*innen – gestaltet werden. Auf diese Weise wird sie sich in diesen Orten wiedererkennen und neue Nutzungsformen und Praktiken in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld entwickeln. Das fördert die individuelle wie auch kollektive Identität und Ortsverbundenheit. ‚Ungenutzte‘ Parzellen, kleine Gassen und Seitenstraßen, Schnellstraßenunterführungen und die städtisch-ländlichen Übergangszonen sind hierfür prädestiniert. Hier könnten vielfältige Freizeitaktivitäten, aber auch gemeinsame Pflege und Instandhaltung einen Platz finden.

Eine emanzipatorische und ökologische Wende in der städtischen Klimaanpassung, die auf Gleichberechtigung zielt, muss boden- und wohnraumpolitische Maßnahmen von Beginn an als Kernaufgaben begreifen und entsprechend budgetieren – und nicht als nachgeordnetes und davon getrenntes Unterfangen. Entsprechende Maßnahmen würden nicht nur Verdrängung verhindern, sondern Land und Boden umverteilen und Reparationsleistungen für die Unterdrückung und Ausbeutung der Vergangenheit umfassen. Eigens für die Klimafolgenanpassung konzipierte Steuerungsstrukturen wie der Community Land Trusts (CLTs, in etwa: ‚Fonds für Gemeinschaftsgrundbesitz‘) könnten dabei helfen, Land und Boden für marginalisierte Gruppen zu sichern. Finanziert werden könnten sie aus Steuern auf Bauprojekte – insbesondere auf hochpreisige Klimafestungen für die Oberschicht. Auch kommunale Subventionen oder Arbeitgeberbeiträge wären möglich – zwei Finanzquellen, die für diverse Klimaanpassungspläne von US-Städten im Rahmen des Reformpakets Green New Deal eine tragende Rolle spielen und gespielt haben. Hier spielten bei der Vergabe die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen eine wesentliche Rolle – Gruppen, die unter der Klimakrise und der zunehmenden sozialen Spaltung gleichermaßen leiden. Ein weiterer Ansatz wäre es, Minderheiten, Migrant*innen und anderen benachteiligten Gruppen von Geburt an einen staatlich eingerichteten, persönlichen Fonds zuzuweisen. Er würde es ihnen ermöglichen, im Erwachsenenalter individuell oder gemeinschaftlich Land- und Boden in einer Gegend zu erwerben, die besser vor den Folgen des Klimawandels geschützt ist. Eine solche Maßnahme würde auch die Einkommensunterschiede zwischen verschiedenen ethnischen und generationellen Gruppen reduzieren, die das Leben in der Stadt für so viele „working poor“ zunehmend unerschwinglich werden lässt. Solche Maßnahmen haben die größten Erfolgsaussichten, wenn sie durch gesetzliche Regelungen untermauert werden. Solche Regelungen können am ehesten dort durchgesetzt werden, wo es eine substanzielle starke Präsenz und Mobilisierung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen gibt.

Anders gesagt: Der Ausbau einer grünen, klimaresilienten Infrastruktur sollte bevorzugt in den Stadtteilen erfolgen, die sozial und ökologisch besonders verwundbar sind. Gleichzeitig sollte sie nicht von privater Finanzierung abhängen, da eine neue Infrastruktur eben auch der Klima-Gentrifizierung Vorschub leisten und die Konzentration von Land- und Bodenbesitz zuspitzen könnte.

Um eine emanzipatorische urbaner Klimagerechtigkeit zu erkämpfen, die Wohlstand, Gesundheit und Sicherheit für alle bietet, müssen sich Wissenschaftler*innen, Politiker*innen, Aktivist*innen und Initiativen in die städtische Klimafolgenanpassung einbringen und sie aktiv mitgestalten. Sie müssen ein Verständnis dafür entwickeln, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen und bestimmte Sozialräume mit der Bewältigung von Klimakrisen und Umwelt-Ungerechtigkeiten nicht nur strukturell überfordert sind, Sie verfügen historisch über einen mangelhaften Zugang zu elementaren Versorgungsleistungen und Ressourcen haben und sind politisch wie ökonomisch marginalisiert. Diese Gruppen leiden am stärksten unter der Klimakrise und müssen daher im Mittelpunkt der Lösungsansätze stehen.

Der Artikel erschien zuerst auf Englisch unter dem Titel "Towards an Emancipatory Urban Climate Justice Through Adaptation? im Dossier  "Climate Justice in a Climate Changed World" in der Zeitschrift Planning Theory & Practice. Aus dem Englischen von Jan-Peter Hermann.

1 Der Begriff des ‚Redlining‘ bezeichnet die (üblicherweise – aber nicht ausschließlich – wohnortbasierte) meist rassistische Diskriminierung von Bevölkerungsgruppen. Ursprünglich bezog sich ‚Redlining‘ auf die Praxis von Banken, eine Wohngegend auf dem Stadtplan auf der Grundlage von Hautfarbe und anderer ethnischer Merkmale oder/und wegen niedriger Einkommen der Bewohner*innen (mit einem roten Stift) zu umranden und so die ‚Hochrisikogebiete‘ für Banken und Versicherungen zu markieren (in der Regel afroamerikanisch geprägte Innenstadtbezirke), die dort in der Folge etwa hohe Hürden oder nachteilige Konditionen bei der Kreditvergabe einführten sowie überteuerte und qualitativ minderwertige Leistungen anboten. Der Trend dauert gewissermaßen an; Ausdruck derartiger Diskriminierung sind etwa schwer erreichbare Supermärkten außerhalb von Wohngebieten, ein Minimalangebot – wenn überhaupt – an öffentlichen Dienst- und Versorgungsleistungen, die Schließung von Schulen, Wahllokalen usw.

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